Eintragungspflicht Auf- Anbauten wie Scheinwerfer

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25 Okt 2009 17:47 - 05 Jan 2014 10:12 #1 von m.mehlhose
Mal ne Frage:

sind Zusatzanbauten wie Scheinwerfer auf dem Dach eigentlich
eintragungspflichtig?

Gruß; Mehli
Letzte Änderung: 05 Jan 2014 10:12 von OffRoad-Ranger.

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25 Okt 2009 18:03 #2 von schwarzer Drachen
schwarzer Drachen antwortete auf Eintragungspflicht Auf- Anbauten wie Scheinwerfer
servus mehli,

fest verbaut? > verändern fahrzeughöhe! > ja! (und neue fahrzeughöhe eintragen!) *

nicht fest (hast du jetzt geglaubt ich schreibe lose????) als auf einem dachgepäckträgerbügel (den man ja demontieren kann!) > ladung > nein!

auf dem hardtop > würd ich grenzwertig einschätzen!

* wenn du 4 montieren (nach vorn) willst mußt du in der bauhöhe über 2m (lampenunterkannte) sein und kannst sie als "arbeitsscheinwerfer" definieren. ob du allerdings einen prüfer zu der eintragung überreden kannst > keine ahnung!

gruß tomax
( der beim l regelmäßig den spruch "nicht vorschriftsmäßige beleuchtungseinrichtung" unter bemerkungen im tüv protokoll stehen hatte!)

Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

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25 Okt 2009 18:17 #3 von m.mehlhose
Hi Thomax,

danke für die Ausführungen. Ich hab ja ein paar Bilder hier im Forum
von meiner "Lampenkreation" also die sind zumindest auf nem normalen
Dachträger montiert. Wegen der Aufbauhöhe... muß ich ma messen.
Gruß; Mehli

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25 Okt 2009 18:43 #4 von Redneck
Servus!

Fernscheinwerfer sind die einzigen Scheinwerfer, für die keine Anbauhöhe vorgeschrieben ist. Du darfst allerdings nur 4 Fernscheinwerfer betreiben, d.h., wenn Du 4 auf dem Dachträger montieren willst, dann müßtest Du die unteren, originalen stilllegen.

Wenn Du das nicht machen möchtest, dann kannst du entweder

- nur 2 auf dem Dachträger verbauen

- 2 Fernscheinwerfer und zwei Arbeitsscheinwerfer verbauen, wobei Du aber hier die von Tomax beschriebene Bauhöhe beachten mußt.

Du könntest die Scheinwerfer auch montieren und abdecken, aber dazu hab ich schon sehr viele unterschiedliche Meinungen gehört. Von "mit Abdeckung kein Problem" bis "was montiert ist, muß auch funktionieren und darf nicht abgedeckt sein" war da alles dabei!
Scheint wohl etwas zu sein, worüber sich die Herren vom TÜV /DEKRA und auch der Polizei nicht so ganz einig zu sein scheinen...

Gruß, Jürgen

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04 Jan 2014 22:09 #5 von harzmazda
Hallo....man kann Lampen an bauen und abdecken und beim TÜV als Arbeitslampen deklarieren. Sie dürfen dann aber nicht mit dem Fernlicht zusammen angehen....aber das kann man ja mit einem Schalter regeln ;) lg Harzmazda

Ford Ranger XLT 143 PS Bj 2010 Double Cab
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2,4-l-D-4D 150 PS Bj 2019
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