Fahrzeugschein Kopie mit BE Baujahr 2014

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25 Okt 2020 19:01 #1 von Grizzly
Fahrzeugschein Kopie mit BE Baujahr 2014 wurde erstellt von Grizzly
Hallo liebe Toyota Gemeinde,

Ein Bekannter hat einen Hilux EZ Oktober 2014. Der gute Mann hat noch eine BA Zulassung und zahlt sich dumm und dämlich an Kfz Steuer. Das sich das demnächst ändern wird ist hier bitte im Thread völlig uninteressant. Hat vielleicht einer von euch einen doka Hilux mit BE Zulassung und könnte mir den Schein zusenden?
Es geht einfach darum, dass die Prüfer hier in der Umgebung sich immer freuen, wenn sie einfach etwas abschreiben können. Und mein Bekannter hat nicht wirklich viel Ahnung von der Materie oder Internet und Google.


Schöne Grüße

Grizzly

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21 Nov 2020 19:19 #2 von Fossi
Hallo hab meinen Lux bereits 2017 auf BE umschreiben lassen, war überhaubt kein Akt.

Grüße

Fossy

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21 Nov 2020 21:10 #3 von Larsi
Und seit dem 23.Oktober 2020 isses nun gar nicht mehr nötig ...
Stichtag für Gewichtsbesteuerung aller Nutzfahrzeuge bis 3,5t

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21 Nov 2020 21:33 #4 von Grizzly

Fossi schrieb: Hallo hab meinen Lux bereits 2017 auf BE umschreiben lassen, war überhaubt kein Akt.

Grüße

Fossy

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Vielen Dank
Werde ich so weitergeben.



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23 Nov 2020 09:26 - 23 Nov 2020 09:40 #5 von Dynomike
Morsche zusammen!

Hier werde ich dennoch auf unten stehendes verweisen, da diese Therads nicht mehr notwendig sind.
Siehe diesen Thread:
Besteuerung nach Gewicht alles wird gut?

Insofern kann man sich jegliche Energie in dieser Richtung sparen. Auch den TÜV Beamten wird es nicht mehr interessieren.
Es ist ab sofort egal, ob BE oder BA im Schein steht.

Diese Maßnahme muß auch nicht in Zweifel gezogen werden ("wer weiß, die da oben, blablabla..."). Es haben schon einige, mir persönlich bekannte Píckupfahrer, den geänderten Steuerbescheid, bzw. ein diesbezügliches Anschreiben vom Zoll erhalten.

Viele Grüße
Jörg

いすゞ D-Max, Space Cab Custom Automatik, 200 PS - 530 Nm, Matte Metallic Garnet Red, Bj.06/2015.
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24 Nov 2020 20:17 #6 von Iron
Hallo @ Dynomike: Sooo einfach ist es scheinbar nicht!. Wieso hab ich dann ( endlich) am Donnerstag einen Termin beim Zollamt um meinen Extra-Cab vermessen zu lassen um ihn als LKW zu besteuern?. So wie ich das mitgekriegt habe betrifft das nur fahrzeuge die nach dem 23. 10. zugelassen wurden.
Mfg Iron

Ford Ranger Limited, Extracab, 3,2 TDCI, Bj 2020 vermutlich einer der Letzten mit 3,2- Motor, Ironman 4x4 Performance-fahrwerk + 45mm, 265/70 R16 auf Dotz-Dakar, HardTop von Beltop,

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25 Nov 2020 09:21 #7 von PIPDblack
PIPDblack antwortete auf Fahrzeugschein Kopie mit BE Baujahr 2014
Könnte daran liegen, dass das Gesetz zwar beschlossen wurde aber noch nicht veröffentlicht/verkündet wurde. Zumindest hab ich diesbezüglich noch nichts mitbekommen. Wirksam wird es erst ab dem Tag nach Verkündung. Solange gilt noch altes Recht.

Ford Ranger DoubleCab Wildtrak 3,2 Automatik outdoor-orange (bestellt 09.01.17, Baudatum 18.05.17, Ankunft Bremerhaven 12.07.17, Abholung 15.08.17), BE

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25 Nov 2020 10:08 - 25 Nov 2020 10:17 #8 von Dynomike
Morsche zusammen!

@"Iron":

Wie gesagt, kenne ich ein paar Leute, die bereits den geänderten Bescheid bekommen haben.
Die neue Besteuerung gilt seit dem 23.10., wie auch zweifelsfrei auf der Seite vom Zoll nachzulesen ist.

Ich würde da nochmal nachhaken. Evtl. ist der Sachbearbeiter nicht auf dem neuesten Stand.

Gruß
Jörg


Hier das Ganze nochmal zum Nachlesen:

"Aufhebung der Sonderregelung bei der Besteuerung von bestimmten leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht
§ 18 Abs. 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz (alt)

Bisher galt für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht, die über vier bis neun Sitzplätze einschließlich dem Fahrersitz verfügen und aufgrund ihrer Beschaffenheit vorrangig zur Personenbeförderung nutzbar sind, eine Sonderregelung: Abweichend von der verkehrsrechtlichen Einstufung wurden diese Fahrzeuge mit den CO2- und hubraumbezogenen Tarifen für Pkw statt der gewichtsbezogenen Steuersätze für leichte Nutzfahrzeuge besteuert. Folge war eine höhere Besteuerung derartiger Fahrzeuge.

Ab dem Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 wird diese Sonderregelung nun aufgehoben. Die Halter dieser Fahrzeuge, bei denen es sich schwerpunktmäßig um Handwerks- und Kleinbetriebe handelt, werden damit steuerlich entlastet. Künftig erfolgt die Besteuerung dieser Fahrzeuge entsprechend ihrer Fahrzeugklasse gewichtsbezogen.

Dieser Satz verwirrt mich allerdings etwas:

Zeiträume vor dem Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 sind von der Aufhebung nicht betroffen, d.h. es bleibt bei der bisherigen Besteuerung.


Hinweis:
Die betroffenen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter erhalten automatisch einen geänderten Steuerbescheid, mit dem die Kraftfahrzeugsteuer für den Zeitraum ab Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 neu festgesetzt und zu viel erhobene Steuer zurückerstattet wird. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

Die Zollverwaltung ist bestrebt, die Änderung für die circa 390.000 betroffenen Fahrzeuge schnellstmöglich vorzunehmen."

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25 Nov 2020 12:42 - 25 Nov 2020 12:42 #9 von Larsi

Dynomike schrieb: ...

Dieser Satz verwirrt mich allerdings etwas:

Zeiträume vor dem Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 sind von der Aufhebung nicht betroffen, d.h. es bleibt bei der bisherigen Besteuerung.

...


Das bedeutet lediglich, dass der neue Steuersatz (Gewichtsbesteuerung) erst ab 23.10.2020 wirksam ist und es keinen Anspruch auf Erstattung für den Zeitraum vor dem Stichtag gibt.
Letzte Änderung: 25 Nov 2020 12:42 von Larsi.

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25 Nov 2020 13:14 #10 von takanata
Hallo zusammen,
ich habe heute Post vom Hauptzollamt erhalten.
ich muß ab nächstes Jahr für meinen Hilux nur noch 160,-- Euro bezahlen.

Für die zuviel gezahlte Kfz St. bekomme ich gutgeschrieben.

Die beste Nachricht seit 10 Jahren, statt 460,-- jetzt 160,-- Euro Freude Freude Freude

Grüße aus dem Münsterland

Reinhard
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