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HILFE ! Neue Kfz-Steuer !!!
- akelschnakel
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ab sofort pro jahr 401 Euro...
riesensauerei....dieselpreis steigt, kfz-steuer und die scheiss haftpflicht ...
du wirst doch in deutschland nur noch ausgenommen ohne ende...
Gru? Joachim
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- akelschnakel
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Da ist es dann wieder, das Steuerproblem!
Mein bisheriger (Ranger Bj. 2002 DoKa) war ab 2006 als PKW "zwangseingestuft".
Ich habe geh?rt, das die einzelnen Finanz?mter bundesweit die Einstufung
(PKW oder LKW) unterschiedlich handhaben.
Stimmt das?
und wenn ja, kann man da nicht auf Gleichbehandlung bestehen?
Ihr kommt ja alle aus untersch. Regionen.
Postet mal, wie bei Euch die Einstufung ist !!
Danke
Gru? Joachim
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- Rudi
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Mit dem Extra Cab "sollte" es eigentlich mit der Gewichtssteuer klappen.
Die Einstufung ist in der Tat "noch " sehr verschieden.
NRW zahlt teilweise zur?ck ,warum auch immer.
Andere zahlen weiter Gewichtssteuer.
Ich,in Bayern, zahl f?r den DoKa die PKW Steuer
<<<nicht auf Gleichbehandlung bestehen<<<
Eigentlich sollte es so sein.
Ich hatte vor Jahren ein nettes Gespr?ch mit meinem Steuer-Fuzzy in Zwiesel (Bayr. Wald).
Wollte ihm klarmachen das in den anderen Bundesl?ndern weiter die LKW Steuer kassiert wird.
Ich sollte ihm dann genaue Daten liefern,wer ,welches Bundesland usw.
Die Folge w?re gewesen das diese Leute dann ebenfalls die teure Steuer bezahlen d?rfen.
Damit war die Sache erstmal erledigt.
Gru? Rudi
Gruß Rudi
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- akelschnakel
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Habe den neuen FORD Ranger als Extrakabine bestellt.
Anruf eben bei Finanzamt Gotha:
Auskunft -> Pickup wird als PKW eingestuft, wenn er 4 T?ren hat.
Auf meine Frage, was eine T?r ist fragte die Mitarbeiterin, ob ich sie verarschen will. Dies verneinte ich und fragte, ob eine T?r eine T?r ist , wenn sie einen T?rgriff hat. Dies wurde vorsichtig bejat.
Ich schilderte, das die Extrakabine 2 T?ren mit mit jeweils 2 Fl?geln mit jeweils einem Griff hat.
Um ihre Unsicherheit zu kaschieren fragte sie mich, wieviel Sitze das Fahrzeug denn h?tte. Um nicht erneut in den Verdacht zu kommen, ich w?rde sie verarschen wollen verkniff ich mir die Gegenfrage, was denn ein Sitz sei.
Stattdessen teilte ich ihr mit , das Fahrzeug h?tte 2 vollwertige Sitze und zwei Notsitze, worauf sie mir mitteilte, das Fahrzeuge mit 4 Sitzen als PKW gelten w?rden.
Um unn?tiges Hin- und Her zu vermeiden fragte ich, ob Fahrzeuge mit 4 Sitzen und 2 T?ren als LKW eingestuft werden k?nnen.
Nach kurzem ?berlegen sagte sie, das sie eigendlich nicht zust?ndig und der Zust?ndige erst in einer Woche zu erreichen sei.
An der Stelle fragte ich vorsichtig, warum ich ihr das alles erst beschreiben mu?te, wenn sie eh nicht zust?ndig ist, worauf sie st?hnend auflegte.
Ich rief erneut an und entschuldigte mich h?flich daf?r, das ihr wohl aus Versehen der H?rer aus der Hand gefallen sein mu?te und konfrontierte sie dann erneut mit meiner Frage.
Sie bat um Verst?ndnis und tr?stete mich dann damit, das sie geh?rt h?tte, man k?nnte im Zweifelsfall ein Fahrzeug vor der Einstufung zur Inaugenscheinnahme beim Finanzamt vorf?hren.
Fazit:
1. Finanz?mter eiern rum, das es offensichtlich keine feststehenden und
schon gar keine einheitlichen Festlegungen gibt....
2. irgenwie hat die Einstufung was mit der Anzahl der T?ren und/oder mit
der Anzahl der Sitze zu tun....
3. offensichtlich kann man ein Fahrzeug zwecks Einzelfallentscheidung der
Einstufung beim Finanzamt vorf?hren...
Wie sind denn eure Pickups mit Extrakabine eingestuft?
...PKW oder LKW...
Gru? Joachim
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- Haebbie
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Herbert
Und immer sch?n ale R?der auf dem Boden halten!
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Herbert
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- WOMBAT
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Fahre seit 3 Monaten einen Ranger 1 1/2 Kabiner, Bj 2001.
Vom Vorbesitzer wurde mir versichert das f?r das Fahrzeug weiterhin die Gewichtsbesteuerung gilt. Mit dem Steuerbescheid kam dann allerdings das b?se Erwachen. 683? = PKW !!! Nachdem ich mehrere Tage gewartet habe bis sich mein Blutdruck und Adrenalinspiegel gesenkt haben, versuchte ich die Sache in einem freundlichen Telefonat zu kl?ren. Minuten sp?ter kristallisierte sich folgendes heraus. In meinem Landkreis (SHA=Schw?bisch Hall) wird dieser Ranger als PKW besteuert, da die Fahrzeugkabine 7cm l?nger als die Ladefl?che ist (gemessen wird Vorderkante Gaspedal bis Trennwand). Auf meine Frage warum er dann im benachbarten Ostalbkreis (AA) denn als LKW besteuert wird bekam ich die Antwort: "Der (Vorbesitzer) hatte dann wohl Gl?ck!" Ich beendete daraufhin dann das Gespr?ch um mich um meinen schlagartig angestiegenen Blutdruck zu k?mmern.
Kann also sagen: Ford Ranger - Bj 2001 - 1 1/2 Kabine
Landkreis Schw?bisch Hall PKW 683?
Ostalbkreis LKW ca. 170?
und jedes Finanzamt kann machen was es will!
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- monty0906
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habe meinen steuerbescheid vom letzten jahr und zahle 683 ? in m?nchen.
habe einen 2003 doka und in meinen papieren emissionsschl?ssel 29 stehen.
bin verwundert da? andere nur um die 480 ? zahlen.
gruss aus m?nchen
3,2 Wildtrack, OME HD, 265/70 18 Nokian AT, Snorkel, 30mm Distanz VA-HA, 6-Kolben-Bremse 355mm 2teilige, Wohnkabine Selbstbau
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- niederbayernranger
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zum Thema KFZ-Steuer wurde schon viel geschrieben, mein Steuerbescheid sieht so aus:
- Doppelkabiner Pickup steuerrechtlich eingestuft als PKW
- dank nachger?stetem OXI-Kat ?401.-
Finanzamt Straubing/Niederbayern
?brigends verkehrsrechtlich bin ich wieder LKW, also nix fahren am Sonntag mit Anh?nger sonst wirds (wieder) teuer.
die Marke ist glaub ich ziemlich wurscht, beim nachkontrollieren der Fahrzeuge teilte ich mir den Hof des Finanzamtes mit 3 Mitsubishi L200, 8 Ford Ranger und 3 Mazda B2500, alles Doppelkabiner . War wie ein kleines markenoffenes Pickup-Treffen......

L200-Club? ja, natürlich!!
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- akelschnakel
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hallo zusammen,
- Doppelkabiner Pickup steuerrechtlich eingestuft als PKW
- dank nachger?stetem OXI-Kat ?401.-
Finanzamt Straubing/Niederbayern
das die Doppelkabine als PKW eingestuft wurde (so gut wie ?berall)
ist schon klar mittlerweile...
was mich eigendlich interessieren w?rde, ist die Einstufung der Einzelkabinen , also die Teile, die wo nur 2 Notsitze hinten haben...
(weis nicht wie die Dinger bei anderen Marken als wie bei FORD hei?en...)
:shock: :shock: :shock:
Gru? Joachim
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- niederbayernranger
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also die Einzelkabiner oder 1 1/2 mit den Notsitzen bleiben beim Finanzamt Straubing nat?rlich als LKW eingestuft, steuerrechtlich gesehen.
Somit sind nur ? 172 f?llig.
Gruss
Stefan
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