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Umschreibung von LKW nach PKW für neuen Ranger
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Das heißt nämlich auch das in dem Gutachen welches verkauft wird nicht nur Ford Ranger drin steht sondern Fahrgestellnummer usw. und somit nicht auf den Ranger vom Nachbar übertragen werden kann.
Also mal eben mit einem Gutachten in 10 Ranger zum TÜV ist nicht.
Gruß Torsten
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- xsofasurfer
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Daher habe ich ja auch alle nötigen Angaben dazu geschrieben.
Aber ob die Fahrgestellnummer drauf steht oder nicht, ändert nichts daran, dass das gleiche Modell (z.B. 2.2 L, 118kW, Schaltung, 2016, 1.8t Anhängelast, Euro 6) auch das gleiche Ergebnis bei einer Einstufung ergibt.
Und wie gesagt, zielt die Kritik in erster Linie auf den TüV und nicht die Gutachten-Firmen.
@Rudi
Im Jahr 2014 wurden in Deutschland 4.575 Ford Ranger neu zugelassen ... teilt man das nun auf auf die verschiedenen Modell-Varianten und berücksichtigt die steigende Beliebtheit der PickUps und damit wachsende Verkaufszahlen, dürften es in diesem Jahr gut 800-1000 Ranger sein mit exakt meinen Fahrzeug-Spezifika (s.o.). Nehmen wir weiter an, dass tatsächlich nur 100 Leute davon eine PKW-Umschlüsselung wollen (, was ich mir auf Grund der Versicherungskosten kaum vorstellen kann, aber okay), dann verdiene ich mit dem Gutachten (auf Grund der Monopol-Stellung der beiden Firmen) 61.000 € bei Kosten, die sich auf etwa 2.000 € belaufen dürften für das nötige Gutachten.
Rechne ich das nun hoch auf die verschiedensten Modelle von PickUps, kommen da ein paar Hunderttausend zusammen an Reingewinn bei der unrealistischen Annahme von nur 100 von 1000, die die Umschlüsselung machen... und zwar dafür, dass ich auf ein bestehendes Gutachten eine andere Fahrgestellnummer drucke und das verschicke.
Ist keine schlechte Geschäftsidee und ich gönne es den Firmen ja auch ... warum auch nicht. Aber das ganze wird nur dadurch ermöglicht, dass der TüV es zulässt, statt zentral diese Gutachten zu erfassen und auf die anderen Fahrzeuge (mit den exakt übereinstimmenden Fahrzeug-Spezifika) anzuwenden.
Wer das in Ordnung findet, hat ein ziemlich merkwürdiges Verständnis.
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- Ralph
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xsofasurfer schrieb: Ähm ... natürlich ist es fahrzeugspezifisch.
Daher habe ich ja auch alle nötigen Angaben dazu geschrieben.
Aber ob die Fahrgestellnummer drauf steht oder nicht, ändert nichts daran, dass das gleiche Modell (z.B. 2.2 L, 118kW, Schaltung, 2016, 1.8t Anhängelast, Euro 6) auch das gleiche Ergebnis bei einer Einstufung ergibt.
Ja und Nein.
Diese Umschreibung ist eine Einzelabnahme, genauso als wenn man andere Räder drauf schraubt.
Das ist IMMER Fahrzeugspezifisch. Demzufolge einzel abzunehmen und einzel zu berechnen.
Das gleiche Fahrzeuge die gleichen Werte ergeben ist eine Annahme, zwar begründet, aber es bleibt eine Einzelbeurteilung.
Alternativ dazu, und das ist was du meinst, wäre eine Homologation der Fahrzeugreihe als PKW.
Das kann nur der Hersteller machen. Es entspricht einer vollständigen Serienfreigabe.
Dabei wird über eine größere Anzahl von Fahrzeugen die Werte ermittelt.
Das ergibt dann auch einen neue Freigabe des KBA, oder der jeweils zuständigen Behörde in einem anderen Staat.
Als Folge bekommt das Fahrzeug dann auch einen neue HSN/TSN Nummer.
Eine solche Homologation gilt dann wieder für alle Fahrzeuge, und dann muss man damit auch nicht zum Tüv für ein Einzelgutachten sondern direkt zur Zulassungsstelle.
Desweiteren geht die PKW Umschreibung des Rangers auch nur wegen Einzelabnahme. Als Einzelabnahme und Kleinserien gibt es da größere Spielräume bei den gesetzlichen Vorgaben wie für eine Serienfreigabe ( Homologation).
Über einen solchen Weg ( Kleinserie) ist auch der Lada Niva, oder Taiga wie er heute heißt, in Europa verkaufbar. Als Serienfreigabe wäre der Wagen in Europa nicht mehr Zulassungsfähig. ( zb fehlendes ESP)
Gruß,
Ralph
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.
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- Rooster55
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dass die PKW Versicherung günstiger ist, als die LKW Versicherung, würde ich bei meiner jeweiligen Versicherung explizit nachfragen.
Bei meiner, LVM, wäre die Versicherung als PKW teurer. Für mich lohnt sich somit die Umschreibung nach BE eher.
Nur mal so in den Raum geworfen.
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Wie kommst du auf Gutachterkosten von 2000€? Gib mal bitte deine Quelle oder deine Berechnungsgrundlagen an.
Schon für Euro 4 und 5 waren die Kosten für die Gutachten deutlich höher.
Und dann denke bitte auch mal daran, dass ein Gewerbetreibender in seiner Kalkulation nicht nur die Entwicklung, dann die TÜV Gutachten und die Umrüstung eines Fahrzeugs berücksichtigen muss, sondern auch seine gesamten Betriebskosten, dazu noch seinen Gewinn, ohne den sich sein Gewerbe nicht lohnen würde. Wenn der Umsatz mit einem Produkt nicht stimmt, weil ihm die Früchte seiner Arbeit gestohlen werden, wird er den Bereich aufgeben.
Du berücksichtigst auch nicht, dass es um Fahrzeuge geht, die als LKW importiert und zugelassen werden nach den Vorgaben, die für LKW gültig sind. Seit 2000 hat sich verdammt viel geändert bei den Zulassungsvorschriften.
Außer den Abgasen sind auch noch mindestens die Geräuschdämmung und die Bremsen betroffen, möglicherweise auch das Crashverhalten. Teilweise ist die Nachrüstung und damit das Gutachten auch gar nicht möglich, weil z. B. Euro5b für LKW noch bis 8/2016 zugelassen wurde, für PKW aber schon lange vorher Euro 6 Bedingung war. Einen 5b LKW auf 6 PKW zu pimpen, ist den von dir so verdammten Firmen bislang nicht gelungen.
Die Unterfahrschutz- und Crashregeln für LKW und PKW sind übrigens auch unterschiedlich. Da dürften wir mit unseren LKW-PU auch jenseits der PKW Grenze sein, zumindest im Heckbereich und besonders, wenn Lasten hinten überhängen.
Die Hersteller nehmen doch nicht ohne Grund die hohe EU LKW Importsteuer in Kauf. 22%, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Sie könnten mehr Geld verdienen und bessere Preise machen, wenn sie die PU gleich als PKW zulassen würden. Aber das klappt nicht für die Großserie.
Abgesehen davon, wer braucht denn überhaupt die PKW Zulassung? Dank BE kommen PU wieder in die Gewichtsbesteuerung, was die eventuell höheren Versicherungskosten mindestens ausgleicht. Wenn nicht: Versicherung wechseln!
Für Wohn-, Sport- und Freizeitanhänger ist ein Ende des Sonntagsfahrverbots in 2017 absehbar. Bleiben eigentlich nur ein paar Gewerbetreibende, die an einem Sonntag einen Lastenanhänger ziehen müssen und nicht auf einen PKW als Zugfahrzeug ausweichen können. Im Einzelfall blöd, aber mit einer Sondererlaubnis gegen Gebühr lösbar.
Zur Klarstellung:
Ich will mein sauer verdientes Geld niemandem in den Rachen werfen. Aber wenn ich eine Leistung erhalte, zahle ich gerne dafür, wenn ich diese Leistung wirklich benötige, haben will und die Kosten irgendwie nachvollziehbar sind. Dann versuche ich nicht, mich irgendwie legal, halblegal oder böse Bubenisch vor der Bezahlung zu drücken.
Bernhard
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Ford Ranger Wildtrak 3.2 DK Automatik in Schwarz. Am 15.04.2016 bestellt , am 21.11.2016 gebaut und am 26.01.2017 ausgeliefert.
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- xsofasurfer
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Du hältst Dich sehr an diesen Firmen auf, aber wie gesagt geht es mir weniger um diese Firmen, sondern den TüV und Ford, die es einem absolut unnötig schwer machen.
Bezüglich der Steuer wäre bei mir der Unterschied 185 € zu 380 €, also nichts im Vergleich zur Versicherung, was u.a. daran liegt, dass man PKW-Prozente nicht auf einen LKW übernehmen kann (bei zumindest den diversen Versicherungen, die ich inzwischen angerufen habe).
Und bitte mal auf dem Boden bleiben bezüglich illegal und böse Bubenisch. Jemand kauft dieses Gutachten, damit gehört es ihm und ist durch die aufgedruckte Fahrgestellnummer nur auf genau sein Fahrzeug anwendbar. Er kann damit machen, was auch immer er will ... kopieren, ins Internet stellen, oder auf der Fußgängerzone verkaufen. All das ist absolut legal und sein gutes Recht. Mir geht es lediglich darum, es als Referenz zu verwenden, um bei einem vernünftigen TüV-Prüfer damit ebenfalls die Freigabe zu bekommen.
Und ist es tatsächlich so, dass man problemlos in die Gewichtsbesteuerung kommt? Genau dazu habe ich in unzähligen Forenbeiträgen gelesen, dass es gerade bei der DoKa nicht so ist.
@Rooster55
Bei der LVM werde ich morgen Früh direkt nachfragen. Das wäre natürlich großartig. Dann würde ich tatsächlich keinen Grund mehr für diese Umschreibungs-Geschichte sehen.
@Ralph
Genau da mache ich Ford den Vorwurf. Sie wissen ganz genau auf Grund der unzähligen Gutachten, die sie selbst erstellen lassen, welche Modelle in welchen Punkten die PKW-Anforderungen erfüllen und wann nicht. Entsprechend auch, was zu tun wäre, wenn man daran etwas ändern möchte (z.B. andere Bremsanlage, zusätzliche Dämmung, oder sonst was).
Warum kann man diese Informationen nicht ganz problemlos bei denen herunterladen und mit dem TüV-Prüfer seines Vertrauens besprechen?
Ob sich das dann alles lohnt und ob es Sinn macht, kommt sicherlich auf den Einzelfall an und muss jeder selbst entscheiden.
Mich nervt einfach, dass man mit dieser Geschichte völlig allein gelassen wird.
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- manfredsen
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Das mit der Mär der teureren LKW-Versicherung wurde doch hier auch schon x-mal besprochen.
Gibt div. Versicherungen, die für LKW bis 3,5t die PKW-Rabatte/-SF mit übernehmen und mit PKW vergleichbare Tarife anbieten (außer Rabatschutz).
Ich z.B. bei der HUK/HUK24.
Und meine Ranger-Steuer mit BE bei DoKa ist 185€.
Der einzige Vorteil der PKW Umschreibung ist damit nur noch das Anhänger-Sonntagsverbot.
Einen Scheiss muss ich...
Sönke
Ford Ranger DoKa Wildtrak; 2016er 2,2l Aut.; BE
8,5x17" Avventura ET25; 265/70R17 Cooper Discoverer AT3 4S
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- xsofasurfer
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"Mär" ist relativ. Ich habe jetzt schon bei 4 Versicherungen nachgefragt mit dem jeweils gleichen Ergebnis. Vielleicht habe ich mir einfach genau die falschen ausgesucht - das kann natürlich sein.
Mal ne ganz blöde Frage: wofür steht "BE"?
Und was muss ich machen für die günstige Versteuerung?
Grundsätzlich wird er ja meines Wissens nach immer als PKW versteuert. Auch der Händler sprach von 380 €. Ich würde jedenfalls ganz sicher nicht die Rückbank ausbauen oder sonst was, um ein bisschen Steuern zu sparen, so wie manche das hier geschrieben haben.
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- Newbie
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