Wegen Fahrverbotes Umschreiben nun nicht mehr n?tig!

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24 Mai 2006 13:40 #1 von Henry
Moin,

ich bekam vom S?chsischen Staatsministerium f?r Wirtschaft und Arbeit, Referat 61 folgende Information, die ich Euch, die Ihr wegen Anh?ngern am Umschreiben der Ls zum PKW seid:

"Der Bund-L?nder-Fachausschuss f?r den Stra?enverkehr hat sich in der letzten Sitzung am 10./11. Mai mit der Thematik "Ausnahmeerteilung f?r Fahrzeugkombinationen" befasst und mehrheitlich beschlossen, Ausnahmen f?r Lkw (bis 3,5 t) mit Anh?ngern, die zu Sport- und Freizeitzwecken eingesetzt werden, zuzulassen."

Auf zum Ordnungamt und zur Zulassungstelle und denen Dampf gemacht. Urlaub ist Freizeit, also dient ein Campingwagen Freizeitzwecken. Holzhacken ist bei mir auch Freizeit und auch Sport, also ist Holzholen ein Freizeitzweck und meine Bienen, sind nat?rlich Sportbienen. Ihr solltet mal sehen wie schnell die fliegen. :wink:

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala

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24 Mai 2006 15:15 #2 von 4x4fun
Moin moin,

na das klingt doch mal gut @ Henry

Jetzt aber meine Frage, mu? ich diese Genehmigung jedes mal beantragen wenn ich am Wochenende mit dem Wohnwagen unterwegs bin, oder ist die dann allgemein g?ltig?

Was ist wenn ich ne Ausnahmegenehmigung habe aber mein Wohnwagen hat ne rote Nummer?

Gru? Ac.

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24 Mai 2006 15:44 #3 von Henry
Das wei? alles Deine Zulassungstelle auch noch nicht, weil das Sitzungsprotokoll mit dem Beschlu? erst von ganz oben nach ganz unten mu?. In Sachsen ist es heute (also schon 2 Wochen nach Beschlu?fassung) vom Staatsminiterium als Hinweis an das Regierungspr?sidium gegangen. Da ist der Beschlu? aber noch nicht mit dran. Da kriegt nur der Regierungspr?sident gesagt, da? er jetzt dem Chef des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig sagen kann, da? die ihm unterstellte Mitarbeiterin in der Zulassungstelle vom Imker, also mir :wink: , den Antrag auf Erteilung der dauernden Ausnahmegenehmigung deshalb entgegennehmen kann, weil die Erteilung wegen des Beschlusses ja nicht nur nicht unwahrscheinlich sondern sogar sehr wahrscheinlich ist. ... (Das Haus, das Verr?ckte macht)

Das Formblatt ist nat?rlich noch das alte. Da kann man nicht mal ankreuzen, ob es nun Freizeitbienen oder Sportbienen sind, auf dem H?nger. :roll:

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala

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25 Mai 2006 20:09 #4 von Vaddi
@Sportbienendompteur Henry :P

Und wieder ist eine H?rde gefallen. Vielleicht ist auch bald die Steuer dran.

Gruß aus Berlin - © Vaddi :-)

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29 Jun 2006 03:40 #5 von WOFI
Hi,
gibt es schon neue Erkenntnisse in Sachen Wohnwagenanh?nger f?r Sportzwecke mit Ausnahmegenehmigung am Sonntag ??

Gru? WOFI

> DAS LEBEN IST ZU KURZ FÜR KLEINIGKEITEN <

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29 Jun 2006 10:26 #6 von Henry
Moin WOFI,

na wende Dich nich ane Beh?rde wendest, dann W?rste das nieeeeee erfahren.

Jedes buntes Land kocht da sein eigenes S?ppchen und versaut den Brei. Du mu?t zur Verkehrsbeh?rde hin und einen Antrag stellen und dann abwarten, was denn nun passiert.

Euer Henry
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29 Jun 2006 11:21 #7 von HOVIANER
Hallo Gemeinde,

Habe mich gerade an meine Beh?rde gewendet :twisted:
Die Ausnahmegenehmigung f?r meinen Hundeanh?nger soll f?r 1 Jahr
300 Euronen kosten und die Ferien kosten nochmal extra :shock:
Fazit--Ist wohl billiger aus dem L nen Pkw zu machen.
Gru?
Siggi

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29 Jun 2006 16:36 #8 von Henry
Moin Siggi,

das gibt's doch garnich. Von welcher Verwaltungsgeb?hrenrichtlinie ist das gedeckt? Die wollen doch blo? nicht zugeben, da? sie wie alle andern auch noch keine Ahnung von der Abwicklung haben und mit solchen Preisvorstellungen erreich, da? Du garn?schd beantragst. Beschwer Dich bei Deinem Regierungspr?sidium oder gleich beim Arbeitsministerium Deines Landes. Was soll eine Genehmigung, die man sich nicht leisten kann? Da w?r das ja dann doch wieder billiger einfach zu fahren und sich vor ort abkassieren zu lassen.

Vergi?' nicht ein L bleibt in den Augen eines Polizisten ein LKW egal, ob er steuerlich als PKW l?uft. Wenn der Porlerizist das als LKW erkennt, dann isses einer. Basta und stillgestanden!

Euer Henry
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30 Jun 2006 00:18 #9 von schuffty
Hallo ,

mein L ist ja jetzt ein PKW (nicht nur steuerlich sondern auch in der Zulassung) und das ganze hat mich ca. 100 ? gekostet . Ich glaub das ist die g?nstigste "Ausnahmegenehmigung" , gilt unendlich .

Gruss schuffty der trotzdem einen Pickuptruck f?hrt

take the liberty of doing ...

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01 Aug 2006 12:33 #10 von HOVIANER
Hallo Gemeinde,


Kleines Update :wink:

Kosten f?r eine unbegrenzte Ausnahmegenehmigung f?r Fahrten mit Anh?nger an Sonn und Feiertagen und in den Ferien!

68,20? T?V Geb?hren
16,50? Zulassungsstelle
84,70? Gesamtkosten

Das ist wohl ein kleiner aber feiner Unterschied zu den mir genannten
300 Euronen Kosten einer 1 Jahr g?ltigen Ausnahmegenehmigung die noch nicht mal in den Ferien gilt und nur auf einen bestimmten Anh?nger
begrenzt ist :twisted:

Nun ist aus dem LKW ein PKW geworden und das ganze Sonntagsger?del
soll mir jetzt egal sein 8)

Den gr?nen Oberforstrat will ich sehen der behauptet der L sei ein LKW--in
der Zulassung steht was anderes :twisted:
Gru?
Siggi

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