ich habe es geschaft steuer + fahrverbot

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28 Okt 2005 18:47 #1 von Mixan
ich habe es geschaft steuer + fahrverbot wurde erstellt von Mixan
so einmal recht herzlichen dank den vielen die mir mit rat und tat behilflich waren -danke

wof?r?

na - ich habe es schriftlich
mein l200 cc cab ist und bleibt ein lkw
sonntag + feiertag fahrverbot - freibrief bekommen -

falle wegen meines jobs beim film unter eine sonderregelung auf die mich ein mitglied hier aufmerksam gemacht hat -eh - vielen dank

was kann ich berichten - also

ich habe mich an den tisch mit der finanzbeh?rde- amt f?r strassenverkehr und verkehrswirtsschaft- polizei und ihrer rechtabteilung an einen tisch gesetzt und sind das thema ca 3 std durchgegangen -

ergebnis - was die da machen ist der blanke bl?dsinn

womit ich ihnen gekommen bin :
warum brauche ich jetzt eine genehmigung um mit anh?nger an feiertagen oder sonntags fahren zu d?rfen wenn mein pick up eh r?ckwirkend als pkw versteuert wird -

fragende blicke

ordnergew?ltze

ratlose blicke


ich w?rde bescheid bekommen -
zwei tage sp?ter -also heute habe ich bescheid bekommen -

wie gesagt -
mein l200 bleibt auch in zukunft ein lkw weil die ladefl?che l?nger ist als die kabine

tja und mit dem fahrverbot schrieb ich ja auch schon

ich kann nur sagen - die ?mter waren sehr entgegenkommend
sehr nett und haben sich wirklich sehr bem?ht -

wenn jemand weitere frgen hat kann er sich ja gerne melden

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28 Okt 2005 22:52 #2 von uwe
Na dann melde ich mich doch gleich mal: Wie ist das denn genau mit der erw?hnten Sonderregelung?

Neugierige Gr??e

Uwe

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29 Okt 2005 06:40 #3 von Mixan
welche meinst du ? die f?r den wagen oder den anh?nger?

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29 Okt 2005 06:43 #4 von Mixan
mir wurde es auf dem t?v und der finanzverwaltung so erkl?rt:


mein kleiner ist und bleibt zb ein lkw weil :

der abstand vom bremspedal zum ende der kabine nicht gr??er ist als die l?ne meiner ladefl?che -

das ist ein punk der mir aufgez?hlt wurde

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29 Okt 2005 09:34 #5 von micha
Hallo Mixan,

mich betrifft zwar das Sonntagsfahrverbot mit Anh?nger nicht, da meiner als PKW zugelassen ist.
Wie sieht den Deine Sonderregelung f?r den Sonntag aus.
Ich denke nicht das es irgendeinen Polizisten bei einer Kontrolle irgendwo in D-Land interessiert, was Du mit Deiner Zulassungsstelle in dieser Sache ausgemacht hat.
Es ist zwar ein Quatsch, aber man darf Sonntags nicht mit einem LKW mit Anh?nger fahren. Das ist Gesetz.
Es hei?t nur "Sonntagsfahrverbot gilt f?r LKWs ?ber 7.5t UND LKWs mit Anh?nger. Da nach dem Komma keine Rede mehr von einem Gewicht ist, betrifft das alle LKW, egal wie schwer, gro?. Aber auch egal was f?r eine Steuer f?r das Fahrzeug gezahlt wird.

Der typisch deutsche Irrsinn.

Gru?
Micha

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29 Okt 2005 11:55 #6 von ChrisK
@ micha,

evtl. eine unbegrenzte, Streckenfreie Ausnahmegenehmigung ???

Gruss Chris

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29 Okt 2005 12:39 #7 von micha
Hallo Chris,

ja vielleicht eine so eine Ausnahmegenehmigung.

Letztes Jahr haben sie einen Bekannten von mir mit L200 und Anh?nger am Sonntag 300 Euro Abgenommen. 100 f?r den Fahrer und 200 f?r den Halter des L.
Inzwischen hat er auch irgendeine Ausnahmegehnemigung vom LRA.
Allerdings sind die Ausnahmen im Gesetz klar geregelt. Um einen Wohnwagen zu ziehen, oder wie in diesem Fall einen Hundeh?nger, da hat man keine Chance. Das Landratsamt kann in diesem, mir bekannten Fall, keine Ausnahmegenehmigung erteilen, da es so eine Gehnemigung nicht gibt.
Bitte nicht falsch verstehen. Diese Regelung ist absoluter Quatsch und es ist super von mixan das er sich mit den Beh?rden an einen Tisch setzt und die Problematik zur Sprache bringt. Meinen Respekt. Ich bin den einfachen Weg gegangen mit der PKW-Zulassung.
Ich denke nur das die Zulassungsstelle mit einer solchen Ausnahmegenehmigung, die es eigentlich in den Vorschriften nicht gibt, ihre Kompetenzen ?berschreitet.

Viele Gr??e
Micha

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29 Okt 2005 21:37 #8 von ChrisK
hmm, wenn mich nicht alles t?uscht, hatte Ellih auf dem Sommertreffen eine Ausnahmegenehmigung f?r einen WoWa dabei.

Gruss Chris

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29 Okt 2005 21:51 #9 von micha
Hallo Chris,

was genaues wei? ich halt auch nicht. Mein Bekannter hat eine Ausnahmegenehmigung f?r seinen Hundeh?nger.
Der bekannte Polizist behauptet aber das die Zulassungsstelle so eine Genehmigung nicht austellen kann, da es sie in den Gesetzen und Vorschriften nicht gibt.
Frag drei Polizisten und drei Zulassungestellen und Du erh?lts 6 verschieden Ausk?nfte.
Weil eben keiner wei? was wirklich sache ist. Weder ich, noch sonst wer.
Ich glaube das man mit so einer Ausnahmegenehmigung bei einer Kontrolle zumindest was in der Hand hat.
Mein L ist ja PKW, h?tte ich ihn als LKW belassen, w?rde ich wahrscheinlich bei einer Strafe wegen dem Anh?nger am Sonntag versuchen zu klagen.
Mindestens ein Gericht hat mal einen PickUp Fahrer freigesprochen.

Viele Gr??e
Micha

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29 Okt 2005 22:32 #10 von ChrisK

micha schrieb: Frag drei Polizisten und drei Zulassungestellen und Du erh?lts 6 verschieden Ausk?nfte.


Micha, da gebe ich dir Recht, hatte ja schon den gr??ten "Stress" mit unserem WoWa.

Die einen sagen, du darfst dein Gespann mit BE fahren, die anderen sagen, Gespanngewicht nicht ?ber 3,5 Tonnen, Andere sagen wieder was Anderes.

WAr erst beim T?V, der war der Meinung, dass ich d?rfte, aber siche war er sich nicht.
Danach war ich bei der Polizei, der Polizist war der Meinung ich durfte nicht.

Nachfrage bei der F?hrerscheinstelle, die Leute dort waren sich auch nicht einig geworden. und keiner wei? etwas genaues.

Also E-Mails losgeschickt an ADAC, T?V Nord, KBA und Bundesamt f?r Strasenverkehr.

Denn wer auf dem Sommertreffen war, wei? was ich f?r ein "un"auff?lliges Gespann meine.

Nach nur 2 Wochen kam die erste Antwort. Freude. Ich darf fahren, der T?V sagt es. Zwei Tage sp?ter Anruf(!!!) vom ADAC, ich darf fahren.
Und am darauffolgendem Tag Antwort vom KBA un Bundesamt, ich darf fahren.

Die Mail von der Polizei habe ich mir ausgedruckt und jetzt griffbereit im Handschuhfach.


Ich wei?, geh?rt nicht ganz hierhin, aber es zeigt, dass keiner wirklich Ahnnung von unseren geltenden Recht hat.


Gruss Chris

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