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Steuern ab April 2005
- Mud
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habe eine schei? entdeckung gemacht unter folgendem link.
http://www.kfz-auskunft.de/autoforum/ftopic1405.html
Verfasst am: 20.10.2004, 05:39 Titel: Auflastung

Habe eben eine Nachricht zum Thema "Auflastung" bekommen.
Sehr geehrter Herr ...,
zu Ihrer E-Mail vom 15.10.2004 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Es ist vorgesehen, durch die 27. Verordnung zur ?nderung der StVZO die Vorschrift des ? 23 Abs. 6a StVZO (= Begriffsbestimmung "Kombinationskraftwagen") ersatzlos zu streichen. Die Rechts?nderung soll voraussichtlich in ca. 6 Monaten in Kraft treten (derzeit ist die genannte ?nderungsverordnung im BGBl. noch nicht ver?ffentlicht).
Aus kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Sicht bezieht sich die Streichung des Regelungsgehalts des ? 23 Abs. 6a StVZO nicht nur auf entsprechende "neue" Fahrzeuge; sie betrifft auch bereits zugelassene (?ltere) Fahrzeuge, und zwar ab dem vorgesehenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der beabsichtigten Neuregelung.
Kraftfahrzeuge, die bislang kraftfahrzeugsteuerlich als "Kombinationskraftwagen" i. S. des ? 23 Abs. 6a StVZO anzusehen sind, werden k?nftig (ab Inkrafttreten der vorgesehenen Neuregelung) entsprechend der Fahrzeugart, zu der sie - nach den objektiven Beschaffenheitskriterien (Bauart, Einrichtung, ?u?eres Erscheinungsbild) - geh?ren, besteuert.
Beispiele:
Insbesondere folgende Fahrzeugarten mit einem zul?ssigen Gesamtgewicht ?ber 2,8 t unterliegen bislang - unter Ber?cksichtigung des ? 23 Abs. 6a StVZO - der Gewichtsbesteuerung:
- zur Personenbef?rderung konzipierte Gel?ndewagen,
- Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine,
- Fahrzeuge mit bis zu acht Fahrgastpl?tzen (au?er dem Fahrersitz), die sog. Transportern oder Kleinbussen ?hnlich sind.
Derartige Fahrzeuge werden k?nftig (ab Inkrafttreten der vorgesehenen Neuregelung) - wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zul?ssigen Gesamtgewicht bis 2,8 t - als Pkw nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen besteuert.
Mit freundlichen Gr??en
Ha?lbeck

Eventuell gibt es ja schon etwas neues aus 2005 oder so. Ich glaub da gibt es ne Menge Interessenten.
Gru? Mud

Gruß an ALLE mit einem Laster!
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- Redneck
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Ich hab?s gewu?t, da? es irgendwann so kommt... Trau keinem Politiker und keinem Gesetz oder Verordnung, die man nicht ?ndern oder streichen k?nnte!

Dagegen klagen wird nicht sehr viel bringen, denke ich, vor allem bei den Doppelkabinern nicht. Ich werd meinen auf jeden Fall nicht verkaufen, auch wenn es schon ein Batzen mehr ist, den man berappen mu?! Was sollte man sich auch noch kaufen? Wenn, dann w?rde ich wieder auf einen gro?en V8-Diesel aus Amerika umsteigen, denn die bleiben sicher als LKW! Oder einen Audi oder VW? Wie uncool... Au?erdem zahlen die mit 2,5 Liter genausoviel wie wir!
Gru?, J?rgen
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www.stoapfaelze...s.com
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- Mud
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Redneck schrieb: Servus!
Ich hab?s gewu?t, da? es irgendwann so kommt... Trau keinem Politiker und keinem Gesetz oder Verordnung, die man nicht ?ndern oder streichen k?nnte!
Dagegen klagen wird nicht sehr viel bringen, denke ich, vor allem bei den Doppelkabinern nicht. Ich werd meinen auf jeden Fall nicht verkaufen, auch wenn es schon ein Batzen mehr ist, den man berappen mu?! Was sollte man sich auch noch kaufen? Wenn, dann w?rde ich wieder auf einen gro?en V8-Diesel aus Amerika umsteigen, denn die bleiben sicher als LKW! Oder einen Audi oder VW? Wie uncool... Au?erdem zahlen die mit 2,5 Liter genausoviel wie wir!
Gru?, J?rgen
Hi, also ich werde auch nicht daran denken meinen Dicken zu verkaufen. Falls man nur daran denkt zu wechseln (King Cap kaufen) werden die Steuerfuzzis sich wieder etwas einfallen lassen.

Aber wie schaut es aus in hinsicht auf Steuern zum schein ein Womo daraus zu machen.
Wie wird dieses versteuert? Wie lauten da die Vorschriften zum Umbau?
Gru?
Mud

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- Nicole
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Gru? Nicole
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das sind ja tr?be Aussichten! Hohe LKW Versicherungsgeb?hren und hohe PKW Steuer!
Hat sich schon einmal jemand damit besch?ftig welcher Schadstoffklasse der Nissan D22, Baujahr 11/2000 angeh?rt? Ist der schon Euro2 ? Gibt es Nachr?sts?tze?
Irgendwie mu? mann die Kosten ja d?mpfen.......
Bleibt tapfer.....
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die Schadstoffklasse steckt in der Schl?sselnr im KFZ-Schein "zu 1", dort sind es die letzten beiden Ziffern.
Dann googeln nach "KFZ steuer" und in den entsprechenden Tabellen den Steuersatz raussuchen.
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Werner
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Kann aber nicht sein. Meine w?re Euro2.
Gru? Willi
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du hast recht, denn LKW und PKW haben unterschiedliche Grenzwerte.
man darf micht die LKW-Schl?sselnr. in der PKW-Tabelle suchen.
Bei meinem L200 war vorher LKW 100254 und nach Umschreibung zum PKW 010251 = Euro2
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- Francis
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habe soeben folgendes gefunden:
http://www.womobox.de/phpBB2/viewtopic.php?t=1944
Ich hoffe der Link geht.
Gruss, Francis
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- TomM
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Es ist vorgesehen, durch die 27. Verordnung zur ?nderung der StVZO die Vorschrift des ? 23 Abs. 6a StVZO (= Begriffsbestimmung "Kombinationskraftwagen") ersatzlos zu streichen. Die Rechts?nderung soll voraussichtlich in ca. 6 Monaten in Kraft treten (derzeit ist die genannte ?nderungsverordnung im BGBl. noch nicht ver?ffentlicht).
Aus kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Sicht bezieht sich die Streichung des Regelungsgehalts des ? 23 Abs. 6a StVZO nicht nur auf entsprechende "neue" Fahrzeuge; sie betrifft auch bereits zugelassene (?ltere) Fahrzeuge, und zwar ab dem vorgesehenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der beabsichtigten Neuregelung.
Kraftfahrzeuge, die bislang kraftfahrzeugsteuerlich als "Kombinationskraftwagen" i. S. des ? 23 Abs. 6a StVZO anzusehen sind, werden k?nftig (ab Inkrafttreten der vorgesehenen Neuregelung) entsprechend der Fahrzeugart, zu der sie - nach den objektiven Beschaffenheitskriterien (Bauart, Einrichtung, ?u?eres Erscheinungsbild) - geh?ren, besteuert
Na das ist doch mal was, so wie ich das lese betrifft es nur die "umgeschl?sselten" zum Kombinationskraftwagen. Jeder, der den Pickup (L200) als LKW gelassen hat ist raus. Der Brief mu? gut aufgehoben werden!
So long -> Tom
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