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Heute beim MMC H?ndler
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Mag au wieder meine 172 ?rs zahlen...
Worum gehts den da genau und was f?r umbauten den...
a bi?erl mehr Inputt .....w?re super

Mfg
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- Strada
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Eine Zugmaschine ? Was ist das eigentlich?
Immer wieder stellt sich die Frage was eigentlich eine Zugmaschine (aus verkehrsrechtlicher Sicht) ausmacht. Diese Frage ist (relativ) schnell zu kl?ren: F?r die Verkehrsrechtliche Anerkennung einer Zugmaschine m?ssen folgende technischen Voraussetzungen vom KFZ erf?llt werden:
1a Zugmaschinen sind ausschlie?lich oder ?berwiegend zum Ziehen von Anh. gebaute Kfz.
Eine Hilfsladefl?che ist zul?ssig. Die auf ihr zu bef?rdernde Nutzlast darf nicht mehr als das 0,4fache des zGG, die L?nge der Hilfsladefl?che
1. bei zweiachsigen Fz nicht mehr als das 1,4fache der Spurweite der Vorderachse, bei dreir?drigen Fz der mehrspurigen Achse,
2. bei Fz mit mehr als zwei Achsen nicht mehr als das 2fache der Spurweite der Vorderachse und nicht mehr als die H?lfte der Fahrzeugl?nge betragen.
Bei ver?nderlicher Spurweite gilt der gr??ere Wert. Doppelachsen gelten als 2 Achsen. (BMV/StV 7 ? 4030 P/62 II ? vom 6.6.1962, VkBl. 1962 Heft 12 S. 309).
Zusatzbestimmung f?r nicht Zugmaschinentypische Kfz (VkBl. 80/S. 386):
Das Kfz muss, wenn es als Zgm anerkannt werden soll, folgende weitere Bedingungen erf?llen:
1. Zugkraft an der Anh?ngerkupplung gleich oder gr??er dem 0,3fachen Wert des zGG der Zgm. Zerf ? 0,3 x Gzul bei einer Geschwindigkeit (Bezugsgeschwindigkeit) ? 5 km/h.
2. Das Kfz muss mindestens f?r eine Anh?ngelast vom 1,4fachen des zGG technisch geeignet sein. Kfz, die vor dem 1. Mai 1980 als Zgm zum Verkehr zugelassen worden sind, ohne die vorgenannten weiteren Bedingungen zu erf?llen, sind weiter als Zgm zu behandeln.
Die Land-Rover-Fz Typ 88 mit 2,23 m Radstand und Typ 109 mit 2,77 m Radstand sind Fz mit offenem Aufbau, ggf. mit Plane und Spriegel. Alle Fz haben eine deutsche Anh?ngerkupplung. F?r die Einstufung als Zgm ist entscheidend, ob die Fz ausschlie?lich oder ?berwiegend zum Ziehen von Anh. geeignet und bestimmt sind. Nach Bauart und Preis sind beide Typen Kfz, deren wirtschaftlicher Wert im wesentlichen in der Zugleistung besteht. Der Laderaum hat hierbei nur geringe Bedeutung. Der Einsatz als Lkw ist wegen der geringen Nutzlast unwirtschaftlich. Da auch die ?brigen Voraussetzungen (Nutzlast ? 0,4fache des zGG, L?nge der Hilfsladefl?che ? das 1,4fache der Spurweite der Vorderachse) erf?llt sind, bestehen keine Bedenken, die Typen Land-Rover 88 und 109 als Zgm anzuerkennen. Dabei ist Voraussetzung, dass keine Sitze auf der Ladefl?che angebracht sind.
So, nachdem wir das nun wissen tun sich aber nat?rlich trotzdem noch einige Fragen zum Betrieb der Zugmaschine im Alltag auf, z.B.:
1.) Ist ne Zugmaschine ein LKW?
Nein! Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist ein LKW ein LKW und eine Zugmaschine eben ein Sonstiges KFZ: Zugmaschine!
2.) Darf ich mit einer Zugmaschine Sonn- und Feiertags Anh?nger ziehen?
Aus Sicht des Verfassers: Eindeutig Ja! In der StVO ?30 Absatz 3 ist n?mlich ausschlie?lich von LKW die Rede, nicht von Zugmaschinen! Kann aber nicht schaden f?r ne eventuelle Verkehrskontrolle nen Ausdruck dieses ?30 dabei zu haben.
3.) Gibt es sonst noch Vor- bzw. Nachteile aus verkehrsrechtlicher Sicht?
Vorteil: Ob man es glaubt oder nicht aber unter bestimmten Voraussetzungen darf man sogar mit 2 Anh?ngern im Schlepptau durch die Lande fahren. Hierbei ist nat?rlich die max. zul. Anh?ngelast des Zugfahrzeuges zu beachten, die Zuggesamtl?nge, der Anh?ngertyp und ggf. die H?chstgeschwindigkeit bzw. Bremsanlage (Stichwort: durchg?ngige Bremsanlage)!
Nachteil: Bei der Umschreibung z.B. eines Gel?ndewagens zur Zugmaschine wird zumeist die Anzahl der Sitzpl?tze um 1-2 reduziert obwohl hierzu eigentlich (zumindest aus verkehrsrechtlicher Sicht) keine Veranlassung besteht.
4.) Bringt die Zulassung meines KFZ als Zugmaschine aus Steuerrechtlicher Sicht Vor- bzw. Nachteile (Stichwort: Gewichtsbesteuerung)?
Tja, und hier streiten sich (noch) einige Leute (z.B. der Verfasser) mit den Finanz?mtern. In den meisten F?llen wird eine Zugmaschine derzeit von den FA?s nach Gewicht besteuert, in einigen wenigen F?llen wird aber auch nach Hubraum besteuert. Es gibt also keine Garantie daf?r, dass Zugmaschinen generell nach dem zul?ssigen Gesamtgewicht besteuert werden.
5.) Wie sieht es mit den Versicherungspr?mien bei Zugmaschinen aus?
Die (meisten) Versicherungen berechnen f?r Zugmaschinen den LKW-Tarif. Hier lohnt es sich auf jeden Fall vor der Umschreibung mit der Versicherung zu sprechen und ggf. zu verhandeln. Der Prozentsatz f?llt bei LKW nicht unter 40%, daf?r ist man da aber viel schneller dahin als mit?m PKW.
6.) Wer macht denn z.B. aus meinem Gel?ndewagen eine Zugmaschine?
Der T?V bzw. die Dekra, je nach Bundesland.
7.) Wird bei der Umschreibung meines KFZ zur Zugmaschine die zul. H?chstgeschwindigkeit begrenzt?
Solange die Zugmaschine nicht ?ber 3,5t zul. Gesamtgewicht kommt nat?rlich nicht!
8.) Muss ne Zugmaschine zwangsweise ?ber eine Druckluftanlage verf?gen?
Nein! Warum auch, das hinge ja nur vom zu ziehenden Anh?nger ab.
9.) Brauch ich nen besonderen F?hrerschein um ne Zugmaschine fahren zu d?rfen?
Nein, eigentlich nicht. Es reicht nat?rlich die alte Klasse 3 bzw. theoretisch auch die neue Klasse B (zumindest bis 2,8t zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges) wobei sich nat?rlich (z.B. dem Finanzamt) die berechtigte Frage stellt was man mit ner Zugmaschine macht wenn man nicht mal im Besitz der Klasse BE ist?!
Und da wir nun grade so sch?n beim Ausr?umen von Ger?chten sind schaffen wir doch auch gleich das Ger?cht aus der Welt das die zul. Anh?ngelast bei Zugmaschinen angeblich nicht definiert ist. Das ist Bl?dsinn! Das KBA hat das bereits 1997 klar geregelt:
Kraftfahrt-Bundesamt
Informationssystem
Typgenehmigungsverfahren
Nr. 28-97
Kennwerte von Kupplungen f?r lof-Zugmaschinen und ihre Behandlung in den Fzg.-Papieren
Frage- oder Problemstellung:
Nach der bisherigen Verfahrensweise werden f?r lof-Zugmaschinen in der Regel keine Angaben
zur zul?ssigen Anh?ngelast gemacht, entsprechende Festlegungen in den Fahrzeugpapieren
erfolgen nicht. Damit ist in diesen F?llen grunds?tzlich davon auszugehen, da? sich im normalen
Stra?enverkehr die zul?ssige Anh?ngelast aus dem nach ? 34 StVZO maximal zul?ssigen Gesamtgewicht
eines Zuges abz?glich des Gesamtgewichts der behandelten Zugmaschine errechnet.
Nur wenn aufgrund z. B. konstruktiver Gegebenheiten ein niedrigeres Zuggewicht als das
nach ? 34 StVZO maximal zul?ssige vorgesehen werden muss, sind entsprechende Einschr?nkungen
der zul?ssigen Anh?ngelast erforderlich.
In den bisher durchgef?hrten Verfahren zur Erteilung von Allgemeine Bauartgenehmigungen f?r
die zugmaschinenseitigen Verbindungseinrichtungen wurde diesem Umstand in der Regel dadurch
Rechnung getragen, da? f?r die Bestimmung der Pr?fwerte das zul?ssige Gesamtgewicht
der Zugmaschine und das nach ? 34 StVZO maximal zul?ssige Zuggewicht herangezogen wurden.
Im Verwendungsbereich der Verbindungseinrichtung braucht dann nur noch das zul?ssige
Gesamtgewicht der lof-Zugmaschine angegeben zu werden (und ggf. St?tzlast), ohne auf eine
zul?ssige Anh?ngelast einzugehen, da die Einrichtung den nach der StVZO zul?ssigen Bereich
mindestens abdeckt.
Zunehmend werden f?r die Verbindungseinrichtungen von lof-Zugmaschinen EWG-
Bauartgenehmigungen nach der Richtlinie 89/173/EWG, Anhang IV, erteilt. Die so erteilten Bauartgenehmigungen
sind auch dann wirksam, wenn die so genehmigten Verbindungseinrichtungen
an lof-Zugmaschinen zum Einsatz kommen, f?r die Betriebserlaubnisse nach nationalem
Recht erteilt werden sollen bzw. erteilt wurden.
EWG-Bauartgenehmigungen k?nnen auf der Grundlage statischer (Kennzeichnungsbuchstaben
ST) oder dynamischer Pr?fungen (Kennzeichnungsbuchstabe D) erteilt werden. Kennwerte f?r
die Verbindungseinrichtung bei statischer Pr?fung sind die Anh?ngelast und die St?tzlast; Kennwerte
f?r die Verbindungseinrichtung bei dynamischer Pr?fung sind der D-Wert und die St?tzlast.
Die f?r die Einrichtungen genehmigten Kennwerte sind an den Einrichtungen anzubringen. In
beiden F?llen beziehen sich die Kennwerte jedoch nicht auf ein nach den Vorschriften vorgegebenes
maximal zul?ssiges Gesamtgewicht eines Zuges aus Zugmaschine und Anh?nger(n).
Daraus folgt, da? die im Falle einer statischen Pr?fung genehmigte Anh?ngelast die f?r die
Zugmaschine ansonsten technisch m?gliche Anh?ngelast auf einen niedrigeren Wert begrenzen
kann bzw. der im Falle einer dynamischen Pr?fung genehmigte D-Wert zur Errechnung einer
Anh?ngelast f?hren kann, die zusammen mit dem Zugmaschinengewicht einen niedrigeren Wert
ergibt, als er einem Zuggewicht von 40 t entsprechen w?rde.
Ergebnis:
Zumindest im Falle von EWG-Bauartgenehmigungen, denen dynamische Pr?fungen zugrunde
liegen, ist grunds?tzlich aus den Kennwerten der Verbindungseinrichtung und dem zul?ssigen
Gesamtgewicht der Zugmaschine, an der sie verwendet wird, die zul?ssige Anh?ngelast zu errechnen
und in den Fahrzeugpapieren zu vermerken, da sie sonst f?r den Fahrzeugf?hrer nicht
ersichtlich ist.
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- uwe
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ich bin da etwas skeptisch:
Zugmaschinen sind ausschlie?lich oder ?berwiegend zum Ziehen von Anh. gebaute Kfz.
Nach Ansicht der staatlichen Abzocker sind DoKa-Pickups ?berwiegend zur Personenbef?rderung gebaut. (Hackt nicht auf mir rum, meine Ansicht ist das nicht!)
Das Kfz muss mindestens f?r eine Anh?ngelast vom 1,4fachen des zGG technisch geeignet sein.
Da br?uchten wir eine Anh?ngelast von gut 4 Tonnen...
Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist ein LKW ein LKW und eine Zugmaschine eben ein Sonstiges KFZ: Zugmaschine!
Und an die verkehrsrechtliche Einstufung halten sich die Finanz?mter bekanntlich nicht, was ja unglaublicherweise auch noch durch h?chstrichterliche "Recht"sprechung abgesegnet ist. M. E. ein eindeutiger Beweis, da? die Justiz in diesem Staat nicht nach Recht und Gesetz, sondern nach Kassenlage entscheidet.

...werden f?r lof-Zugmaschinen in der Regel keine Angaben
zur zul?ssigen Anh?ngelast gemacht...
lof = Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen!
Meine Meinung: Auch die Eintragung als Zugmaschine, wenn man sie denn bekommt, ist keine Garantie f?r die Beibehaltung der Gewichtsbesteuerung.
Gru?
Uwe
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- Maik
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sag mal ihr sammelt wo L200 in Eurer Familie,

Was den H?ndler angeht,da mu?t Du Mitsubishi Deutschland mal ein Tip geben,die schicken dann ein Testk?ufer,da gibt es satten Punktabzug vom H?ndler und kommt das ?fter vor,kann er sich irgendwann nach einer anderen Marke umsehen.

Gru? Maik
Nur noch V8
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- Strada
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Gruss Basti
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- schwarzer Drachen
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das kannst du auch getrost sein lassen. lie? mal im mitgliederforum mein post zur hiesigen vertretung. da hab ich mich auch versucht bei mitsubishi zu beschweren, weil?s ja ganz offentsichtlich böse Buben und damit auch rufsch?digung von mitsubishi ist. angeblich k?nnen (oder wollen) sie da nix machen, weil das alles selbstst?ndige h?ndler w?hren. die empfehlung von mitsubishi deutschland: ich solle mir doch einen anderen h?ndler suchen!!!! ich hab darauf gesagt, das ich mir nicht nur einen anderen h?ndler suche, sondern auch gleich eine andere marke. hat aber auch keinen interessiert!
soviel dazu was mitsubishi kundenzufriedenheit wert ist!
gru? tomas
Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!
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- Maik
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bei meinem H?ndler sieht das aber ganz anders aus,der hat richtig Dampf vor diesen sogenannten Testk?ufern,da gibt es ein richtigen Katalog,von Wartezeit bei der Kundenbetreuung ?ber Showroom-Ausstellung bis Zubeh?r.
Gru? Maik
Nur noch V8
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- schwarzer Drachen
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du meinst doch nicht den "vogel"? mu? ich dich an die klasse gag?s erinnern?? "die lkw-steuer bleibt!" oder "man soll mit dem l immer mit eingeschalteten allrad fahren, wegen der schmierung!"

gru? tomas
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- Strada
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Der ist nicht schlecht....schwarzer Drachen schrieb: oder "man soll mit dem l immer mit eingeschalteten allrad fahren, wegen der schmierung!"



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