Gültigkeit von Gutachten bei Wechsel Typgenehmigung

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14 Sep 2019 07:33 #1 von Carlossos1967
Gültigkeit von Gutachten bei Wechsel Typgenehmigung wurde erstellt von Carlossos1967
Tag Zusammen,
mein alter Ranger aus 2012 hatte die Typgenehmigung e11*2007..., mein neuer 3.2 hat jetzt e5*2007... . In der Übereinstimmungserklärung steht, dass e11*2007.... die vorherige Nummer war.
Weiß jemand, ob ich Felgen montieren darf, in deren Gutachten der Ranger mit Genehmigung e11*2007... genannt ist?
Wäre über qualifizierte Antworten sehr dankbar.

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14 Sep 2019 10:24 #2 von OffRoad-Ranger

Carlossos1967 schrieb: ...Wäre über qualifizierte Antworten sehr dankbar.

Hej,
die qualifizierte Antwort kriegst du bei der Prüforganisation.

Ich meine daß bei Übereinstimmung der restlichen Ziffern, welche du mit "..." angegeben hast auf beiden Papieren identisch sind, sollte eine Zulässigkeit gegeben sein, denn e5 und e11 sagen nur aus in welchem EU-Land die Dokumente erstellt wurden, nichts weiter.

Gruß

OffRoad-Ranger

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15 Sep 2019 18:28 #3 von Carlossos1967
Danke für dir Antwort, war doch auch schon qualifiziert ;)
Hätte ja sein können, dass das Problem schon jemand hatte und was dazu sagen kann. Meine Prüforganistion vor Ort weiß nix, der Felgenhersteller hat nicht geantwortet.

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