Steuern ab April 2005

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04 Feb 2005 13:08 #11 von FG142
FG142 antwortete auf Steuern ab April 2005
Zitat:

Zu ? 2Abs. 2a Nr.2

Die Vorschrift erfasst typische Gel?ndefahrzeuge mit drei bis acht Sitzpl?tzen ............................................ Durch die Mindestanforde-rung an die Zahl der Sitzpl?tze (mindestens drei au?er dem Fahrersitz) wird klargestellt, dass sog. Pick-up-Fahrzeuge mit Einzelkabine von der Vorschrift nicht erfasst werden. Als Gel?n-defahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift k?nnen insbesondere herk?mmliche Gel?ndewagen und sog. Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine in Betracht kommen, wenn sie die verkehrs-rechtlichen Vorraussetzungen erf?llen.

Eine Besteuerung als Personenkraftwagen ist nach dem Rechtsgehalt der Vorschrift nur ge-rechtfertigt, wenn das betreffende Gel?ndefahrzeug vorrangig zur Personenbef?rderung aus-gelegt und gebaut ist, also die zur Personenbef?rderung dienende Bodenfl?che gr??er ist, als die H?lfte der gesamten Nutzfl?che des Fahrzeugs.



Obiges Zitat besagt das DOKAS von der ?nderung betroffen werden.


Gru? Willi

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04 Feb 2005 13:48 #12 von TomM
TomM antwortete auf Steuern ab April 2005
@FG142 ,

ich kann nur daraus lesen, dass der Begriff Kombinationsfahrzeug wegf?llt - d.h. alle, die den Pickup als Kombinationsfahrzeug zugelassen haben werden als PKW Hubraumversteuert.

Im Gegenzug kann ich erkennen, dass die mit LKW Zulassung nicht betroffen sind.

Langsam bekomme ich den Eindruck, dass hier ?pfel mit Birnen verglichen werden.

Gel?ndewagen, die durch Auflastung in die Gewichtsbesteuerung fallen, oder durch Umschl?sselung als Kombinationsfahrzeug laufen werden k?nftig als PKW versteuert da der Begriff Kombinationsfahrzeug wegf?llt.

Kraftfahrzeuge, die bislang kraftfahrzeugsteuerlich als "Kombinationskraftwagen" i. S. des ? 23 Abs. 6a StVZO anzusehen sind, werden k?nftig (ab Inkrafttreten der vorgesehenen Neuregelung) entsprechend der Fahrzeugart, zu der sie - nach den objektiven Beschaffenheitskriterien (Bauart, Einrichtung, ?u?eres Erscheinungsbild) - geh?ren, besteuert

LKW werden weiter als LKW versteuert - das mu? auch so sein, denn ein LKW hat ja gegen?ber einem PKW entscheidende Nachteile (Sonntagsfahrverbot mit Anh?nger z.B.) Damit ist er ja nicht mehr als Personenkraftzwagen nutzbar. Ich werde das in jedem Fall durchziehen, wenn sich was ?ndert (was bisher ja nicht so aussieht).

So long -> Tom
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06 Feb 2005 04:29 #13 von TomM
TomM antwortete auf Steuern ab April 2005
So und nun hab ich eine Antwort bekomen:

Im Boote Forum - scheint ein Finanzbeamter zu sein:

alaska schrieb:

TomM schrieb: Genau da habe ich so meine Zweifel. Mein L200 ist z.B. als LKW geboren und auch eingetragen. Mit allesn LKW-typischen Nachteilen, Sonntagsfahrverbot mit Anh?nger. Spezialle Geschwindigkeitsbegrenzungen mit Anh?nger ...


Wenn als LKW eingetragen dann ist er kein M1 XY sondern ein N1 XY und wird weiterhin nach Gewicht besteuert .


Meine Vermutung scheint also richtig zu sein: Es betrifft die, die den L200 oder andere Pickups als Kombinationsfahrzeug umschreiben lie?en. Der LKW, bleibt der LKW!

So long -> Tom
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