Ford Ranger Wiltrak -Versicherung als PKW und Zulassung LKW?

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16 Jan 2012 20:48 #21 von kucki
Heute kam das überarbeitete Angebot der Versicherung vom Autohaus (ich weiß jetzt nicht welche Vers.)

Plane und Spriegel waren 770€, für offener Kasten sind 642 fällig.

Genau hinschauen lohnt sich also :wink:

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27 Jan 2012 09:30 #22 von AtzeWAF
Hallo zusammen,

ich bin der atze neu hier im Forum und habe ähnliche Erfahrungen sammeln können.
Naja nu ist das Kind in den Brunnen gefallen und ändern kann man es auch nicht.
Unser Wildtrak wurde im 12.2011 zugelassen
Mit der Versicherung konnten wir handeln wie schon hier geschrieben
sind bei der LVM und zahlen 650,- teuros (Vollkasko)

Die Steuern die jetzt per schreiben gekommen sind belaufen sich ungefähr auf die selbe Summe

Jetzt meine Frage

In unserem Steuerbescheid wird ganz normal als PKW besteuert 3 Liter a xxxx Euro
und dann eine Zeile Tiefer steht
CO² Besteuerung pro 100³ zu xxx Euro

habt Ihr das auch, wir wollen erstmal Einspruch einreichen
Ein Arbeitskollege fährt einen X3 mit 3 Liter Diesel und er hat nur die normalen Steuern

Das verstehe ich nicht

Danke euch schonmal für eure Info
Gruss aus dem Münsterland

Atze

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27 Jan 2012 11:16 #23 von markymark
servus atze, grüß dich hier im forum.

also ich hab da eine vermutung.

bei neuzulassungen gilt, alles was bis 200 mg CO hat wird nach wie vor regulär wie bisher besteuert.

alles was über 200 mg CO Ausstoß geht, muß man pro mg CO nochmal extra Steuern (quasi als Strafe da über 200 mg)

somit zahlst du einmal den dieselsteuersatz und zusätzlich das was du an CO größer 200 mg drüber bist.

Ich hoffe ich habs verständlich erklären können :wink:

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30 Jan 2012 00:18 - 03 Feb 2012 14:41 #24 von magou
Moinsen,

Vermutungen sind ja ganz schön, aber ein Blick ins Gesetz erleichtert ja bekanntlich die Rechtsfindung. Also, das Kraftfahrzeugsteuergesetz sagt dazu in § 9:

§ 9 Steuersatz

(1) Die Jahressteuer beträgt für
...
2.
Personenkraftwagen
...
b)
bei erstmaliger Zulassung ab dem 1. Juli 2009 für je 100 Kubikzentimeter Hubraum oder einem Teil davon 2 Euro für Fremdzündungsmotoren und 9,50 Euro für Selbstzündungsmotoren zuzüglich jeweils 2 Euro für jedes Gramm Kohlendioxidemission je Kilometer entsprechend der Richtlinie 93/116/EG der Kommission vom 17. Dezember 1993 zur Anpassung der Richtlinie 80/1268/EWG des Rates über den Kraftstoffverbrauch von Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt (ABl. L 329 vom 30.12.1993, S. 39) oder die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionsklassen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 171 vom 29.6.2007, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 (ABl. L 199 vom 28.7.2008, S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, das bei erstmaliger Zulassung

aa) bis zum 31. Dezember 2011 120 g/km,
bb) ab dem 1. Januar 2012 110 g/km,
cc) ab dem 1. Januar 2014 95 g/km

überschreitet;


Alles klar? Und so klingt das im Klartext für einen Ranger Doppelkabine:

Der Ranger hat einen Dieselmotor, ist also ein Selbstzündungsmotor. Damit fallen pro angefangene 100cm3 € 9,50 an.

Für den neuen Ranger sieht das dann so aus (ich gehe jeweils davon aus, dass der angegebene Hubraum nicht überschritten wird, sonst natürlich + € 9,50):

2,2l Motor = 22 x € 9,50 = € 209,-
3,2l Motor = 32 x € 9,50 = € 304,-

Wer sich also für den 3,2l entscheidet, löhnt gleich mal nen knappen Hunni mehr an Vater Staat - pro Jahr.

Doch damit nicht genug. So ein Ranger stellt ordentlich Fläche in den Wind, was zu erhöhtem Verbrauch und damit einhergehend CO2 Ausstoß führt. Somit werden die gewünschten 110g CO2 als "Freimenge" leider nicht erreicht. Was dazu führt, dass pro Gramm CO2, das mehr ausgestoßen wird, ein Zuschlag von € 2,- hinzukommt. Jetzt weiß ich die CO2 Werte aus Australien nicht mehr so genau (deutsche Werte gibt es meines Wissens offiziell noch nicht) aber ich meine zu erinnern 206g und 258g. Davon wollen wir jetzt mal ausgehen, bitte korrigieren, wer bessere Informationen hat. Ist ja auch einfach auszurechnen.

2,2l Motor = (224g - 110g) x € 2,- = € 228,-
3,2l Motor = (274g - 110g) x € 2,- = € 328,- (Automatik)

So ein Zufall, schon wieder ein Hunni mehr pro Jahr für den 3,2l. Das bleibt dann auch zukünftig so, denn es kommt auf die Erstzulassung an. Ab 1.1.14 müssen also für jetzt zugelassene Fahrzeuge nicht nochmal € 30,- dazugerechnet werden. Zusammengerechnet sieht die harte Wahrheit dann so aus:

2,2l Motor = € 209,- + € 228,- = € 437,-
3,2l Motor = € 304,- + € 328,- = € 632,-

Tataaaa! Der Spaß 3,2l mit Automatik kostet also € 195,- mehr pro Jahr.

Ach so, Sondertatbestände über § 9 hinaus habe ich nicht geprüft, mea culpa, und ich übernehme auch keine Gewähr für die Richtigkeit. Sollte einfach mal Klartext für eine erste Einordnung werden. Und immer vorausgesetzt, dass der Gesetzgeber nicht zukünftig noch an der Schraube dreht und z.B. aus den € 2,- € 3,- macht...

Eine Gesamtübersicht der Lebenszykluskosten für den neuen Ranger findet sich [url]hier.[/url]

Gruß
Steffen
Letzte Änderung: 03 Feb 2012 14:41 von magou.

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30 Jan 2012 09:16 #25 von takanata
Hallo Atze,
herzlich willkommen im Forum, ich zahle für einen Lux 3,O 460 E An Steuern und 56O E
an Haftpflicht und Kasko bei Jährlichem Beitrag, gleiche Vs-Gesellschaft wie Du.

Grüße aus den Baumbergen - Reinhard

Grüße aus dem Münsterland

Reinhard

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01 Feb 2012 12:38 #26 von AtzeWAF
Moin zusammen,

erstmal Danke für eure Antworten.
Habe mal einfach Einspruch beim FA eingerreicht.
Mal sehen was passiert. Habe nen Beitrag im Netz gefunden wo durch ProAllrad ein Rechenbeispiel dargestellt wird um die m² der Fahrgastzelle zur Ladefläche zu vergleichen.
Wenn sie sich darauf einlassen ist gut, wenn nicht dann halt nicht.
Abwarten und Tee trinken :)

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