ich habe es geschaft steuer + fahrverbot

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31 Okt 2005 16:06 #21 von Mixan
die sondergenehmigung ist unbegrenzt und hat mich nix gekostet -

ich falle unter die au?nahmef?lle denen es gestatet ist gerade so -tja meine sorge war da nat?rlich auch -wie sieht das polizist X- also habe ch es schriftlich bekommen von meinem amt f?r stra?enwirtschaft und vekehrswirtschaft

zum thema -was kostest eine genehmigung regul?r !!!


der beamte sagte mir so- wenn gro?e unternehmen kommen und f?r ihre lkws zb direkt mehere bekommen wollen kostet sie bis zu 600 ? pro fahrzeug

mich als kleiner mann jedoch nur 115,00 ? -

ich stelle die genehmigung die ich bekommen habe in den n?chsten tagen mal hier rein -


lg stefan

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31 Okt 2005 16:48 #22 von ChrisK
@ Schwarzer, stimmt, pass bei der Zuladung auf.
Unser WoWa ist 9,15 Meter lang, hat ein zGG von 2000 Kilogramm und ist f?r 4 Erwachsene und 3 Kinder augelegt.

Und hat eine Zulandung von ca. 100 Kilogramm.

Defacto immer ?berladen.

Gruss Chris

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18 Jun 2006 01:23 #23 von nightrider
nightrider antwortete auf ich habe es geschaft steuer + fahrverbot

micha schrieb: Hallo Chris,

ja vielleicht eine so eine Ausnahmegenehmigung.

Letztes Jahr haben sie einen Bekannten von mir mit L200 und Anh?nger am Sonntag 300 Euro Abgenommen. 100 f?r den Fahrer und 200 f?r den Halter des L.
Inzwischen hat er auch irgendeine Ausnahmegehnemigung vom LRA.
Allerdings sind die Ausnahmen im Gesetz klar geregelt. Um einen Wohnwagen zu ziehen, oder wie in diesem Fall einen Hundeh?nger, da hat man keine Chance. Das Landratsamt kann in diesem, mir bekannten Fall, keine Ausnahmegenehmigung erteilen, da es so eine Gehnemigung nicht gibt.
Bitte nicht falsch verstehen. Diese Regelung ist absoluter Quatsch und es ist super von mixan das er sich mit den Beh?rden an einen Tisch setzt und die Problematik zur Sprache bringt. Meinen Respekt. Ich bin den einfachen Weg gegangen mit der PKW-Zulassung.
Ich denke nur das die Zulassungsstelle mit einer solchen Ausnahmegenehmigung, die es eigentlich in den Vorschriften nicht gibt, ihre Kompetenzen ?berschreitet.

Viele Gr??e
Micha


Aufpassen!
Hundeh?nger m?sste eigentlich als Sporth?nger durchgehen und somit eine gr?ne Nummer bekommen.
Und als Sporth?nger besteht kein Sonntagsfahrverbot.
Das gleiche gilt f?r Sporth?nger (Pferdeh?nger-Segelflugzeugh?nger etc.)da gibt es Ausnahmeregelungen also schlaumachen ist angesagt.

Gr??e aus dem N?rnberger Land

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18 Jun 2006 01:29 #24 von nightrider
nightrider antwortete auf ich habe es geschaft steuer + fahrverbot
Ausserdem gibt es,soviel ich weis zur Hauptreisezeit eine zeitlich begrenzte Ausnahme f?r Wohnwagengespanne.
Dar?ber m?sste man sich aber mal bei den Gr?nen schlau machen.

Gr??e aus dem N?rnberger Land

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18 Jun 2006 07:50 #25 von HOVIANER
Hallo,

@Nightrider

Hier in NRW kommst du auch mit einem Hundeh?nger und gr?nem Kennzeichen Sonntags in Teufelsk?che :evil:
Auch wenn in den Papieren Sonderanh?nger f?r Sportzwecke steht,das interessiert die Gr?nr?cke einen Sch... :roll:
Gru?
Siggi

Errare humanum est

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