RDKS ausprogramieren???

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16 Nov 2021 07:12 #1 von Pfalz_Mann
RDKS ausprogramieren??? wurde erstellt von Pfalz_Mann
Hallo liebe Forum-Freunde.

Vielleicht gäbe es ja jemanden im ca.-Umkreis von 100 KM um Bensheim-Darmstadt herum der mir mit der nötigen Software
und nicht zu seinem Schaden das Löschen des RDKS-Systems und noch zwei andere Kleinigkeiten übernehmen könnte.

Es geht um nen Ranger Wildtrack, 3,2 L, Schaltgetriebe, EZ.: 09/2017

Wäre schön wenn sich jemand melden würde.

Grüße ins Forum

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16 Nov 2021 09:11 - 16 Nov 2021 09:15 #2 von MAB
MAB antwortete auf RDKS ausprogramieren???
Hi,
das RDKS ist Bestandteil der Betriebserlaubnis und gesetzlich vorgeschrieben. Daher würde ich das lassen.
MlG
MAB
"
EU
In Europa leitete die Europäische Union durch die EU-Verordnung Nr. 661/2009[14] eine ähnliche Gesetzgebung ein. Mit der am 19. August 2010 in Kraft getretenen ECE-Regelung Nr. 64[15] müssen seit dem 1. November 2012 alle neu homologierten Fahrzeugmodelle mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgestattet sein. Seit 1. November 2014 ist ein solches System für alle Neuwagen vorgeschrieben. "
de.wikipedia.or...ystem

Ein Leben ohne Ranger ist möglich, aber unsinnig!

Ford Ranger Limited ExtraCab 2.2 l, 4x4, 150PS, Schalter, 2014 vFL, Sync (1), Yokohama Geolandar G015 265/65 R17
Letzte Änderung: 16 Nov 2021 09:15 von MAB.

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16 Nov 2021 11:00 - 16 Nov 2021 11:01 #3 von J-Zuchi
J-Zuchi antwortete auf RDKS ausprogramieren???

MAB schrieb: Seit 1. November 2014 ist ein solches System für alle Neuwagen vorgeschrieben. "
de.wikipedia.or...ystem


Das ist ja komisch, der Ranger Raptor hat weder RDKS noch Start/ Stopp.
Und das bräuchten alle anderen Ranger auch nicht da die Fahrzeuge ab Werk als LKW homologisiert werden.

Allerdings ist es, wenn es verbaut ist, Bestandteil der Betriebserlaubnis.

Ja, und Wikipedia ist auch nicht immer zu trauen. Dort steht nämlich nicht drin das es nur für PKW gültig ist.

VERORDNUNG (EG) Nr. 661/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 13. Juli 2009
über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen,
Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer
allgemeinen Sicherheit
Absatz 14

eur-lex.europa....E:PDF

Gruß
Jürgen
Letzte Änderung: 16 Nov 2021 11:01 von J-Zuchi.
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16 Nov 2021 15:14 #4 von Goldfield
Goldfield antwortete auf RDKS ausprogramieren???
Aha...
Hatte mich schon gewundert.
Ich hab nämlich auch kein RDKS und kein Start-Stop im XL

warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...
Ford Ranger 2.2 XL Singlecab 2 WD, EZ 2/19

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16 Nov 2021 15:16 - 16 Nov 2021 15:35 #5 von MAB
MAB antwortete auf RDKS ausprogramieren???
Hi,

Beschlossen wurde es dann für:

"5.3 Reifendrucküberwachungssystem
5.3.1. Allgemeine Anforderungen
5.3.1.1. Vorbehaltlich der Anforderungen von Absatz 12 müssen sowohl Fahrzeuge
der Klasse M1 bis zu einer Höchstmasse von 3 500 kg als auch Fahrzeuge der Klasse N1
die Leistungsanforderungen der nachstehenden Absätze 5.3.1.2 bis 5.3.5.5 erfüllen und gemäß Anhang 5 geprüft werden,
wenn sie an allen Achsen mit Einzelreifen und mit einem Reifendrucküberwachungssystem
gemäß der Begriffsbestimmung in Absatz 2.14 ausgestattet sind. "

1. Klasse M1
Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
2. Klasse N1
Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.

4. Klasse M1G / N1G
4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:

mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann
mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.

Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:

der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen
der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen
der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen
die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen
die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen
die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen

4.2. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen, wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann, oder wenn die drei folgenden Anforderungen erfüllt sind:

Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann
es ist mindestens eine Differenzialsperre oder mindestens eine Einrichtung vorhanden, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet
als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 % überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung

Quelle: EG-Richtlinie


Daher auch beim Ranger als "Nutzfahrzeug zur Güterbeförderung" N1 bis 3,5 to ??

eur-lex.europa....E:PDF

Aber bei dem ganzen "Juristendeutsch" ist das am Ende nicht wirklich klar.

Letztlich gilt die CoC. Fertig.

U.U. könnte der Zusatz "Gelände"-Fahrzeug zur Güterbeförderung bis 3.5to einen Unterschied machen.


MlG
MAB

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Letzte Änderung: 16 Nov 2021 15:35 von MAB.

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17 Nov 2021 22:34 #6 von ALF-SON
ALF-SON antwortete auf RDKS ausprogramieren???
Bei mitsubishi seit dem Facelift 2020
nicht mehr nötig. Da LKW Zulassung. Habe mich schon gewundert warum der 2,2 Liter Bj. 2020 nocheinRDS hat. GrußausThüringenAlf-Sone="MAB" post=273265]Hi,

Beschlossen wurde es dann für:

"5.3 Reifendrucküberwachungssystem
5.3.1. Allgemeine Anforderungen
5.3.1.1. Vorbehaltlich der Anforderungen von Absatz 12 müssen sowohl Fahrzeuge
der Klasse M1 bis zu einer Höchstmasse von 3 500 kg als auch Fahrzeuge der Klasse N1
die Leistungsanforderungen der nachstehenden Absätze 5.3.1.2 bis 5.3.5.5 erfüllen und gemäß Anhang 5 geprüft werden,
wenn sie an allen Achsen mit Einzelreifen und mit einem Reifendrucküberwachungssystem
gemäß der Begriffsbestimmung in Absatz 2.14 ausgestattet sind. "

1. Klasse M1
Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
2. Klasse N1
Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.

4. Klasse M1G / N1G
4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:

mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann
mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.

Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:

der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen
der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen
der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen
die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen
die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen
die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen

4.2. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen, wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann, oder wenn die drei folgenden Anforderungen erfüllt sind:

Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann
es ist mindestens eine Differenzialsperre oder mindestens eine Einrichtung vorhanden, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet
als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 % überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung

Quelle: EG-Richtlinie


Daher auch beim Ranger als "Nutzfahrzeug zur Güterbeförderung" N1 bis 3,5 to ??

eur-lex.europa....E:PDF

Aber bei dem ganzen "Juristendeutsch" ist das am Ende nicht wirklich klar.

Letztlich gilt die CoC. Fertig.

U.U. könnte der Zusatz "Gelände"-Fahrzeug zur Güterbeförderung bis 3.5to einen Unterschied machen.


MlG
MAB[/quote]

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18 Nov 2021 06:57 #7 von S t e f a n
S t e f a n antwortete auf RDKS ausprogramieren???
Moin.
Wenn ich den Pfalz man richtig verstanden habe, sucht er jemanden der das RDKS raus programmieren kann. Mehr eigentlich nicht....

Gruß Stefan

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