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Anhängelast mit durchgehender Bremse
- Timmi
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ich hatte bis Dato noch keinen Pickup - bisher nur GW, Sprinter und 7,5t LKW. Ich ziehe mit dem LKW einen Tandemanhänger mit 5,5t Gesamtgewicht und Druckluftbremse.
Den LKW möchte ich evtl. durch einen US-Pickup ersetzen
Wenn man durchs Internet stöbert, findet man allerhand Informationen über mögliche Nachrüstungen und Sondergutachten zu dem Thema, meistens für die Schweiz (bis 10t), aber wohl auch Möglichkeiten die dem deutschen TÜV zusagen.
Interessant ist die Sache erst recht, wenn der Pickup solo keiner Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn unterliegt.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Schon mal vielen Dank im voraus.
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Timmi schrieb: ...wenn der Pickup solo keiner Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn unterliegt...
Servus Timmi,
welcome

US-Pickups, wenn sie denn 5,5t-Anhänger ziehen dürfen, haben sehr warscheinlich ein zGG von über 3,5t.
Da diese als LKW zugelassen sind gilt auch hier Tempo 80.

Grüße vom Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
Werner
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- Timmi
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Muss denn ein Pickup über 3,5t zwangsläufig als LKW zugelassen werden?
In der Straßenverkehrsordnung werden Personenkraftwagen über 3,5t von der Geschwindigkeitsbeschränkung ausgenommen (wenn ich das richtig verstanden habe).
Die höheren Steuern sind klar...
Danke und Gruß
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Willkommen im Pickupforum!

Pickups sind (zulassungsrechtlich) immer als LKW zugelassen, erst mal. Man kann manche umschlüsseln, aber ich wüßte jetzt keinen, der als PKW eingeführt wird! Kann man nämlich mehr Zoll verlangen, weil LKW´s mit 22% Einfuhrzoll eingeführt werden!

Ob man die Fullsize-Trucks aus Amerika allerdings als PKW umschlüsseln kann, glaub ich nicht...
Gruß, Jürgen
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelze...s.com
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- Maddy
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Redneck schrieb: Servus !
Willkommen im Pickupforum!![]()
Pickups sind (zulassungsrechtlich) immer als LKW zugelassen, erst mal. Man kann manche umschlüsseln, aber ich wüßte jetzt keinen, der als PKW eingeführt wird! Kann man nämlich mehr Zoll verlangen, weil LKW´s mit 22% Einfuhrzoll eingeführt werden!
Ob man die Fullsize-Trucks aus Amerika allerdings als PKW umschlüsseln kann, glaub ich nicht...
Gruß, Jürgen
HI...
Das ist erstmal grundsätzlich falsch!
Sollte z.b. die Grundfläche der Kabine um die Hälfte größer sein, als die gesammte Nutzfläche des PU´s ist das Vehikel erstmal grundsätzlich als PKW einzustufen! Gerade die Extended oder DoKa´s müssen nach der Zulassung zum FA (oder nun zur Zollbehörde) und dann wird gemessen...
Problem dabei ist immer, daß dies eine Einzelfallentscheidung der Behörde ist!
Es gibt ettliche Urteile von PU Fahrern, die vergeblich versucht haben, Ihr Fahrzeug als LKW zuzulassen...
Davon ab, wer ist denn so verrückt und läßt ein Fahrzeug, welches als LKW versteuert werden kann, freiwillig als PKW zu? Das ist ein immenser Kostenunterschied!
Ich habe es gerade durch diese Woche, mein Silverado (Extended) mit LongBed habe ich zusammen mit dem Trailer zugelassen... Der Trailer hat gut 10m und ist ein Sattelauflieger, GooseneckZapfen auf der Ladefläche / Sattelplatte am Auflieger ... Ich musste das Gespann vorführen

Alles was mehr als 3 Sitze hat, ist erstmal rechtlich gesehen ein PKW...
Zitat:
Der Bundesfinanzhof (Bfh) gehe typisierend davon aus, dass Pickup-Fahrzeuge mit Doppelkabine nicht vorwiegend Lasten, sondern Personen von A nach B bringen. Die Ladefläche oder der Laderaum darf dabei aber nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmachen. Ist die Nutzfläche größer, kann der Halter sein Fahrzeug in der steuerlich günstigeren Lkw-Klasse zulassen und versteuern.
Zitat Ende:
SG Markus
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Maddy schrieb: ...Alles was mehr als 3 Sitze hat, ist erstmal rechtlich gesehen ein PKW...
Servus Markus,
was du uns hier beschrieben hast betrifft die STEUER-rechtliche Sache.
Es geht hier aber um die ZULASSUNGS-rechtliche Sache. Da ist das KBA und deren Assistenzen die TÜVs und DEKRAs zuständig.
@Timmi,
du hast natürlich Recht, PKW unterliegen auf der Autobahn keiner Geschwindigkeitsbegrenzung.
Grüße vom Fahrer der:
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Werner
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Die Aussage von Jürgen war nicht falsch. Deine Aussage ist eher grundsätzlich falsch, da du zwei Dinge miteinander vermischst.Maddy schrieb: HI...
Das ist erstmal grundsätzlich falsch!
Sollte z.b. die Grundfläche der Kabine um die Hälfte größer sein, als die gesammte Nutzfläche des PU´s ist das Vehikel erstmal grundsätzlich als PKW einzustufen! Gerade die Extended oder DoKa´s müssen nach der Zulassung zum FA (oder nun zur Zollbehörde) und dann wird gemessen...
Problem dabei ist immer, daß dies eine Einzelfallentscheidung der Behörde ist!
Es gibt ettliche Urteile von PU Fahrern, die vergeblich versucht haben, Ihr Fahrzeug als LKW zuzulassen...
....
Alles was mehr als 3 Sitze hat, ist erstmal rechtlich gesehen ein PKW...
Nämlich die Zulassung, also das was im Fahrzeugschein steht, und die Einstufung durch die Finanzbehörden für die Kraftfahrzeugsteuer.
Die meisten Pickups sind somit LKW und werden, wenn nicht grad Einzelkabiner, trotzdem nach Hubraum wie PKWs besteuert.
Grüße
Henrik
X350d Power Edition
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- creol
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das ist alles sehr interessant, trifft aber nicht technisch den Kern.
Eine Pkw, hat natürlich eine eingeschränkte Anhängelast, die sich, im Allgemeinen, wie folgt berechnet.
Ein Fahrzeug darf das 1,5 fache seiner Gesamtmasse als gebremsten Anhänger mitführen, wenn der Hersteller nicht die gebremste Anhängelast weiter einschränkt.
Mittlerweile, wird zwischen gebremst und ungebremst in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fz-Schein) unterschieden.
Demnach ergibt sich folgende Berechnung, zunächst unabhängig von der Bremseinrichtung und außer Auflieger -Lkw (Zugmaschine plus Auflieger):
3,0to x 1,5 = 4,5to bzw. 3,5 x 1,5 = 5,25to
Addiert ergibt das 7,2 - 8,75to, aber max. 7,5to als Zug (Steuern und Vers. günstig) für die Fahrerlaubnisklasse BC.
Jetzt wisst Ihr wo das her kommt, Grenze Transporter - Klein Lkw - 7,5to.
Wobei eine Zweikreis Druckluftbremsanlage (Vorratsdruck plus Steuerdruck) erforderlich ist, wenn die Anhängelast über 3,5to liegt.
Früher übliche Einkreis Bremsanlagen, werden nur noch bei Oldtimern geduldet,
(Druckverlust bei Federspeicher am Anhänger) wird.
Greets from Phil
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- 4Wühler
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Inzwischen gibts auch schon Gerichtsurteile, die keinen Unterschied in den Papieren (PkW/Lkw) machen. Ab 3,5 t wird da das Fahrzeug generell als Lkw betrachtet...also Tempo 80

Der Idealfall für dich wäre ein Pickup mit nicht mehr als 3,5t zGG und Anhängelast von 5,5t.
Klasse C1E berechtigt dich zum fahren von Fahrzeugen bis 7,5t + Anhänger (Zug GG max 12t)
Gruß
Frank
Garderobe für das Grobe
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