Arbeitsscheinwerfer, Erfahrungen beim "TÜV"

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09 Mär 2024 23:01 #11 von SirTobi
FZ unter 6m Länge ist ein Rückfahrscheinwerfer vorgeschrieben und ein weiterer zulässig, Anbringung mindestens 250mm über dem Boden.

D.h. wenn unten beim Ranger 2 Stück montiert werden, muß man den oberen stillegen.
Gruss

Wildtrack 3.2l Ez:11/2017

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10 Mär 2024 08:13 #12 von S t e f a n
Also wieder als Arbeitsscheinwerfer schalten....

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10 Mär 2024 08:19 #13 von Iwan der Schreckliche
Iwan der Schreckliche antwortete auf Arbeitsscheinwerfer, Erfahrungen beim "TÜV"

Iron schrieb: Hallo, und wieviel darf man haben?. Bin am überlegen mir zusätzliche zu montieren.
Mfg Iron


Man darf 2 haben - habe ja viele Pkw ab Werk.

VG

Martin

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10 Mär 2024 08:21 #14 von Iwan der Schreckliche
Iwan der Schreckliche antwortete auf Arbeitsscheinwerfer, Erfahrungen beim "TÜV"

SirTobi schrieb: FZ unter 6m Länge ist ein Rückfahrscheinwerfer vorgeschrieben und ein weiterer zulässig, Anbringung mindestens 250mm über dem Boden.

D.h. wenn unten beim Ranger 2 Stück montiert werden, muß man den oberen stillegen.
Gruss


Exakt so war's gemacht, weil das Standard-Rücklicht ja rein gar nichts bringt. Wie sagte ein Bekannter: Den Beruf "TÜV-Prüfer" gibt es nicht, das heißt Kfz-Sachverständiger. Und der eine hat halt mehr, der andere halt weniger Sachverstand.

VG

Martin

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10 Mär 2024 08:25 #15 von Iwan der Schreckliche
Iwan der Schreckliche antwortete auf Arbeitsscheinwerfer, Erfahrungen beim "TÜV"

S t e f a n schrieb: Das ist kein Problem, solange die Referenzzahl passt und das Fahrwerk eingetragen ist bzw. die Serienreifen montiert sind...


Die Referenzahl spielt bei Arbeitsscheinwerfern, die rein für die Arbeit gedacht sind, keine Rolle (§52 VII StVOZO)

VG

Martin

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10 Mär 2024 09:13 #16 von SirTobi
Und jetzt komme ich wieder mit:
Arbeitsscheinwerfer sind nur Zweckgebunden erlaubt.
D.h. ist vorne eine Winde montiert, dann darf vorne ein Arbeitsscheinwerfer montiert werden.
Nur um hinten Wild zu zerlegen oder weil es beim vergraben einer Leiche Nachts im Wald zu dunkel ist darf da keiner ran.
Also bei der oginalen dusteren Funzel den 21Watt Stromfresser raus und alles ist "road legal".
Nebenher belastet es noch die dünnen Leitungen weniger.
Bei mir hat das abschalten der Kennzeichenbeleuchtung bei eingelegtem Rückwärtsgang eine erhebliche Verbesserung gebracht. Ist natürlich nicht ganz i.O., aber das muß erstmal jemandem auffallen.
Gruss

Wildtrack 3.2l Ez:11/2017

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10 Mär 2024 20:44 #17 von S t e f a n

Iwan der Schreckliche schrieb:

S t e f a n schrieb: Das ist kein Problem, solange die Referenzzahl passt und das Fahrwerk eingetragen ist bzw. die Serienreifen montiert sind...


Die Referenzahl spielt bei Arbeitsscheinwerfern, die rein für die Arbeit gedacht sind, keine Rolle (§52 VII StVOZO)



Das von mir Geschriebene bezog sich auch nicht auf Arbeitsscheinwerfer! Bitte nicht zitieren und alles aus dem Zusammenhang reißen.

Die Referenzzahl der Scheinwerfer hat ein TÜVler tatsächlich mal zusammengezählt. Das erste Mal überhaubt. Hat sonst nie einer gemacht. Und das bei nur ZWEI Zusatzscheinwerfern...!

Gruß Stefan

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11 Mär 2024 08:10 #18 von ALF-SON

Iwan der Schreckliche schrieb: ...fast hätt ich es vergessen: Prüfer 1 zu Prüfer 2: "Du, wieviel Rückfahrscheinwerfer darf man eigentlich haben?"

No Comment.

Also in Thüringen gibt es mit einem zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer keine Probleme. Die müssen nur eine EU Zulassung haben. Fahre schon immer mit einem zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer von Hella am Heck meines L200 und habe noch nie ein Problem beim TÜV bekommen. Gruß aus Thüringen Alf-Son

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11 Mär 2024 08:18 #19 von SirTobi
Solange man die maximale Anzahl von 2 nicht überschreitet bekommt man nirgendwo Probleme.
Vielleicht ist es wie beim falsch Parken oder zu schnell fahren und es ist bislang noch niemandem aufgefallen.
Bei letztem hat man bislang einfach nur Glück gehabt.

Gruss

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11 Mär 2024 14:19 #20 von Haxli
aber wenn wir schon beim Tema Rückfahrscheinwerfer sind, welche Drähte ist zum abgreifen wenn ich zusätzliche verbauen möchte?

nur die Harten kommen in den Garten...
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