Achtung Kontrolle ist absolut keine Referenz, da wird so viel Mist verzapft (auch von den Kontrollbeamten) daß man die sich äußernden Personen noch mal in die Ausbildung schicken sollte.
Ich glaube kaum, daß irgend jemand in der StvO oder StvzO den Passus findet der Arbeitsscheinwerfer nach vorne verbietet, da wäre kein Schlepper mehr zulassungsfähig.