km-Anz. und Tacho weichen stark ab, Großer böse Buben?

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27 Feb 2013 10:57 #11 von PJ0709
und wenn du ein pech hast, nimmt der TÜV dir das nicht ab...

aktuell habe ich beim ranger ca 10% vorlauf; bei 100 km/h aufn tacho zeigt mir GPS 90 km/h an. da ist genug platz für größere räder ohne tachanpassung. aber das interessiert in einigen fällen den TÜV nicht. die gehen nach eingetragener reifengröße. und hier wird es kritisch; ich habe aktuel 255/70R16 drauf und will 265/75 R16 montieren. das kann ohne tachoanpassung schon probleme beim TÜV geben...

Gruß

Robert

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27 Feb 2013 16:42 #12 von Sniper
ich sehe bei 2% Abweichung kein problem in deinem Fall-

Howdy

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27 Feb 2013 16:53 - 27 Feb 2013 16:57 #13 von PJ0709
wie kommst du auf 2%?

255/70 R16 = abrollumfang: 2321

265/75 R16 = abrollumfang: 2444


das sind doch knappe -5%? und damit zeigt der tacho theoretisch weniger an als man wirklich hat und das sieht der TÜV nicht gerne :/ wie es sich in der praxis verhält ist wieder eine andere sache. meist hat ein tacho 7-10% vorlauf (was wir ja geklärt haben) und dann sind -5% drin aber bringe das mal einen prüfer bei, der nicht will...

größerer radumfang kann je nach prüfer bedeuten, dass der tacho angepasst werden muss.

Gruß

Robert

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Letzte Änderung: 27 Feb 2013 16:57 von PJ0709.

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27 Feb 2013 17:03 #14 von Sniper
Sorry Tippfehler beim berechnen, hast natürlich Recht 5 Prozent.
Ja wenns zur HU geht dann bau halt die Orginalen drauf, und gut ist.

Howdy

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27 Feb 2013 17:18 #15 von PJ0709
kein thema.

solche tipps finde ich immer fraglich. bauste z. b. n unfall wo die versicherung ein fahrzeuggutachten will und die stellen fest, falsche reifen bzw. nicht eingetragen, haste n riesen problem.

klar muss man nicht alles eintragen lassen und klar gibt es lösungen aber man sollte sich immer bewusst sein, dass es auch ins auge gehen kann.

Gruß

Robert

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27 Feb 2013 17:45 #16 von U Corsu
Moin,

die Versicherung muß zahlen, egal wie groß Deine Reifen waren.

Die Versicherung kann sich das Geld bei Dir zum Teil wiederholen wenn die Teile die nicht genehmigt/ eingetragen/ mit ABE versehen waren den Unfall herbeigeführt haben.

Und zum Thema eintragen: erst mit dem Prüfer sprechen, der sagt einem dann schon was er haben will.
Das kann der Nachweis sein das der Tacho auf die entsprechende Reifengröße eingestellt wurde, oder eben eine Tachoprüfung die der ADAC bzw. der Boschdienst machen kann.

Stephan

Fährt nun VW T3 Syncro, the best Campervan ever made...

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27 Feb 2013 18:38 #17 von Sniper

U Corsu schrieb: Moin,

die Versicherung muß zahlen, egal wie groß Deine Reifen waren.

Die Versicherung kann sich das Geld bei Dir zum Teil wiederholen wenn die Teile die nicht genehmigt/ eingetragen/ mit ABE versehen waren den Unfall herbeigeführt haben.


Stephan


genau so ;)

Howdy

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