f-250

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27 Okt 2008 17:13 #1 von rischi
f-250 wurde erstellt von rischi
Hallo bin ein neuer und hab ne frage:
hab nen f 250 crew cab 4x4 benzin u gas mit lkw offener kasten zulassung bis 3,5 to.-finanzamt sieht das anderst und sagt ist Pkw Steuer
dh im umkehrschluß müste ich die kiste doch auch auf pkw 4,0 to auflasten können (technisch null problem) und dann als pkw durch die lande fahren können ohne geschwindigkeitsbeschränkung und jährlich tüv-oder ?? (hat grüne Plakette insofern nicht ganz so teuer)
gruß und danke
Rischi

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27 Okt 2008 18:43 #2 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf f-250
Das wird sooo einfach nicht sein, weil Du zwar beim FA einen PKW fährst, aber in den Papieren LKW offener Kasten steht!

Chevy + Camp 8L

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27 Okt 2008 18:49 #3 von schwarzer Drachen
schwarzer Drachen antwortete auf f-250
servus rischi,

als erstes mal herzlich willkommen hier.

und nun zu deiner frage: da ist schon dermaßen viel drüber geschrieben wurden, das man vieles ganz leicht mit der "suchen"funktion hätte finden können.
trotzdem will ich dir die wichtigsten punkte noch mal zusammenfassen:
die steuerliche einstufung hat mit der verkehrsrechtlichen absolut nix zu tun!
das fa sieht es so (oder sollte es zumindestens): ladefläche größer als fahrgastraum = lkw (gewichtssteuer), alles andere =pkw (hubraumsteuer) (die formel ist sehr vereinfacht! der gesetzestext ist ein wenig anders)
du kannst dein pick defenitiv nicht "auf pkw 4,0t auflasten"!!!
entweder kannst du den auf pkw umschlüsseln, oder auf 4,0t auflasten
wobei beim umschlüsseln gewisse bedingungen erfüllt werden müssen: ein gutachten zur umschlüsselung vom hersteller vorhanden sein und darin die genauen maßnahmen beschrieben. beim L200 bis bj 2002 mußte eine geräuschdämmung angebracht werden, die ab bj 2002 nicht mehr notwendig war. desweiteren mußte die ladefläche eine verschließbare abdeckung (hardtop oder björg cab) haben. der vorteil ist gewesen, das die versicherung meist günstiger ist.
auflasten kannst du auch, allerdings brauchst du dazu auch (schätzungsweise) nachweise, das dies möglich ist (bremse ausreichend, traglast der räder ausreichend usw.) bleibt dann aber verkehrsrechtlich ein lkw!

gruß tomax

Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

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28 Okt 2008 16:35 #4 von rischi
rischi antwortete auf f-250
Hallo tomax,
danke für die superschnelle Antwort !!
Jetzt weiß ich mehr.werd dann versuchen umzuschlüsseln-wenn schon denn schon !
Hab nämlich keine Lust mit 80 Kmh unterwegs zu sein !
wenn s nicht klappt ist s auch kei Beinbruch !
So long mal
Gruß
rischi

servus rischi,

als erstes mal herzlich willkommen hier.

und nun zu deiner frage: da ist schon dermaßen viel drüber geschrieben wurden, das man vieles ganz leicht mit der "suchen"funktion hätte finden können.
trotzdem will ich dir die wichtigsten punkte noch mal zusammenfassen:
die steuerliche einstufung hat mit der verkehrsrechtlichen absolut nix zu tun!
das fa sieht es so (oder sollte es zumindestens): ladefläche größer als fahrgastraum = lkw (gewichtssteuer), alles andere =pkw (hubraumsteuer) (die formel ist sehr vereinfacht! der gesetzestext ist ein wenig anders)
du kannst dein pick defenitiv nicht "auf pkw 4,0t auflasten"!!!
entweder kannst du den auf pkw umschlüsseln, oder auf 4,0t auflasten
wobei beim umschlüsseln gewisse bedingungen erfüllt werden müssen: ein gutachten zur umschlüsselung vom hersteller vorhanden sein und darin die genauen maßnahmen beschrieben. beim L200 bis bj 2002 mußte eine geräuschdämmung angebracht werden, die ab bj 2002 nicht mehr notwendig war. desweiteren mußte die ladefläche eine verschließbare abdeckung (hardtop oder björg cab) haben. der vorteil ist gewesen, das die versicherung meist günstiger ist.
auflasten kannst du auch, allerdings brauchst du dazu auch (schätzungsweise) nachweise, das dies möglich ist (bremse ausreichend, traglast der räder ausreichend usw.) bleibt dann aber verkehrsrechtlich ein lkw!

gruß tomax

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29 Okt 2008 07:48 #5 von Auguschdus
Auguschdus antwortete auf f-250
Vorsicht auch eine Anhebung auf 4to heisst nicht automatisch Gewichtsbesteuerung. Mein FA hat mir unmißverständlich mit geteilt, daß auch bei 4to Gesamtgewicht die Einstufung meines LKW Chevy Silverado bestehen bleibt und ich Hubraumsteuer zahlen muß. Nächstes Kuriosum: Ladefläche ist bei meinem Crewcab (amtlich vermessen) größer als Personenbeförderungsfläche und ich zahle Hubraumsteuer. Warum? Zitat Fa Homburg/Saar: Die PKW typischen Merkmale überwiegen! Klage ist eingereicht.

Sascha

Gruß der Saarländer

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27 Nov 2008 19:36 #6 von Wohnkabinencenter
Wohnkabinencenter antwortete auf f-250
Hallo Leute,

auch mich hat heute der ganz normale Wahnsinn deutscher Gesetzgebung eingeholt.

Ich fahre einen Ford F350 1,5 Kabiner short-bed. Das Verhältnis Innenraum zu Ladefläche ist wie gewünscht: Innenraum<Ladefläche.

Die Rückbank ließe Passagiere sitzen wie Affen auf dem Schleifstein. Ausprobiert habe ich das nie. Da ich die Ladefläche zum Transport von Wohnkabinen nutze habe ich im hinteren Kabinenteil die Sitze hochgeklappt und alles voll mit Werkzeug, Spanngurten, ´Pilotenkoffer mit Unterlagen, Kiste Mineralwasser etc. Die Rückbank ist vom Zustand her sichtbar jungfräulich weil nie benutzt.

Meine Ladefläche sowie der Rest vom Fahrzeug sind durch langjährigen Arbeitseinsatz mit zahlreichen Macken versehen. Außerdem kann ich dokumentieren, dass ich den Wagen zum gewerblichen Transport von Wohnkabinen nutze (nutzen muss) und nicht zum Vergnügen fahre. Dies habe ich anhand von Bildern und dem Gewerbeschein belegt.

Außerdem kann ich als Privatwagen zur Personenbeförderung auch noch einen auf mich zugelassenen PKW ins Feld führen.

Trotzdem war es heute dem Mann beim Finanzamt nicht möglich sich definitiv für eine LKW Besteuerung zu entscheiden. Man will mich über die Entscheidung kurzfristig informieren.


Was ist los in Zeiten von Konjukturprogrammen, Weltwirtschaftskrise und Millardenkrediten? Da wo man im Rahmen der bestehenden Gesetze schnell und unbürokratisch den kleinen Unternehmer entlasten kann, da wird gezögert. Wo führt das alles hin?

Ich melde mich wenn ich Neuigkeiten habe.

Charly

[schild=3 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=0]Entäuscht vom Standort Deutschland![/schild]

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27 Nov 2008 22:14 #7 von kingcab
kingcab antwortete auf f-250

Enttäuscht vom Standort Deutschland


Mannomann, Charly,

hätt nicht gedacht, dass das bei so nem Profi wie dir so lange dauert ... :twisted:

Gruß Kingcab

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01 Mai 2009 10:53 #8 von lonestar28
lonestar28 antwortete auf f-250
Hey Leute,

also ich habe den Ford F150 Flairside gebraucht gekauft in Homberg/Efze und ihn
im Wetteraukreis zugelassen als Lkw. 3 Bilder zum FA geschickt und Lkw Steuer-
bescheid war da. Nicht mal selber hingefahren....war okay!!

gruß
lonestar

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01 Mai 2009 19:19 #9 von TexasCowboy
TexasCowboy antwortete auf f-250
Hi Lonestar,

ich musste mit meinem F-150 extra hinfahren, Bilder reichten nicht. War im Brief sogar FETT gedruckt: Bitte Vorführen.

Naja egal, LKW ist durch :D


Grüße Tex

- Remember the Alamo -

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10 Mai 2009 15:52 #10 von Dinli DL 702
Dinli DL 702 antwortete auf f-250
der umkehr schluss wäre der das wenn du als lkw mehr steuern bezahlen müstest würdest du auch ein lkw bleiben und nicht als pkw versteuern die finanzämter möchten eigentlich nur die bürger die kohle aus der tasche ziehen die sind halt nicht viel anders als politiker die lügen einfach rund um sich zu aber wir haben jahr wahljahr und ich werde mal was anderes wählen (freie fahrt für unfreie bürger)

wustet ihr schon das die lkw mautbrücken benutzt werden um fahrprofile der deutschen zu erstellen )na was will man von stasi merkel( erwarten, die kennt das ja nicht anders und richtet sich deutschland so ein wie sie die ddr erlebt hat. viel von drüben meinen ja noch immer es war dort besser und langsam glaube ich das auch schon ..... das gibt mir aber jetzt zu denken.

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