Kfz-Steuer Club-Cab als PKW :-)

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30 Nov 2005 23:13 #1 von micha
Kfz-Steuer Club-Cab als PKW :-) wurde erstellt von micha
Hallo Leute,

das man f?r einen DoKa PKW-Steuer zahlen mu?, auch wenn im Fahrzeugschein LKW steht ist ja inzwischen mehr oder weniger bekannt,
da ja Ladefl?che k?rzer als Innenraum ist.
Der Eintrag LKW im Schein ist unwichtig und interessiert das Finanzamt nicht, da man mit PKW-Steuer mehr einnehmen kann.

Klingt komisch, ist aber so :)

Als ich heute einen Club-Cab gesehen habe, dachte ich mir: Bei dem ist die Ladefl?che ja l?nger als der Fahrgastraum. Ergo zahlt er CC-Besitzer Steuer weiterhin nach Gewicht.
Was passiert jetzt aber wenn der CC als PKW zugelassen wird und auch PKW in den Papieren steht :?:

LKW-Steuer, weil Ladefl?che l?nger....
oder PKW-Steuer weils im Brief steht :?: :?: :?:

Ich habe zwar nicht vor einen CC zu kaufen, weil ich die hintern T?ren schon brauche, aber neugierig bin ich schon.

Viele Gr??e
Micha

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01 Dez 2005 08:06 #2 von Elki
Elki antwortete auf Kfz-Steuer Club-Cab als PKW :-)
OOOhhh, Micha,
Du stellst Fragen.... :shock:

Das kommst ganz drauf an,
da musst du die Nasenl?nge deines FA-Bearbeiters plus seine Schugr??e des linken Fu?es mit seinem Laune-Koeffizienten multiplizieren, das Datum addieren, und das ganze durch die Quersumme deiner Steuernummer teilen, wenn das Ergebnis kleiner ist als die L?nge deiner Ladefl?che,...... kriegst Du Hubraumsteuer.... :lol: :lol: :lol:

Aber mal im Ernst -- kommt drauf an, ob Gewichtsbesteuerung beantragt wurde... ?!

Ciao
Elke :wink:

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01 Dez 2005 17:11 #3 von micha
micha antwortete auf Kfz-Steuer Club-Cab als PKW :-)
Wer nicht fragt bleibt dumm... dummdideldidei :D

Ist es wirklich die Schuhgr??e vom linken Fu?? War es nicht der rechte?

Das Steuerwirrwarr ist mir noch nicht gro? genug. Da mu? ich noch mit einer doofen Frage kommen.

Kann man, mit einen PKW Club-Cab, ?berhaupt Gewichtsbesteuerung beantragen?
Ist ja ein PKW. Und PKWs bezahlen Hubraumsteuer, jawohl!!! :D

Vorweihnachtlicher Steuergru?
Micha

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01 Dez 2005 17:39 #4 von Elki
Elki antwortete auf Kfz-Steuer Club-Cab als PKW :-)
Hi Micha,
ich dachte, das sei das ganze Geheimnis des "Kombinations-Kraftwagen"...
PKW-Zulassung, und mit entsprechendem Gutachten, das zusichert, Kombi-f?hig zu sein (gibts f?r den L) dann die Gewichtsbesteuerung zu beantragen....

Genau das hab ich n?mlich jetzt gemacht, nachdem ich auch mit echter LKW-Zulassung Hubraumsteuer bezahlen soll. Wenn die mich ?rgern k?nnen, kann ich das schon lang, zumindest Verwaltungsaufwand produzieren, damit das eingenommene Geld wenigstens verwendet werden kann... :shock: :wink: :wink: ... *IRONIEAUS*

Geanu das steht n?mlich in dieser viel zitierten EU-Norm, dass auch PKW, die diese Gewichts-Formel Passagier / Zuladung erf?llen, steuerlich NICHT als PKW zu behandeln sind....

Gru?
Elke

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01 Dez 2005 19:04 #5 von micha
micha antwortete auf Kfz-Steuer Club-Cab als PKW :-)
Hallo Elke,

das mit dem "Kombinations-Kraftwagen" ist tats?chlich ein Geheimniss.
Das "Kombi-f?hig" hatte nie etwas mit der Gewichtsbesteuerung zu tun.
Ein Gutachten, oder der Eintrag "Kombinationsfahrzeug" im Fahrzeugschein war schon immer ?berfl??ig.
Allerdings wissen das auch die meisten Finanz?mter nicht :evil:
Ich d?rfte mit zu den ersten geh?rt haben, die ihren Gel?ndewagen aufgelastet haben, um in den Genu? der Gewichtsbesteuerung zu kommen. War damals sowohl beim T?V und dem Finanzamt noch weitgehends unbekannt.
Dieses omin?se Kombinations-Kraftfahrzeug kam erst sp?ter auf.
Warum und wieso ist bis heute noch unklar.

Mit der EU-Norm meinst Du Zulasung als M1-AF. Oder?
Diese Gewichts-Formel Passagier/Zuladung ist nur ein Bestandteil, der erf?llt werden mu?. Da gibts noch: Allrad, mindestens eine Sperre, bestimmte Rampen- und B?schungswinkel und noch solche Dinge.
Das alles erf?llt der L.
Aber eine Voraussetzung ist das Lade- und Fahrgastraum NICHT voneinander getrennt sein d?rfen. Aber genau das ist der Fall bei einem PickUp.


Viele Gr??e
Micha

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01 Dez 2005 21:03 #6 von Elki
Elki antwortete auf Kfz-Steuer Club-Cab als PKW :-)
Hi Micha,
M1 AF geht wegen der Ladefl?che nicht, klar. Du musst es "von hinten aufz?umen", dann gehts trotzdem - wenn ich richtig recherchiert hab:

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) wurde zum 1.Mai 2005 nicht ge?ndert, da sich die Bundesl?nder nicht die Verabschiedung der Gesetzes?nderung einigen konnten.
Die Rechtslage im KrafStG bleibt somit unver?ndert.
Es gibt weiterhin keine eigenst?ndige Definition des "Personenkraftwagens" im KraftStG und damit bleibt die Definition des PKW im Verkehrsrecht verbindlich.

Der ? 23 Abs. 6a wurde aber nicht einfach ersatzlos gestrichen, vielmehr wird er im ? 2 StVZO durch die Definition des PKW ersetzt, die schon seit Jahren f?r das deutsche Verkehrsrecht verbindlich und auch anzuwenden ist, da sie in den entsprechenden EU-Richtlinien verankert ist.

Da sich ja nun die Rechtslage im KraftStG nicht ?ndert, bedeutet diese oder eine ?hnliche Definition f?r die Finanzbeh?rden, dass selbst ein als "PKW" zugelassenes Kraftfahrzeug auch als PKW in der EU - Richtlinie 70/156/EWG definiert sein muss, um es als PKW gem?? ? 8 KraftStG nach Hubraum besteuern zu k?nnen -
zumal die ?nderung der Rechtslage doch darauf zielte, sich dem g?ltigen EU-Recht anzugleichen.

Als Fahrzeuge der Klasse M1 (Personenkraftwagen) werden von der 70/156/EWG u.a. ausgewiesen: Limousine (AA), Schr?ghecklimousine (AB), Kombilimousine (AC), Coupe (AD), Kabriolimousine (AE), Mehrzweckfahrzeug (AF), Krankenwagen (SC), Leichenwagen (SD) und Wohnmobile (SA) -- jedoch kein Pickup!!

Entspricht ein solches Fahrzeug jedoch den folgenden Bedingungen, wird es auch nicht als Fahrzeug der Klasse M1 angesehen:

Es hat au?er dem Fahrersitz nicht mehr als 6 Sitzpl?tze

Ein Sitzplatz gilt als vorhanden, wenn das Fahrzeug mit zug?nglichen Sitzverankerungen ausgestattet ist. Als "zug?nglich" gelten Verankerungen, die benutzt werden k?nnen.

P - (M+Nx68) > als Nx68

Darin bedeutet:
P = technisch zul?ssige Gesamtmasse in kg
M = Masse im fahrbereiten Zustand in kg
N = Zahl der Sitzpl?tze au?er dem Fahrersitz

Ein solches Fahrzeug gilt nicht als Fahrzeug der Klasse M1

Folglich geh?rt ein PickUp ohne PKW-Umr?stung bestimmt nicht zur Klasse M1 -er ist so in den PKW-Definitionen nicht enthalten- ist also kein PKW, was sich auch durch die LKW-Zulassung dokumentiert(er m?sste wohl nach EU-Recht in N1 BB eingestuft werden). Selbst nach der Umr?stung erf?llt er die Ausnahmekriterien f?r Fahrzeuge der Klasse M1, die infolge nicht mehr als solche betrachtet werden und kann also aus den Definitionen in der EU-Richtlinie 70/156/EWG auch nicht als PKW nach Hubraum besteuert werden!


Gru?
Elke

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01 Dez 2005 22:57 #7 von micha
micha antwortete auf Kfz-Steuer Club-Cab als PKW :-)
Hallo Elke,

langsam d?mmerts ein wenig. :lol:

Mein letzter Wissenstand war, das die Finanz?mter einen Pickup einfach als "Kombilimousine (AC)" behandeln.

Ich habe aber eben gelesen das nach DIN 70010:

Die hintere(n) Sitzbank/Sitzb?nke muss (m?ssen) klappbare oder herausnehmbare R?ckenlehnen zur Vergr??erung der Ladefl?che haben.

Ich kann zwar die hintere R?ckenlehne umklappen, damit vergr??ert sich aber nicht der Laderaum.

Naja, ?berlassen wir die Sache Proallrad. Wenn die nichts erreichen, dann niemand.

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