L200 und Wohnwagen am Sonntag

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21 Jul 2005 08:01 #11 von Elki
Elki antwortete auf L200 und Wohnwagen am Sonntag
Cool....
so ganz wohl war mir n?mlich nimmer, seit die die Strafen so drastisch erh?ht hatten..... (von 50.- auf 200.-?!!!)

Na wenigstens mal was!!!

Gru?
Elke

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21 Jul 2005 08:24 #12 von DirkT
DirkT antwortete auf L200 und Wohnwagen am Sonntag
Hi Schuffty,

dieser Faktor 0,4 kommt mir auch bekannt vor. Dies ist n?mlich f?r das Finanzamt Bergisch Gladbach das Kriterium, weshalb mein ClubCab trotz l?ngerer Ladefl?che nicht mehr nach Gewicht besteuert werden soll. Erst oberhalb von 0,4 w?rde er als Lkw anerkannt :( .

Gru? Dirk

L200 CC K60T
EZ 01/99
4D56T
393.000km
BFG AT 10.5/31R15

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21 Jul 2005 09:56 #13 von FG142
FG142 antwortete auf L200 und Wohnwagen am Sonntag
An Schuffi:

Da hast Du Gl?ck gehabt.

Zitat:
" vom sonntagsfahrverbot sind nicht betroffen zugmaschinen , die ausschlie?lich dazu dienen andere fahrzeuge zu ziehen , ferner zugmaschinen mit hilfsladefl?che , deren nutzlast nicht mehr als das 0,4 fache des zul?ssigen gesamtgewichts betr?gt "

Das gilt f?r die Zugmaschine die Du Sonntags allein bewegen darfst, nicht f?r die Zugmaschine mit Anh?nger. Zugmaschine gem?? obiger Deffinition mit Anh?nger unterliegen dem Fahrverbot.

Alles Gute

FG142

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21 Jul 2005 21:49 #14 von Elki
Elki antwortete auf L200 und Wohnwagen am Sonntag
Hi Leut,
zu dem Thema muss ich nochmal was nachschieben, weil dieses besagte gerichtsurteil (wohl wegen des fachchinesisch) gern fehlinterpr?tiert wird....
Zitat aus einer Gel?ndewagenzeitschrift:

Es gibt ein Urteil vom OLG hamm (vom25.02.97 Aktenz. 2Ss OWi 10797) in dem PKW-artige Fahrzeuge vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen werden.

sp?testens jetzt, Steuerthema, trifft das auf uns zu!!!!

In der Urteilbegr?ndung f?hrt das OLG Hamm aus: Es w?rde am Ziel des ?30 III StVO vorbeischie?en - n?mlich den Schwerverkehr an Sonn- und Feiertagen zu verbannen - wenn man Fahrten von personenwagenartigen fahrzeugen im privaten oder sporteinsatz auch noch unterbinden w?rde.

streng genommen gelte das nur im Regierungsbezirk des OLG Hamm.... so als Hinweis. Pr?zedenzfall??!!
Sind eben mal wieder alle gleich vor dem Gesetz, nur manche sind gleicher....

Gru?
Elke

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21 Jul 2005 22:38 #15 von Jannes M-Sp
Jannes M-Sp antwortete auf L200 und Wohnwagen am Sonntag
Was hei?t denn LKW Zulassung, darf auch ich nicht am Sonntag mit meinem L200 fahren weil im Fahrzeugschein steht: LKW mit offenem Kasten?! Oder wo nach geht das? *confused* :?: :shock:

Das was Elki Schreibt spricht ja dagegen *puhh*

gettingforwardbythinkingahead

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21 Jul 2005 22:40 #16 von eliminator0815
eliminator0815 antwortete auf L200 und Wohnwagen am Sonntag
Hallo Jannes,

fahren schon, aber nicht mit H?nger.

Tsch?? Micha

[rainbow]Geocacher[/rainbow]

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21 Jul 2005 23:11 #17 von Jannes M-Sp
Jannes M-Sp antwortete auf L200 und Wohnwagen am Sonntag
Das hei?t ich darf am Sonntag nicht mit meinem 750kg megaschwerlastanh?nger meinen Hausrat durch die gegend schipern?

MfG

gettingforwardbythinkingahead

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22 Jul 2005 06:39 - 22 Jul 2005 11:48 #18 von Strada
Strada antwortete auf L200 und Wohnwagen am Sonntag
Da ist jeder H?nger gleich, ob er 500 Kg oder 2500 Kg wiegt. :evil: :evil: :evil:

Gruss Basti
Letzte Änderung: 22 Jul 2005 11:48 von Strada.

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22 Jul 2005 08:15 #19 von Booner
Booner antwortete auf L200 und Wohnwagen am Sonntag
Hei Jannes,

das Sonntags-LKW-Fahrverbot gilt nur f?r LKWs mit einem Gesamtgewicht von ?ber 7,5t.

Gr??e,

Tom

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22 Jul 2005 11:46 #20 von Strada
Strada antwortete auf L200 und Wohnwagen am Sonntag
Hi,
das Sonntagsfahrverbot gilt auch f?r Fahrzeuge unter 7,5t.Davon ausgeschlossen sind nur Fahrzeuge (Zugmaschinen) die ohne Anh?nger unterwegs sind oder eine Spezialgenehmigung besitzen (z. Bsp. K?hltransporte).In der vorletzten 4Wheelfun gab?s auch ein sch?nen Bericht,da musste ein Defender von 14.30 Uhr-22.00 Uhr auf einem Parkplatz bei Hof verweilen, weil er 2 Enduro?s auf einem 2m langen H?nger transportierte. :evil: :evil: .

Gruss Basti

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