Neuigkeiten bei Pro Allrad
und bei pro allrad sehe ich auch nicht richtig durch,das ist auch das warum ich noch z?gere einspruch einzulegen,weil auch nebenbei was anderes zu tun habe
aber ich wurde mich immernoch gerne anschliessen
aus diesen grund frag ich:kann mir das bitte jemand erkl?ren so das ich es auch verstehe :oops: ??? von mir aus auch ?ber pn
danke leuts
gruss von robert
lebe jeden Tag so als w?re es der letzte
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Vielleicht hast Du recht. Ich warte mal noch ein paar Tage. Aber da ich nicht bei ProAllrad bin, sondern damals den Einspruch selber fabriziert hab?, bin ich nat?rlich auch nicht ganz auf dem neuesten Stand der Dinge. Und wenn ich was mache, dann mu? es schon Hand und Fu? haben, einfach so zu sagen "ich hab da mal geh?rt.... undso", das funktioniert nicht. Ich wei?, da? es da was gibt, wo alles genau nachzulesen ist, aber ich m?chte schon mit fundierten Grundlagen argumentieren, sonst hab ich keine Chance.
Und der Gesetzestext, den sie mir dazugelegt haben, gegen den ist schwer anzukommen! Leider... :roll:
Gru?, J?rgen
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelzer-4wheelers.com
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@J?rgen,
Ich habe den Gesetzestext den dir die freundliche Abkassierbeh?rde zugestellt hat ,noch nicht gesehen aber k?nnte es einen Aufh?nger geben
weil man in diesem "Gesetz" den Pickup schlichtweg vergessen oder nicht aufgef?hrt hat
: :roll:Ich bin kein Fachmann,deshalb hab ich die Sache jemand machen lassen der was davon versteht.
Und bis jetzt hat es gepasst
Ich will und werde hier keine Werbung machen,sondern kann nur das schildern,wie es bis jetzt gelaufen ist.
Gru?
Siggi
Errare humanum est
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@ J?rgen hier steht das von Stefan:
Das Problem scheint im Moment eher zu sein, dass man es den Finanz?mtern freigestellt hat die Pickups zu besteuern. Dagegen hilft eigentlich nur das Argument der Willk?r - es kann ja nicht angehen, dass ein Pickup in NRW und Rheinland Pfalz ein LKW ist und in Bayern uns S-H ein PKW.proallrad schrieb: Die Pick Up werden von dem Gesetz ?berhaupt nicht erfasst!
(2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:
1. Gel?ndefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzpl?tzen au?er dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ?ber die Betriebserlaubnis f?r Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganh?nger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt ge?ndert durch Richtlinie 2005/66/EG des Europ?ischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen.
Also demnach gelten Fahrzeuge als PKW, wenn sie N1 BA oder N1 BB entsprechen!
Hier hat der Gesetzgeber sehr sch?n von/aus der Richtlinie abgeschrieben und ist jetzt der Meinung, damit die PU zu erfassen.
Und genau das macht er nicht ? denn wer lesen kann ist klar im Vorteil:
Hier die Liste der Aufbauarten - org. KBA
www.proallrad.com/aufbauarten.php?modus=SUB|15|1
Ein Pick Up ist ein N1 NG - oder ein N1G NG!
So long -> Tom
Wissen ist Macht - macht nichts
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Pkw-Tarif für Geländewagen
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Es wird viel geschrieben wenn der Tag lang ist.
Die Klage von ProAllrad hat damit nichts zu tun.
Gruß
Siggi
Errare humanum est
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