L200 und Wohnwagen am Sonntag
- Elki
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so ganz wohl war mir n?mlich nimmer, seit die die Strafen so drastisch erh?ht hatten..... (von 50.- auf 200.-?!!!)
Na wenigstens mal was!!!
Gru?
Elke
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- DirkT
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dieser Faktor 0,4 kommt mir auch bekannt vor. Dies ist n?mlich f?r das Finanzamt Bergisch Gladbach das Kriterium, weshalb mein ClubCab trotz l?ngerer Ladefl?che nicht mehr nach Gewicht besteuert werden soll. Erst oberhalb von 0,4 w?rde er als Lkw anerkannt

Gru? Dirk
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- FG142
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Da hast Du Gl?ck gehabt.
Zitat:
" vom sonntagsfahrverbot sind nicht betroffen zugmaschinen , die ausschlie?lich dazu dienen andere fahrzeuge zu ziehen , ferner zugmaschinen mit hilfsladefl?che , deren nutzlast nicht mehr als das 0,4 fache des zul?ssigen gesamtgewichts betr?gt "
Das gilt f?r die Zugmaschine die Du Sonntags allein bewegen darfst, nicht f?r die Zugmaschine mit Anh?nger. Zugmaschine gem?? obiger Deffinition mit Anh?nger unterliegen dem Fahrverbot.
Alles Gute
FG142
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- Elki
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- L200 Club rocks!
zu dem Thema muss ich nochmal was nachschieben, weil dieses besagte gerichtsurteil (wohl wegen des fachchinesisch) gern fehlinterpr?tiert wird....
Zitat aus einer Gel?ndewagenzeitschrift:
sp?testens jetzt, Steuerthema, trifft das auf uns zu!!!!Es gibt ein Urteil vom OLG hamm (vom25.02.97 Aktenz. 2Ss OWi 10797) in dem PKW-artige Fahrzeuge vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen werden.
streng genommen gelte das nur im Regierungsbezirk des OLG Hamm.... so als Hinweis. Pr?zedenzfall??!!In der Urteilbegr?ndung f?hrt das OLG Hamm aus: Es w?rde am Ziel des ?30 III StVO vorbeischie?en - n?mlich den Schwerverkehr an Sonn- und Feiertagen zu verbannen - wenn man Fahrten von personenwagenartigen fahrzeugen im privaten oder sporteinsatz auch noch unterbinden w?rde.
Sind eben mal wieder alle gleich vor dem Gesetz, nur manche sind gleicher....
Gru?
Elke
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- Jannes M-Sp
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Das was Elki Schreibt spricht ja dagegen *puhh*
gettingforwardbythinkingahead
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- eliminator0815
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fahren schon, aber nicht mit H?nger.
Tsch?? Micha
[rainbow]Geocacher[/rainbow]
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- Jannes M-Sp
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MfG
gettingforwardbythinkingahead
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- Strada
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Gruss Basti
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das Sonntags-LKW-Fahrverbot gilt nur f?r LKWs mit einem Gesamtgewicht von ?ber 7,5t.
Gr??e,
Tom
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- Strada
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das Sonntagsfahrverbot gilt auch f?r Fahrzeuge unter 7,5t.Davon ausgeschlossen sind nur Fahrzeuge (Zugmaschinen) die ohne Anh?nger unterwegs sind oder eine Spezialgenehmigung besitzen (z. Bsp. K?hltransporte).In der vorletzten 4Wheelfun gab?s auch ein sch?nen Bericht,da musste ein Defender von 14.30 Uhr-22.00 Uhr auf einem Parkplatz bei Hof verweilen, weil er 2 Enduro?s auf einem 2m langen H?nger transportierte.


Gruss Basti
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