Herstellungsdatum des Reifens

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19 Jan 2015 19:50 #1 von winniwon
Herstellungsdatum des Reifens wurde erstellt von winniwon
Folgender Sachverhalt:

Ich möchte bei einem Felgenshop Felgen bestellen und habe auch nach Kompletträdern nachgefragt und auch das Herstellungsdatum der Reifen (General Grabber AT) nachgefragt.
Man teilte mir mit dass die Reifen nicht älter als 3 Jahre(!) seien was auch gesetzeskonform sei...ich fragte nochmal nach und man hat gesagt dass meine Reifen von 2014 seien.
Die Felgen die ich eben gerne hätte führt nur dieser Job und das Angebot für die Kompletträder mit Montage und gleich Vorführung beim TÜV und Eintragung in die Papiere sind sehr gut.
Jetzt meine Frage an euch: Macht das etwas aus wenn die Reifen schon vielleicht ca. 1Jahr alt sind?

Erstmal vielen Dank im Voraus
Winni

Ford Ranger Extracab Limited 2014 Black

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19 Jan 2015 20:22 #2 von Muetze
Muetze antwortete auf Herstellungsdatum des Reifens
Nein, macht nix. Ich unterstelle mal das die Reifen bei einem gewerblichen Händler fachgerecht gelagert sind, da macht ein Jahr nix aus.

Siehe auch: www.adac.de/inf...lter/


Gruß...

it ain`t a crime if ya don`t get caught!

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19 Jan 2015 20:23 - 19 Jan 2015 20:24 #3 von Jabelo
Jabelo antwortete auf Herstellungsdatum des Reifens
Hi Winni,

ich sehe bei richtiger Lagerung überhaupt kein Problem (und davon würde ich bei einem professionellen Shop ausgehen).
Du hast ja die Reifen dann auch mehrere Jahre am Auto ohne Dir große Sorgen zu machen. Dort werden sie bestimmt mehr beansprucht wie in einer Lagerhalle.

Liebe Grüße, Ben

2013er Ranger Limited, DoKa, 3.2, Schalter
Letzte Änderung: 19 Jan 2015 20:24 von Jabelo.

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19 Jan 2015 20:24 #4 von bb
bb antwortete auf Herstellungsdatum des Reifens
Je älter die Reifen sind, desto härter wird das Gummi. Das wirkt sich einerseits positiv auf die mögliche Laufleistung aus, aber auch negativ auf die Haftung bei Eis- und Wasserglätte.
Leider gibt es unselige Urteile, dass bei 'sachgemäßer Lagerung' auch 4 oder 5 Jahre alte Reifen als Neureifen verkauft werden dürfen, ohne einen Hinweis an den Endverbraucher.
www.adac.de/inf...lter/
www.kfz-betrieb...1655/
Zitat: "Zwar sei bei sachgemäßer Lagerung gemäß DIN 7716 bzw. ISO 2230 ein Reifen bis zu einer Lagerdauer von fünf Jahren als Neureifen zu spezifizieren. Im vorliegenden Fall wurde die entsprechende Lagerung jedoch nicht nachgewiesen."
Auch bei großen Händlern wie Mayerosch muss man damit rechnen, mehrere Jahre alte Ware zu erhalten, wie ich nach Kauf meiner General Grabber AT feststellen musste.

Ein ziemlich schwieriges Thema, da muss man sehr genau auf das Kleingedruckte beim Händler schauen.

Bei Anhängern, die mit Tempo 100 fahren dürfen, gilt übrigens ganz strikt das Datum der DOT Kennzeichnung für den Beginn der 6 Jahres Frist.

Bernhard

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