L200 kaufen
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05 Mai 2005 00:37 #21
von schuffty
take the liberty of doing ...
schuffty antwortete auf L200 kaufen
hallo ,
@micha
Zugmaschine mit Hilfsladefl?che , deren zul?ssige Nutzlast nicht mehr als das 0,4 fache des zul?ssigen Gesamtgewichts betr?gt ...
"nur wenn die zul?ssige Nutzlast der Zugmaschine mehr als 40% ihres zul?ssigen Gesamtgewichtes betr?gt handelt es sich um einen LKW "
OLG Celle Beschluss vom 1.6.1987 (VRS73,220)
i.V.m. Erla? des BM f?r Verkehr vom 6.6.1962 VkBl 1962,309
Demgegen?ber sind Zugmaschinen Kfz , deren wirtschaftlicher Wert im wesentlichen in der Zugleistung besteht und bei denen schon die ?u?ere Gestaltung erkennen l??t , das der etwa vorhandene Laderaum in seiner wirtschaftlichen Bedeutung hinter der Zugleistung weit zur?cksteht oder nur geringe Bedeutung hat
Nutzlast : 990 kg zul.GG .: 2830 kg = 40% = 1132 kg = also weniger
auch OLG D?sseldorf , Bschl. vom 24.6.1991 -5 Ss (Owi) 192/91-25/91
viele Gr?sse und viel Spa? bei der n?chsten Kontrolle und dem Versuch einem Ordnungsh?ter deutsches Recht zu erkl?ren
@micha
Zugmaschine mit Hilfsladefl?che , deren zul?ssige Nutzlast nicht mehr als das 0,4 fache des zul?ssigen Gesamtgewichts betr?gt ...
"nur wenn die zul?ssige Nutzlast der Zugmaschine mehr als 40% ihres zul?ssigen Gesamtgewichtes betr?gt handelt es sich um einen LKW "
OLG Celle Beschluss vom 1.6.1987 (VRS73,220)
i.V.m. Erla? des BM f?r Verkehr vom 6.6.1962 VkBl 1962,309
Demgegen?ber sind Zugmaschinen Kfz , deren wirtschaftlicher Wert im wesentlichen in der Zugleistung besteht und bei denen schon die ?u?ere Gestaltung erkennen l??t , das der etwa vorhandene Laderaum in seiner wirtschaftlichen Bedeutung hinter der Zugleistung weit zur?cksteht oder nur geringe Bedeutung hat
Nutzlast : 990 kg zul.GG .: 2830 kg = 40% = 1132 kg = also weniger

auch OLG D?sseldorf , Bschl. vom 24.6.1991 -5 Ss (Owi) 192/91-25/91
viele Gr?sse und viel Spa? bei der n?chsten Kontrolle und dem Versuch einem Ordnungsh?ter deutsches Recht zu erkl?ren





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- Jan
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05 Mai 2005 02:50 #22
von Jan
Jan antwortete auf L200 kaufen
nach euren vielen beitr?gen f?llt mir die entscheidung um so schwerer.....
auf der einen seite der tot schicke l200.... auf der anderen seite die ( in meinem falle wohl eher) 87Ps..
tja, wer die wahl hat, hat die quall..... irgendwas ist ja immer 
@ schuffy:
also w?rdest du sagen der l200 ist kein reiner lkw? und das fahrverbot trifft nicht auf ihn zu?!
es steht ja aber in den papieren.... und wenn er als solcher zugelassen ist dann wird man bestimmt "viel spass" haben wenn man dem netten freund und helfer eine solche rechnung pr?sentiert

?brigens hab ich im netz gelesen, da? sich das fahrverbot nicht nur auf sonn- und feiertage beschr?nkt, sondern w?hrend der ferienzeit (01.07. bis 31.08.) auch samstags gilt (also ein wochenendsfahrverbot).
gilt mit wenigen ausnahmen f?r autobahnen und auch bundesstrassen.....

wie ist es dann eigentlich mit der zul?ssigen h?chstgeschwindigkeit?
wenn der l200 als lkw zugelassen ist, darf man dann auch nur noch 80 damit fahren (auch ohne h?nger) ?? :shock:
gr??e an alle.........
Jan (der keine lust hat mit seinem l200 lkw nur 80 fahren zu d?rfen
)
auf der einen seite der tot schicke l200.... auf der anderen seite die ( in meinem falle wohl eher) 87Ps..


@ schuffy:
also w?rdest du sagen der l200 ist kein reiner lkw? und das fahrverbot trifft nicht auf ihn zu?!
es steht ja aber in den papieren.... und wenn er als solcher zugelassen ist dann wird man bestimmt "viel spass" haben wenn man dem netten freund und helfer eine solche rechnung pr?sentiert


?brigens hab ich im netz gelesen, da? sich das fahrverbot nicht nur auf sonn- und feiertage beschr?nkt, sondern w?hrend der ferienzeit (01.07. bis 31.08.) auch samstags gilt (also ein wochenendsfahrverbot).
gilt mit wenigen ausnahmen f?r autobahnen und auch bundesstrassen.....



wie ist es dann eigentlich mit der zul?ssigen h?chstgeschwindigkeit?
wenn der l200 als lkw zugelassen ist, darf man dann auch nur noch 80 damit fahren (auch ohne h?nger) ?? :shock:
gr??e an alle.........
Jan (der keine lust hat mit seinem l200 lkw nur 80 fahren zu d?rfen

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05 Mai 2005 08:04 #23
von upigors
upigors antwortete auf L200 kaufen
@ jan
die zul?ssige h?chstgeschwindigkeit (80) gilt nur f?r LKW ?ber 7,5 t.
lg uwe
die zul?ssige h?chstgeschwindigkeit (80) gilt nur f?r LKW ?ber 7,5 t.
lg uwe
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05 Mai 2005 11:23 #24
von emef
emef antwortete auf L200 kaufen
Hallo Uwe,
da mu? ich Dich korrigieren.
(3) Die zul?ssige H?chstgeschwindigkeit betr?gt auch unter g?nstigsten Umst?nden
1.
innerhalb geschlossener Ortschaften f?r alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
2.
au?erhalb geschlossener Ortschaften
1.
f?r Kraftfahrzeuge mit einem zul?ssigen Gesamtgewicht ?ber 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, f?r Personenkraftwagen mit Anh?nger und Lastkraftwagen bis zu einem zul?ssigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anh?nger und f?r Kraftomnibusse, auch mit Gep?ckanh?nger ... 80 km/h,
2.
f?r Kraftfahrzeuge mit einem zul?ssigen Gesamtgewicht ?ber 7,5 t, f?r alle Kraftfahrzeuge mit Anh?nger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zul?ssigen Gesamtgewicht von 3,5 t und f?r Kraftomnisbusse mit Fahrg?sten, f?r die keine Sitzpl?tze mehr zur Verf?gung stehen ... 60 km/h,
3.
f?r Personenkraftwagen sowie f?r andere Kraftfahrzeuge mit einem zul?ssigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschr?nkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Stra?en mit Fahrbahnen f?r eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Stra?en, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen f?r jede Richtung haben.
Gru? Marc
da mu? ich Dich korrigieren.
(3) Die zul?ssige H?chstgeschwindigkeit betr?gt auch unter g?nstigsten Umst?nden
1.
innerhalb geschlossener Ortschaften f?r alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
2.
au?erhalb geschlossener Ortschaften
1.
f?r Kraftfahrzeuge mit einem zul?ssigen Gesamtgewicht ?ber 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, f?r Personenkraftwagen mit Anh?nger und Lastkraftwagen bis zu einem zul?ssigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anh?nger und f?r Kraftomnibusse, auch mit Gep?ckanh?nger ... 80 km/h,
2.
f?r Kraftfahrzeuge mit einem zul?ssigen Gesamtgewicht ?ber 7,5 t, f?r alle Kraftfahrzeuge mit Anh?nger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zul?ssigen Gesamtgewicht von 3,5 t und f?r Kraftomnisbusse mit Fahrg?sten, f?r die keine Sitzpl?tze mehr zur Verf?gung stehen ... 60 km/h,
3.
f?r Personenkraftwagen sowie f?r andere Kraftfahrzeuge mit einem zul?ssigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschr?nkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Stra?en mit Fahrbahnen f?r eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Stra?en, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen f?r jede Richtung haben.
Gru? Marc
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06 Mai 2005 08:50 #25
von upigors
upigors antwortete auf L200 kaufen
@ marc, ja und?
hab ich das jetzt falsch verstanden oder hatte jan bef?rchtungen mit einem L nur 80 fahren zu d?rfen wegen LKW-zulassung?
oder meinst du statt meinen behaupteten 7,5 tonnen muss es 3,5 tonnen heissen? da geb ich dir recht.
also nochmal, ohne h?nger egal, mit h?nger 80 (bzw. 100 km/h)
uwe
hab ich das jetzt falsch verstanden oder hatte jan bef?rchtungen mit einem L nur 80 fahren zu d?rfen wegen LKW-zulassung?
oder meinst du statt meinen behaupteten 7,5 tonnen muss es 3,5 tonnen heissen? da geb ich dir recht.
also nochmal, ohne h?nger egal, mit h?nger 80 (bzw. 100 km/h)
uwe
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06 Mai 2005 13:44 #26
von schuffty
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schuffty antwortete auf L200 kaufen
@ jan
wie schon richtig bemerkt , meiner meinung nach ..
allerdings brauchte ich bis jetzt noch keinem netten freundl. herren
meine meinung aufschwatzen .
hoffe das bleibt auch so

w?nsche noch viel spass bei der suche und noch mehr spass wenn du einen L hast ...
wie schon richtig bemerkt , meiner meinung nach ..
allerdings brauchte ich bis jetzt noch keinem netten freundl. herren
meine meinung aufschwatzen .



w?nsche noch viel spass bei der suche und noch mehr spass wenn du einen L hast ...
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06 Mai 2005 17:49 #27
von Doro
Doro antwortete auf L200 kaufen
Hi,
genau wegen dieses Themas hab ich meinen Umtragen lassen.
Er steht jetzt mit PKW KOmbinationsfahrzeug in den Papieren, ich werde immer noch nach Gewicht versteuert und darf aber jederzeit mit H?nger fahren.
Das Problem mit dem H?nger hat mir ein Finanzbeamte am Telefon mal sehr eindeutig erkl?rt:
Ein LKW (Papiere) mit Anh?nger (egal welcher Art) gilt als Gespann.
Das LKW-Fahrverbot gilt immer f?r LKW und Gespanne, von daher d?rfte das Gewicht des H?ngers absolut egal sein. Zumal, grad mit Tieren auf dem H?nger werd ich net mit den Gr?n-Wei?en diskutieren, die haben da dann n?mlich mehr ruhe als ich.
Gru?
Doro
genau wegen dieses Themas hab ich meinen Umtragen lassen.
Er steht jetzt mit PKW KOmbinationsfahrzeug in den Papieren, ich werde immer noch nach Gewicht versteuert und darf aber jederzeit mit H?nger fahren.
Das Problem mit dem H?nger hat mir ein Finanzbeamte am Telefon mal sehr eindeutig erkl?rt:
Ein LKW (Papiere) mit Anh?nger (egal welcher Art) gilt als Gespann.
Das LKW-Fahrverbot gilt immer f?r LKW und Gespanne, von daher d?rfte das Gewicht des H?ngers absolut egal sein. Zumal, grad mit Tieren auf dem H?nger werd ich net mit den Gr?n-Wei?en diskutieren, die haben da dann n?mlich mehr ruhe als ich.

Gru?
Doro
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06 Mai 2005 18:24 #28
von Vaddi
Gruß aus Berlin - © Vaddi
Vaddi antwortete auf L200 kaufen
Eh, aber gerade mit nem Wohnanh?nger d?rfte es doch keine Probleme geben! Darf ich denn am Sonntag mit dem Ding nicht mehr nach Hause fahren??? Leuchtet mir nicht ein. 
Gruss Vaddi

Gruss Vaddi
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06 Mai 2005 18:56 #29
von Harhir
Harhir antwortete auf L200 kaufen
So lange LKW im Schein steht, darfst Du damit keinen Haeger ziehen. Auch keine Wohnwagen. Der Typ der Anhaengers und das Gewicht spielt keine Rolle. Selbst mit einen VW Caddy darfst Du nix ziehen.
Bei Sportanhaengern gibt es wohl vereinzelt regionale Ausnahmen, aber generell gilt: Keine Anhaenger an Sonn und Feiertagen.
Wochenendausfluege mit dem Wowa sind tabu. Es sei denn Du faehrst erst am Sonntag ab 22.00Uhr wieder nach Hause.
Von Sonntag/Feiertag 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr darfst Du KEINEN Wohnwagen hinter Deinem L200 ziehen, wenn dieser als LKW zugelassen ist.
Ausnahme: Der L200 ist NICHT als LKW zugelassen (PKW, Kombinationsfahrzeug, Wohnmobil....). Eben nur nicht LKW.
Gruss
Stefan
Bei Sportanhaengern gibt es wohl vereinzelt regionale Ausnahmen, aber generell gilt: Keine Anhaenger an Sonn und Feiertagen.
Wochenendausfluege mit dem Wowa sind tabu. Es sei denn Du faehrst erst am Sonntag ab 22.00Uhr wieder nach Hause.
Von Sonntag/Feiertag 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr darfst Du KEINEN Wohnwagen hinter Deinem L200 ziehen, wenn dieser als LKW zugelassen ist.
Ausnahme: Der L200 ist NICHT als LKW zugelassen (PKW, Kombinationsfahrzeug, Wohnmobil....). Eben nur nicht LKW.
Gruss
Stefan
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