Bussgeldkatalog/Geschwindigkeitsüberschreitung

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07 Jul 2020 14:26 #1 von BrightCGN
Wie sieht das bei unseren PickUps mit dem Bußgeldkatalog aus?

Werde sie dort als Pkw oder als Lkw angesehen?

VG Richard

Ranger Wildtrak 2016 3.2 Automatik

„Eigentlich sind wir doch nur alles kleine Arschlöcher, die auf einer blauen Kugel um die Sonne kreisen.“ (Oscar, 8, zu seinem Lehren)

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07 Jul 2020 21:51 #2 von Rooster55
Wir erden als PKW behandelt, wie Sprinter etc.
Kann man hier nach lesen.

LG Axel
FORD Ranger DoKa 3.2 Automatik Wildtrak Orange Bau 2.11.16 Ezl. 12.16
Dateianhang:

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08 Jul 2020 16:51 - 08 Jul 2020 16:53 #3 von bb
Unterschiede gibt es beim Parken auf Gehwegen aufgrund des zGG über 2,8t. Ebenso gibt es Parkplätze, die nur für PKW freigegeben sind, nicht für LKW, völlig unabhängig vom zGG.
Mit einem Anhänger wird sowieso alles anders, denn damit gelten die Regeln für LKW mit Anhänger und nicht mehr für PKW mit Anhänger. Das betrifft or allem Überholverbote, Höchstgeschwindigkeit, Baustellen. Selbst dann, wenn Pickup und Anhänger zusammen die 3,5t nicht überschreiten bleibt der PU ein LKW Zuggespann.
Das ist im Detail der Verkehrsüberwachung nicht immer bekannt, als Fahrer sollte man es aber wissen.
Ebenso gibt es Unterschiede bei der Maut im Ausland, über die man sich im Detail informieren sollte.

Anmerkung zum Unterforum:
Das ist übrigens mal wieder in allgemeines Thema, das für alle N1 Pickups gilt und nicht nur für Ford Ranger. Wenn ein Mod Zeit und Lust hat, könnte er es ja verschieben.
Letzte Änderung: 08 Jul 2020 16:53 von bb.
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