Umschreibung von LKW nach PKW für neuen Ranger
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02 Aug 2017 09:54 - 02 Aug 2017 09:55 #51
von Redneck
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelze...s.com
Redneck antwortete auf Umschreibung von LKW nach PKW für neuen Ranger
Ich hab´ mir äußerste Mühe gegeben, verständlich, langsam und (einigermaßen
) Hochdeutsch zu sprechen!
Daran kanns also nicht gelegen haben... Vielleicht mochten sie keine Bayern, keine Pickupfahrer, was weiß ich...
Das mit der Bäckerei verstehe ich bis heute nicht! Die Tussi versteht mein deutliches "Ich hätte gern 40 Brötchen" nicht (hab sogar Brötchen und nicht Semmeln gesagt)!!! Und da sagt die: "Bitte? Ich hab Sie nicht verstanden!" Ja Kreizkruzifix, geht´s noch????
Das mit der Bäckerei verstehe ich bis heute nicht! Die Tussi versteht mein deutliches "Ich hätte gern 40 Brötchen" nicht (hab sogar Brötchen und nicht Semmeln gesagt)!!! Und da sagt die: "Bitte? Ich hab Sie nicht verstanden!" Ja Kreizkruzifix, geht´s noch????
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Letzte Änderung: 02 Aug 2017 09:55 von Redneck.
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- BrightCGN
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02 Aug 2017 09:58 - 02 Aug 2017 09:58 #52
von BrightCGN
VG Richard
Ranger Wildtrak 2016 3.2 Automatik
„Eigentlich sind wir doch nur alles kleine Arschlöcher, die auf einer blauen Kugel um die Sonne kreisen.“ (Oscar, 8, zu seinem Lehren)
BrightCGN antwortete auf Umschreibung von LKW nach PKW für neuen Ranger
Die Polizei in NRW ist da öfters Spaß befreit. 
Und das selbst in Köln, was ja eigentlich die Karnevalshochburg ist.

Und das selbst in Köln, was ja eigentlich die Karnevalshochburg ist.

VG Richard
Ranger Wildtrak 2016 3.2 Automatik
„Eigentlich sind wir doch nur alles kleine Arschlöcher, die auf einer blauen Kugel um die Sonne kreisen.“ (Oscar, 8, zu seinem Lehren)
Letzte Änderung: 02 Aug 2017 09:58 von BrightCGN.
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- MAB
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02 Aug 2017 09:59 #53
von MAB
Ein Leben ohne Ranger ist möglich, aber unsinnig!
Ford Ranger Limited ExtraCab 2.2 l, 4x4, 150PS, EURO 5, Schalter, 2014 vFL, Sync (1), HVO100, Yokohama Geolandar G015 265/65 R17
MAB antwortete auf Umschreibung von LKW nach PKW für neuen Ranger
Hi,
die Schilder 253 und 277 beziehen sich immer auf die zulässige! GESAMT-MASSE (Zugfahrzeug incl. Hänger) und die Zulassung als LKW (BE und BA).
"Verkehrszeichen 253 Verbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t, (einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)"
Wollte das nur eindeutig klarstellen, da das Verbot also immer dann gilt, wenn auch nur ein kleiner Hänger (750Kg) am Ranger mit LKW Zulassung hängt (3,2to plus 0,75to), auch wenn das tatsächliche Gewicht kleiner 3,5to ist.
Faktisch ist das ja aber eigentlich kein all zu großes Problem oder?
MlG
MAB
die Schilder 253 und 277 beziehen sich immer auf die zulässige! GESAMT-MASSE (Zugfahrzeug incl. Hänger) und die Zulassung als LKW (BE und BA).
"Verkehrszeichen 253 Verbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t, (einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)"
Wollte das nur eindeutig klarstellen, da das Verbot also immer dann gilt, wenn auch nur ein kleiner Hänger (750Kg) am Ranger mit LKW Zulassung hängt (3,2to plus 0,75to), auch wenn das tatsächliche Gewicht kleiner 3,5to ist.
Faktisch ist das ja aber eigentlich kein all zu großes Problem oder?
MlG
MAB
Ein Leben ohne Ranger ist möglich, aber unsinnig!
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02 Aug 2017 13:18 #54
von BrightCGN
VG Richard
Ranger Wildtrak 2016 3.2 Automatik
„Eigentlich sind wir doch nur alles kleine Arschlöcher, die auf einer blauen Kugel um die Sonne kreisen.“ (Oscar, 8, zu seinem Lehren)
BrightCGN antwortete auf Umschreibung von LKW nach PKW für neuen Ranger
Bei mir wird es ab Anfang März ein Knaus Sport&Fun mit 1700kg Auflastung.
Darum und wegen vieler Fahrten im Ausland ist das für mich essenziell wichtig.
Das mehr an Steuern nehme ich dafür gerne in Kauf.
Darum und wegen vieler Fahrten im Ausland ist das für mich essenziell wichtig.
Das mehr an Steuern nehme ich dafür gerne in Kauf.

VG Richard
Ranger Wildtrak 2016 3.2 Automatik
„Eigentlich sind wir doch nur alles kleine Arschlöcher, die auf einer blauen Kugel um die Sonne kreisen.“ (Oscar, 8, zu seinem Lehren)
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- der noergler
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29 Aug 2017 12:13 #55
von der noergler
Ranger 3,2 L Wildtrak DOKA 2017 , Automatic
der noergler antwortete auf Umschreibung von LKW nach PKW für neuen Ranger
hallo zusammen
nun habe ich diesen Thrad aufmerksam gelesen , aber irgendwie verstehe ich den Sinn nicht der Ranger als PKW umzuschreiben ???!!
Habe zwar dies hier gelesen
Der einzige Vorteil der PKW Umschreibung ist damit nur noch das Anhänger-Sonntagsverbot.
Bin mir aber sicher das dies so nicht stimmt , den das Sonntagsfahrverbot gilt an sich nur für LKW's über 7,49 t
und der ranger hat mit Anhängelast max 6t
Also wo ist das problem in einfach auf BE umschlüsseln zu lassen und gut ist's
gruß
Jürgen
nun habe ich diesen Thrad aufmerksam gelesen , aber irgendwie verstehe ich den Sinn nicht der Ranger als PKW umzuschreiben ???!!
Habe zwar dies hier gelesen
Der einzige Vorteil der PKW Umschreibung ist damit nur noch das Anhänger-Sonntagsverbot.
Bin mir aber sicher das dies so nicht stimmt , den das Sonntagsfahrverbot gilt an sich nur für LKW's über 7,49 t
und der ranger hat mit Anhängelast max 6t
Also wo ist das problem in einfach auf BE umschlüsseln zu lassen und gut ist's
gruß
Jürgen
Ranger 3,2 L Wildtrak DOKA 2017 , Automatic
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- bo1992
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29 Aug 2017 13:56 #56
von bo1992
bo1992 antwortete auf Umschreibung von LKW nach PKW für neuen Ranger
Hallo Jürgen,
ist so nicht ganz richtig.
Das Sonntagsfahrverbot gilt für LKW ab 7,5to ODER LKW mit Anhänger (hier spielt das gewicht dan KEINE Rolle mehr)
Wobei ich hier irgendwo gelesen habe dass das Sonntagsfahrverbot dahingehend gelockert wurde, das man private fahrten machen darf. Für diese Aussage gibts aber keine Garantie!!
Gruß Peter
Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk
ist so nicht ganz richtig.
Das Sonntagsfahrverbot gilt für LKW ab 7,5to ODER LKW mit Anhänger (hier spielt das gewicht dan KEINE Rolle mehr)
Wobei ich hier irgendwo gelesen habe dass das Sonntagsfahrverbot dahingehend gelockert wurde, das man private fahrten machen darf. Für diese Aussage gibts aber keine Garantie!!

Gruß Peter
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- der noergler
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29 Aug 2017 14:26 #57
von der noergler
Ranger 3,2 L Wildtrak DOKA 2017 , Automatic
der noergler antwortete auf Umschreibung von LKW nach PKW für neuen Ranger
Hallo Peter
folgendes habe ich nun im Web gefunden , scheint wieder so eine willkürliche Auslegung zu sein :
Hallo,
ich wurde gestern von der Polizei auf der A7 mit meinem Pickup und Hänger (Multitransporter mit einem defekten Anhänger drauf) von der BAB geholt. Nachdem die Polizei im Fahrzeugschein gesehen hat das es sich um ein in den Papieren eingetragener LKW handelt durfe ich den Hänger stehen lassen.
Ich hatte mich vorher extra schlau gemacht und es gibt da ja seid kurzen eine Änderung zum Sonntagsfahrverbot, wonach Wohnwagen und Anhänger die zu Sport und Freizeitzwecken an einem LKW bis 3,5T gefahren werden dürfen, ohne Aussnahmegenemigung.
Laut Aussage der Polizei liegt eine Fahrt zu Freizeitzwecken nicht vor.
Im Pickup Forum hatte einer auch eine Anfrage an das Straßenverkehrsamt eingestellt wie denn Freizeitzweck zu Definieren sei.
Die Antwort des Strassenverkehrsamtes war das alles was Privat und nicht gewerblich gezogen wird Freizeitzwecke entspricht.
Und hier die Antwort eines Rechtsanwalts
Sehr geehrter Ratsuchender,
für ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:
Gemäß § 30 Absatz 3 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen an Sonntagen und Feuertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Jedoch kann die Straßenverkehrsbehörde in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller gemäß § 46 Absatz 1 Ziffer 7 StVO hiervon Ausnahmen genehmigen.
Folglich wären Sie nach dem Gesetzestext der StVO verpflichtet gewesen, eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Jedoch scheint sich die letzte Verkehrsministerkonferenz am 09./10.10.2007 darauf geeinigt zu haben, dass unbeschadet der gesetzlichen Regelung des § 30 Absatz 3 StVO das Sonntagsfahrverbot nicht für Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden, gelten soll. Daraufhin haben nach meinen Recherchen einige Bundesländer (z.B. NRW) an ihre Verwaltungen interne Verwaltungsanweisungen erlassen, die entsprechendes regeln sollen. Einige Bundesländer, wie z.B. Bayern, haben hingegen keine solchen Verwaltungsanweisungen erlassen. Ob eine solche Verwaltungsanweisung für das Bundesland gilt, indem sie von der Polizei angehalten wurden, müsste bei Vorliegen des Bundeslandes gesondert geprüft werden.
Sollte eine Verwaltungsanweisung vergleichbar der Regelung in NRW für das betroffene Bundesland existieren, so stellt sich weiter die Frage, wann ein Anhänger zu Sport- und Freitzeitzwecken verwendet wird und somit eine Ausnahmegenehmigung nicht erforderlich wäre.
Da es nach unseren Recherchen bei allen größeren juristische Datenbanken derzeit keine Entscheidungen hierzu gibt, ist diese Frage durch Auslegung nach Sinn und Zweck der Vorschrift zu klären. Nach unserer Ansicht fallen hierunter typischerweise Anhänger für Sportgeräte sowie Anhänger, die für die irgendwelche Freizeitaktivitäten notwendig sind, wie z.B. fürs Camping. Ob hierzu der nicht gewerbliche Transport eines defekten Anhängers zählt, erscheint uns äußerst fraglich, da Sie den defekten Anhänger am gestrigen Tag weder für irgendwelche Sport- noch für irgendwelche Freizeitaktivitäten benötigt haben. Das alles was privat und nicht gewerblich gezogen wird, unter die Ausnahmereglung fallen soll, ist für uns nicht nachvollziehbar, da bei einer solchen Auslegung das Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger ausschließlich für gewerbliche Transporte gelten würde.
Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass in Ihrem Fall unabhängig von der oben erwähnten Verwaltungsanweisung das Weiterfahren mit Anhänger wohl zu Recht verboten wurde.
Ich hoffe, Ihnen mit vorstehender Beantwortung einen ersten Überblick verschafft zu haben und wünsche Ihnen für die Klärung der Angelegenheit viel Erfolg.
Ich weise Sie darauf hin, dass das Hinzufügen- oder Weglassen von Sachverhaltsdetails zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen kann.
Gern können Sie die Nachfragefunktion nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Lattreuter
- Rechtsanwalt -
Also das soll man noch verstehen
Gruß
Jürgen
folgendes habe ich nun im Web gefunden , scheint wieder so eine willkürliche Auslegung zu sein :
Hallo,
ich wurde gestern von der Polizei auf der A7 mit meinem Pickup und Hänger (Multitransporter mit einem defekten Anhänger drauf) von der BAB geholt. Nachdem die Polizei im Fahrzeugschein gesehen hat das es sich um ein in den Papieren eingetragener LKW handelt durfe ich den Hänger stehen lassen.
Ich hatte mich vorher extra schlau gemacht und es gibt da ja seid kurzen eine Änderung zum Sonntagsfahrverbot, wonach Wohnwagen und Anhänger die zu Sport und Freizeitzwecken an einem LKW bis 3,5T gefahren werden dürfen, ohne Aussnahmegenemigung.
Laut Aussage der Polizei liegt eine Fahrt zu Freizeitzwecken nicht vor.
Im Pickup Forum hatte einer auch eine Anfrage an das Straßenverkehrsamt eingestellt wie denn Freizeitzweck zu Definieren sei.
Die Antwort des Strassenverkehrsamtes war das alles was Privat und nicht gewerblich gezogen wird Freizeitzwecke entspricht.
Und hier die Antwort eines Rechtsanwalts
Sehr geehrter Ratsuchender,
für ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:
Gemäß § 30 Absatz 3 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen an Sonntagen und Feuertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Jedoch kann die Straßenverkehrsbehörde in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller gemäß § 46 Absatz 1 Ziffer 7 StVO hiervon Ausnahmen genehmigen.
Folglich wären Sie nach dem Gesetzestext der StVO verpflichtet gewesen, eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Jedoch scheint sich die letzte Verkehrsministerkonferenz am 09./10.10.2007 darauf geeinigt zu haben, dass unbeschadet der gesetzlichen Regelung des § 30 Absatz 3 StVO das Sonntagsfahrverbot nicht für Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden, gelten soll. Daraufhin haben nach meinen Recherchen einige Bundesländer (z.B. NRW) an ihre Verwaltungen interne Verwaltungsanweisungen erlassen, die entsprechendes regeln sollen. Einige Bundesländer, wie z.B. Bayern, haben hingegen keine solchen Verwaltungsanweisungen erlassen. Ob eine solche Verwaltungsanweisung für das Bundesland gilt, indem sie von der Polizei angehalten wurden, müsste bei Vorliegen des Bundeslandes gesondert geprüft werden.
Sollte eine Verwaltungsanweisung vergleichbar der Regelung in NRW für das betroffene Bundesland existieren, so stellt sich weiter die Frage, wann ein Anhänger zu Sport- und Freitzeitzwecken verwendet wird und somit eine Ausnahmegenehmigung nicht erforderlich wäre.
Da es nach unseren Recherchen bei allen größeren juristische Datenbanken derzeit keine Entscheidungen hierzu gibt, ist diese Frage durch Auslegung nach Sinn und Zweck der Vorschrift zu klären. Nach unserer Ansicht fallen hierunter typischerweise Anhänger für Sportgeräte sowie Anhänger, die für die irgendwelche Freizeitaktivitäten notwendig sind, wie z.B. fürs Camping. Ob hierzu der nicht gewerbliche Transport eines defekten Anhängers zählt, erscheint uns äußerst fraglich, da Sie den defekten Anhänger am gestrigen Tag weder für irgendwelche Sport- noch für irgendwelche Freizeitaktivitäten benötigt haben. Das alles was privat und nicht gewerblich gezogen wird, unter die Ausnahmereglung fallen soll, ist für uns nicht nachvollziehbar, da bei einer solchen Auslegung das Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger ausschließlich für gewerbliche Transporte gelten würde.
Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass in Ihrem Fall unabhängig von der oben erwähnten Verwaltungsanweisung das Weiterfahren mit Anhänger wohl zu Recht verboten wurde.
Ich hoffe, Ihnen mit vorstehender Beantwortung einen ersten Überblick verschafft zu haben und wünsche Ihnen für die Klärung der Angelegenheit viel Erfolg.
Ich weise Sie darauf hin, dass das Hinzufügen- oder Weglassen von Sachverhaltsdetails zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen kann.
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Mit freundlichen Grüßen
Christoph Lattreuter
- Rechtsanwalt -
Also das soll man noch verstehen
Gruß
Jürgen
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- Ralph
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29 Aug 2017 15:46 #58
von Ralph
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.
Ralph antwortete auf Umschreibung von LKW nach PKW für neuen Ranger
Hallo Juergen,
Die Antwort des Rechtsanwaltes ist schon wieder völlig überholt.
Von wann war das ?
Es gibt seid einigen Monaten eine neue Regelung.
Mehr Infos dazu hier.
Gruß,
Ralph
Die Antwort des Rechtsanwaltes ist schon wieder völlig überholt.
Von wann war das ?
Es gibt seid einigen Monaten eine neue Regelung.
Mehr Infos dazu hier.
Gruß,
Ralph
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- bo1992
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29 Aug 2017 16:34 #59
von bo1992
bo1992 antwortete auf Umschreibung von LKW nach PKW für neuen Ranger
@ jürgen:
Habe ich auch gefunden.
Der Forumseintag ist von 2007,
also 10 Jahre alt und somit mehr als überholt
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Habe ich auch gefunden.
Der Forumseintag ist von 2007,
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29 Aug 2017 17:59 #60
von der noergler
Ranger 3,2 L Wildtrak DOKA 2017 , Automatic
der noergler antwortete auf Umschreibung von LKW nach PKW für neuen Ranger
Hallo Ralph
Danke für den Hinweis , habe mir beides ausgedruckt und in den Dicken bei die Papiere beigfügt !So hat man(n) wenigsten vernünftige Argumente bei nichtwissende Cops.
Gruß
Jürgen
Danke für den Hinweis , habe mir beides ausgedruckt und in den Dicken bei die Papiere beigfügt !So hat man(n) wenigsten vernünftige Argumente bei nichtwissende Cops.
Gruß
Jürgen
Ranger 3,2 L Wildtrak DOKA 2017 , Automatic
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