Bestanden
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23 Jan 2007 21:20 #11
von 3Chauvis
Mazda B2500 1 1/2 Kab.
3Chauvis antwortete auf Bestanden
Moin, Moin;
hab schon einen Schreck bekommen. Habe nat?rlich noch Klasse 2 gemacht. Seit dem Umschreiben isses nun CE.
Auszug vom T?V-S?d
Altersgrenze & Bedingungen
1.
F?hrerschein der Klasse C1 oder C1E
2.
F?hrerschein der Klasse C oder CE
Neues Recht: Befristete G?ltigkeitsdauer
Bitte beachten Sie folgendes: Das neue F?hrerscheinrecht sieht nur noch f?r die Fahrerlaubnisse der Klassen A, A1, B, BE, L, M, S und T eine unbefristete G?ltigkeitsdauer vor. F?r die anderen Klassen gibt es verschiedene Regelungen.
F?hrerschein der Klasse C1 oder C1E (Fahrzeuge bis 7,5 t)
(F?hrerscheine, die nach dem 31.12.1998 erworben wurden)
* Die Fahrerlaubnis wird bis zur Vollendung Ihres 50. Lebensjahres erteilt. Bei Neuerteilung nach Vollendung Ihres 45. Lebensjahres wird Ihre Fahrerlaubnis f?r die Dauer von f?nf Jahren erteilt. Sie k?nnen Sie um jeweils f?nf Jahre verl?ngern, wenn Sie die entsprechenden Anforderungen erf?llen.
* Wenn Sie Inhaber der alten Klasse 3 sind, die auf die Klasse BE und C1E umgestellt werden kann, sind Sie von dieser Regelung nicht betroffen. Ihre Fahrerlaubnis ist nicht befristet und Sie sind von der Pflicht zur ?rztlichen Untersuchung befreit.
nach oben
F?hrerschein der Klasse C oder CE (Fahrzeuge ?ber 7,5 t)
* Ihre Fahrerlaubnis wird f?r die Dauer von f?nf Jahren erteilt. Sie k?nnen Sie um jeweils f?nf Jahre verl?ngern, wenn Sie die entsprechenden Anforderungen erf?llen.
* Wenn Sie Inhaber der alten Klasse 2 sind, m?ssen Sie diese sp?testens bei Erreichen Ihres 50. Lebensjahres auf die Klasse CE umstellen. Sonst d?rfen Sie keine Fahrzeuge ?ber 7,5 t f?hren. Bis zu diesem Alter sind Sie allerdings von der Pflicht zur ?rztlichen Untersuchung befreit.
Gr??e aus dem M?nsterland
Schriefi
hab schon einen Schreck bekommen. Habe nat?rlich noch Klasse 2 gemacht. Seit dem Umschreiben isses nun CE.
Auszug vom T?V-S?d
Altersgrenze & Bedingungen
1.
F?hrerschein der Klasse C1 oder C1E
2.
F?hrerschein der Klasse C oder CE
Neues Recht: Befristete G?ltigkeitsdauer
Bitte beachten Sie folgendes: Das neue F?hrerscheinrecht sieht nur noch f?r die Fahrerlaubnisse der Klassen A, A1, B, BE, L, M, S und T eine unbefristete G?ltigkeitsdauer vor. F?r die anderen Klassen gibt es verschiedene Regelungen.
F?hrerschein der Klasse C1 oder C1E (Fahrzeuge bis 7,5 t)
(F?hrerscheine, die nach dem 31.12.1998 erworben wurden)
* Die Fahrerlaubnis wird bis zur Vollendung Ihres 50. Lebensjahres erteilt. Bei Neuerteilung nach Vollendung Ihres 45. Lebensjahres wird Ihre Fahrerlaubnis f?r die Dauer von f?nf Jahren erteilt. Sie k?nnen Sie um jeweils f?nf Jahre verl?ngern, wenn Sie die entsprechenden Anforderungen erf?llen.
* Wenn Sie Inhaber der alten Klasse 3 sind, die auf die Klasse BE und C1E umgestellt werden kann, sind Sie von dieser Regelung nicht betroffen. Ihre Fahrerlaubnis ist nicht befristet und Sie sind von der Pflicht zur ?rztlichen Untersuchung befreit.
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F?hrerschein der Klasse C oder CE (Fahrzeuge ?ber 7,5 t)
* Ihre Fahrerlaubnis wird f?r die Dauer von f?nf Jahren erteilt. Sie k?nnen Sie um jeweils f?nf Jahre verl?ngern, wenn Sie die entsprechenden Anforderungen erf?llen.
* Wenn Sie Inhaber der alten Klasse 2 sind, m?ssen Sie diese sp?testens bei Erreichen Ihres 50. Lebensjahres auf die Klasse CE umstellen. Sonst d?rfen Sie keine Fahrzeuge ?ber 7,5 t f?hren. Bis zu diesem Alter sind Sie allerdings von der Pflicht zur ?rztlichen Untersuchung befreit.
Gr??e aus dem M?nsterland
Schriefi
Mazda B2500 1 1/2 Kab.
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- Vaddi
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24 Jan 2007 07:57 #12
von Vaddi
Gruß aus Berlin - © Vaddi
Vaddi antwortete auf Bestanden
Auch von mir nen herzlichen Gl?ckwunsch zum LKW-Lappen. Ich hatte meinen noch damals in der DDR gemacht und insgesamt 268 Alumark daf?r bezahlt. Nu isser ja wohl "etwas" teurer, h?rte ich.
Gruß aus Berlin - © Vaddi

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- schudi
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25 Jan 2007 14:01 #13
von schudi
gruss von robert
lebe jeden Tag so als w?re es der letzte
schudi antwortete auf Bestanden
ich habe mein lkw-lappen (C/CE) mit 19 gleich nach der umstellung auf EU
wer nach der EU-umstellung,so wie ich,den lappen gemacht hat,muss jetzt schon alle 5 jahre hin
wer ihn vor der umstellung gemacht hat,der brauch erst mit 50 und dann alle 5 jahre hin
wer nach der EU-umstellung,so wie ich,den lappen gemacht hat,muss jetzt schon alle 5 jahre hin
wer ihn vor der umstellung gemacht hat,der brauch erst mit 50 und dann alle 5 jahre hin
gruss von robert
lebe jeden Tag so als w?re es der letzte
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- Hallimasch
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25 Jan 2007 14:24 #14
von Hallimasch
Hallo,
habe den Lappen f?r 50 DM beim Bund gemacht.
30 DM Umschreibung und f?r 20 DM Kaffee an den Fahrlehrer, wenn beim Abbiegen der H?nger auf dem B?rgersteig die Oma's ?rgerte.
Gru? Hallimasch
Hallimasch antwortete auf Bestanden
Vaddi schrieb: Auch von mir nen herzlichen Gl?ckwunsch zum LKW-Lappen. Ich hatte meinen noch damals in der DDR gemacht und insgesamt 268 Alumark daf?r bezahlt. Nu isser ja wohl "etwas" teurer, h?rte ich.
Hallo,
habe den Lappen f?r 50 DM beim Bund gemacht.
30 DM Umschreibung und f?r 20 DM Kaffee an den Fahrlehrer, wenn beim Abbiegen der H?nger auf dem B?rgersteig die Oma's ?rgerte.

Gru? Hallimasch
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- Maik
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- Alex86
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26 Jan 2007 17:34 #16
von Alex86
Alex86 antwortete auf Bestanden
Moin Zusammen
Danke erst mal. Hab leider die Woche kein PC gehabt. Der Blitzer ist nicht so wild. Hab grad die Post von dem Blitzer im Oktober aufgemacht(3 Punkte und 72.21?. Naja so lange der Lappen nicht weg ist geht dat immer noch.
Gru? Alex
Danke erst mal. Hab leider die Woche kein PC gehabt. Der Blitzer ist nicht so wild. Hab grad die Post von dem Blitzer im Oktober aufgemacht(3 Punkte und 72.21?. Naja so lange der Lappen nicht weg ist geht dat immer noch.
Gru? Alex
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