Arbeitsscheinwerfer, Erfahrungen beim "TÜV"

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21 Feb 2024 19:55 - 21 Feb 2024 23:55 #1 von Iwan der Schreckliche
Arbeitsscheinwerfer, Erfahrungen beim "TÜV" wurde erstellt von Iwan der Schreckliche
Begegnungen der dritten Art - heute die Folge "TÜV"

...war wieder soweit, neues Bapperl abholen. Kein Ding dachte ich mir, war die zwei Mal davor ja auch kein Ding. Aber, weit gefehlt! Der Prüfer sah meine Arbeitsleuchten und meinte, damit habe er Bauchschmerzen. Ich fragte ihn, warum ihm das auf den Bauch schlage. Er meinte: "Nur Arbeitsmaschinen, sonst niemand." Nach langem Hin und Her konnte ich ihn davon überzeugen, dass dem laut § 52 VII StVZO nicht so sei.

Dann wollte er, dass beim Einschalten der Dachscheinwerfer auch die Rückleuchten brennen - sonst könne man ja "etwas begehen" und dann ohne eingeschaltetes Licht in der Dunkelheit davonfahren. Ich wusste gar nicht, was ich sagen soll, denn er führte immer § 49a StVZO an - ein totaler Unsinn. Als nächstes, nachdem ich ihm die roten Rückleuchten ausgeredet hatte, bestand er darauf, dass beim Einschalten der vorderen Arbeitsleuchten auch die Kennzeichenleuchten brennen müssten. Als Argument nannte er das vorgenannte. Irgendwan hatte ich ihn dann soweit, dass er zumindest nicht mehr widersprochen hatte, dann kam der nächste Einfall: In die Verkabelung müssen Stecker eingebaut werden. Dann kann man sie, weil sie am Dachgepäckträger verbaut sind und dieser ja abnehmbar ist, als Ladung betrachten. Wieder habe ihm seinen Irrtum aufgezeigt und er meinte, den Prozess wolle er nicht verlieren, daher solle ich mich nicht auf ihn berufen. Sein Kollege, der die ganze Zeit über dabei stand, sagte dann "den verlierst du auch nicht".

Sowas habe ich noch nicht erlebt. Ich musste mich sowas von zusammenreißen - Antwortideen hatte ich viele. Fazit: Eine Stunde (sic) verlorene Zeit, einen Dicken Hals und 150 EUR weniger.

Ich geh diesen Tag jetzt mit ein paar Hopfenkaltschalen löschen...

VG

Martin
Letzte Änderung: 21 Feb 2024 23:55 von OffRoad-Ranger. Begründung: Titel geändert

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21 Feb 2024 20:44 - 21 Feb 2024 20:46 #2 von SirTobi
Hier in NRW kocht das Thema zusätzliche Beleuchtung durch die Front- und Heckblitzer gerade total hoch, die Bezirksregierung hat hierzu sogar Arbeitsanweisungen an die Prüfstellen herausgegeben.
Arbeitsscheinwerfer sind tatsächlich nur Zweckgebunden erlaubt.
D.h. ist eine Seilwinde verbaut, darf dieser Bereich von einem Arbeitsscheinwerfer beleuchtet werden und zwar nur dieser Bereich.
Ein anderes Beispiel ist ein Holztransporter mit Ladekran. Der Kran darf hier "beleuchtet" werden, an der Zugmaschine dürfen nach vorne keine Arbeitsscheinwerfer montiert werden.
Bin ich der Meinung das ich die Leiche die auf meiner Pritsche liegt verbuddeln möchte und ich dazu Licht benötige, muß ich dies halt mit mobilen Lampen machen. Alternativ kann ich einen Heckbagger an die Kupplung spaxxen und dann Arbeitsscheinwerfer montieren.
Solange sie separat schaltbar sind werden Arbeitsscheinwerfer i.d.R. nur gedultet, d.h. einfach mal vorbeigucken.
Eine Lightbar müßte man z.B.
einfach abdecken.
Das irgendwelche Rückleuchten gleichzeitig leuchten müssen oder Leuchten mit Steckern versehen werden müssen ist natürlich Quatsch.

Gruss

Wildtrack 3.2l Ez:11/2017
Letzte Änderung: 21 Feb 2024 20:46 von SirTobi.

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21 Feb 2024 21:10 - 21 Feb 2024 21:13 #3 von Iron
Ja, denen fällt permanent was neues ein. Ich bin mal gespannt wie lange meine nächste HU-Abnahme dauert mit Ironman-Fahrwerk und LazerLamps im Kühlergrill. Da hilft nur im vorfeld Baldriantee trinken und die Ruhe bewahren, grundsatzdiskusionen entweder vermeiden oder mit Fachwissen entkräften. Ist manchmal nicht alles so einfach
Mfg Iron

Ford Ranger Limited, Extracab, 3,2 TDCI, Bj 2020 vermutlich einer der Letzten mit 3,2- Motor, Ironman 4x4 Performance-fahrwerk + 45mm, 265/70 R16 auf Dotz-Dakar, HardTop von Beltop,
Letzte Änderung: 21 Feb 2024 21:13 von Iron.

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21 Feb 2024 21:58 #4 von S t e f a n
Das ist kein Problem, solange die Referenzzahl passt und das Fahrwerk eingetragen ist bzw. die Serienreifen montiert sind...

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09 Mär 2024 14:02 #5 von RangerRudiX
In Hessen sind da ebenso lauter solcher "Oberschlaumeier" zu Gange. § mal eine Änderungsabnahme in Hessen versucht, keine Chance. Mein Ford Händler empfahl mir daher nach Bayer (Aschaffenburg) oder in die Pfalz zu fahren. Beim 4. Prüfingenieur hat es dann schließlich auf Anhieb geklappt Was dann nach bei den TOP-Verwaltungsangestellten einer Zulassungsstelle war sowie das komplette Drama habe ich auf meiner Website Änderunsprüfung festgehalten.
UNGLAUBLICH die ganze Bürokratie, Schrecklich!

2019-er Wildtrak 3.2 Standheizung, Eibach Spur+Höherlegung 30mm.
*** www.wildwolf.ve...am.de ***
Jeder Tag ohne meinen WildWolf ist ein verlorener Tag!

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09 Mär 2024 14:06 #6 von SirTobi
In Hessen nennt sich das "Bündelungsbehörde" und zerlegt dort jegliche Eintragung bis ins kleinste...

Wildtrack 3.2l Ez:11/2017

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09 Mär 2024 18:23 #7 von S t e f a n
Ok. Niedersachsen scheint da entspannter zu sein. Fahrwerk, größere Räder, Luftansaugung. Alles kein Problem.

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09 Mär 2024 18:24 #8 von S t e f a n
...ich vergaß das selbst gefertigte flatbed samt Wohnkabine. Auch das ging...

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09 Mär 2024 19:59 #9 von Iwan der Schreckliche
Iwan der Schreckliche antwortete auf Arbeitsscheinwerfer, Erfahrungen beim "TÜV"
...fast hätt ich es vergessen: Prüfer 1 zu Prüfer 2: "Du, wieviel Rückfahrscheinwerfer darf man eigentlich haben?"

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VG

Martin

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09 Mär 2024 22:17 #10 von Iron
Hallo, und wieviel darf man haben?. Bin am überlegen mir zusätzliche zu montieren.
Mfg Iron

Ford Ranger Limited, Extracab, 3,2 TDCI, Bj 2020 vermutlich einer der Letzten mit 3,2- Motor, Ironman 4x4 Performance-fahrwerk + 45mm, 265/70 R16 auf Dotz-Dakar, HardTop von Beltop,

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