Umschreibung von LKW nach PKW für neuen Ranger

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23 Jul 2017 11:33 #41 von Range-Rider
Vor allem "wenn sie MEHR als 3,5t zul. Gesamtmasse haben und dabei einen Anhänger ziehen".

Mehr als 3,5t hat der Ranger ja nicht, also ist es doch erlaubt oder sehe ich das falsch?!

lg,
Sonny

2017er Ranger Limited 3.2
2012er GMC Sierra 1500 5.3 V8

Dateianhang:

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23 Jul 2017 14:14 #42 von J-J
Das definiere ich auch so.
Wenn er mit seinem Anhänger unter 3,5t zGG bleibt geht das

Gruss
Jan

Nordisch, friesisch, herb

„There is no man living who isn’t capable of doing more than he thinks he can do.“ Henry Ford

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01 Aug 2017 22:10 #43 von xwo

Schnaik schrieb: Es gibt nunmehr aus meiner Sicht überhaupt keinen Grund, einen PU auf PKW umschlüsseln zu wollen. Darüber hinaus bekommst Du mit der Typenänderung auf "BE" ja jetzt auch problemlos die LKW-Besteuerung anerkannt.

Ein Grund viel mir noch am Wochenende ein. Nämlich, dass mit PKW Umschlüsselung die Verkehrszeichen 253, 277 keine Bedeutung haben. Mit LKW Zulassung und Anhänger ist man davon betroffen.

Grüße
Henrik

X350d Power Edition
Ford Ranger Wildtrak 3.2, Automatik, 265/75R16 Cooper Discoverer S/T Maxx

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02 Aug 2017 06:17 #44 von Shelby
Guten Morgen :)

Verkehrszeichen 277:

Absolutes Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t.

Verkehrszeichen 253:

Verbot für alle LKWs. Kraftfahrzeuge über 3,5 t plus Anhänger dürfen hier nicht fahren. Pkws und Omnibusse dürfen hier fahren.


besten Gruß

besten Grüße
Robert

Ranger 3.2 WT Bj. 03/2017 - Doka, Black Panther - von Hand gerührt...

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02 Aug 2017 06:51 - 02 Aug 2017 06:51 #45 von Redneck
Guten Morgen Leute!

Absolutes Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t.


Absolut richtig. Wußte ich bis dieses Frühjahr auch nicht. Wir sind von einem Offroad-Treffen in Fürstenau im Norden Deutschlands mit Wohnwagen im Schlepptau zurück nach Bayern gefahren. In NRW nimmts die Polizei wohl sehr genau (hatte da noch nie Probleme), ich überhole einen alten Bus, der mit 60 auf der Autobahn rumkriecht. Gleich mal das "Bitte folgen"-SChild angemacht, raus auf den Parkplatz und gefragt, ob ich wüßte, was ich falsch gemacht hätte. Nein, eigentlich nicht (wußte es wirklich nicht, dachte immer, das gilt erst ab 7,5 t)... Also aufgeklärt worden: LKW + Anhänger bei diesem Schild absolutes Überholverbot! Und zwar ab 3,5 t!!! OK, rummaulen bringt ja nix. Also 100 Euro und einen Punkt kassiert. :(

Seitdem weiß ich, was das Schild Nr. 253 bedeutet....

Gruß aus Bayern von dem mit dem Punkt, Jürgen

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Letzte Änderung: 02 Aug 2017 06:51 von Redneck.

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02 Aug 2017 08:48 #46 von Havelländer


Seitdem weiß ich, was das Schild Nr. 253 bedeutet....


echt??? :prost:

wieso musstest du 100€ bezahlen?
im Bußgeldkatalog finde ich dazu nichts für 100€
oder hast du rechts überholt?

Gruß
Andreas

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02 Aug 2017 08:55 #47 von Redneck
Servus!

Nein. Das wäre mit Wohnwagen schon etwas dreist! :lol:

So um die 75 Euro, dann noch Bearbeitungsgebühr + noch mal eine Gebühr (keine Ahnung, für was)... Macht +- 100 Euro.

War auch schön brav, hab mich entschuldigt und ein paar Witze gemacht.... Hmmm.... Die Polizisten in NRW waren leider nicht zu Scherzen aufgelegt. Waren zwar nicht unfreundlich, aber auch keine Komiker! :unsure: Deutsch korrekt halt, würde ich sagen!

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02 Aug 2017 09:02 #48 von Havelländer
vor Ort kommen auch schon Gebühren drauf? ich dacht, das ist nur wenn es zugeschickt wird - also für die Verwaltung.
naja,ich hab da nicht so viel Erfahrung :)

Gruß
Andreas

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02 Aug 2017 09:29 #49 von Redneck
Ich mußte natürlich nicht an Ort und Stelle zahlen! Die Möglichkeit der Überweisung ist immer gegeben.

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02 Aug 2017 09:38 #50 von jastericka
Hallo Jürgen,

Du hast Witze gemacht, nur die haben dich nicht verstanden :troesten: mit deinem Oberpfälzer dialekt. Bei der Rückfahrt von Fürstenau geschah dies ja, wenn ich mich recht Erinnere hattest du ja dort schon Probleme Semmeln (Brötchen ) zu bestellen weil Sie dich nicht verstanden haben :prost:

Grüße

Alain

Ford Ranger WT 3.2 Automatik
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