KA0T-Umschlüsselung zum PKW mit Abdeckung Mountain Top

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23 Apr 2008 09:29 #1 von Dan_Mon
Hallo Gemeinde,

ich habe heute morgen mein Fahrzeug (L200 DOKA neu) zum "Geländefahrzeug zur Personenbeförderung Limousine" umschreiben lassen.

Abnahme durch den TÜV Rheinland.

Vorraussetzung, neben den üblichen Verdächtigen Geräusch, Bremsen und Abgas, eine Abdeckung der Ladefläche.

Das Modell "Mountain Top" (Original Mitsu-Katalog -Plane mit Querstreben und Arretierung MZ313642 ) wurde als ausreichend befunden.

Nur mal so zur Info.

Viele Grüsse
Dan

L200 Club

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23 Apr 2008 18:59 #2 von Zigeuner
Hallo Dan

Ist der DOKA nicht grundsätzlich ein PKW !?

Das hat mir ein Freundlicher zumindest so mit geteilt !

LG Bernd

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23 Apr 2008 19:22 #3 von schwarzer Drachen
hallo bernd,

du verwechselst (mal wieder) das was in der zulassung steht und das was das finanzamt berechnet!

gruß tomax

Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

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23 Apr 2008 22:19 #4 von Malle1971
Hi Bernd,
Leider nein... sämliche neuen Modelle werden unter 2.2. mit AAAxxx angegeben und unter 5 als LKW offener Kasten eingetragen. Habe es nämlich letzte Woche erst gesehen, als ich mal wegen evtl. Reifenfreigaben geschaut habe im Schein.
Bei meinem Versicherer wurde mir gesagt, daß unter 2.2. die Schlüsselnummer 974 eingetragen sein muss, damit es als PKW zugelassen und versichert werden kann. Also nächster Weg zum TÜV ... in deren neusten Unterlagen steht nur AAA für das Modell KA0T.... da gibt es keine Umschreibung.
Aber wie schon Dan geschrieben hat, gibt es ein Gutachten, daß Mitsu beim TÜV Rheinland gemacht hat. Dies musst du erst vorlegen. Kostet ca. 43 Teuros

Dan:
Als Zusatz... CC mit Style-Top ist im selben Gutachten enthalten. Gottseidank

G' Andreas

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29 Apr 2008 16:40 #5 von Busfahrer
Es ist schon erstaunlich, was es alles gibt. Offenbar kennt der Einfallsreichtum bei den Zulassungen keinerlei Grenzen... :D
Wusste Ihr übrigens, dass die Bezeichnung "Geländewagen" in den EU-Bestimmungen - Klassifikation der Fahrzeuge - ziemlich genau definiert ist? Da gibt es die Fahrzeugkategorie "G" [G - wie G-Modell, ich wusste es ja :mrgreen: ] ( so wie eben "N" und "M" auch), dort steht was von der Mindestzahl der angetriebenen Achsen, von Böschungswinkeln vorn und hinten, von mindester Steigfähigkeit usw. Übrigens gehört auch " mindestens eine Achsperre oder vergleichbar wirksame Einrichtung" dazu...Da die dort angegebenen Werte recht "straff" sind, dürfte bezweifelt werden, ob der L das eigentlich überhaupt schafft. Vermutlich viele andere Geländewagen aber auch nicht.
Insofern Dan_Mon: hat Dein L ne Achssperre? Wenn sich da einer auskennt, machen sie dir glatt wieder nen PKW draus... :k_lachkrampf

Könnt Euch das ja mal durchlesen, die gesamte Klassifizierung gibts unter anderem bei Wikipedia...ist recht interessant.

lg - Fritz

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11 Nov 2016 08:59 - 11 Nov 2016 09:33 #6 von Maizn12
Guten Morgen zusammen,

ich weiß, dass es das Thema wohl schon oft gab, allerdings konnte ich mir trotz intensiven Googlens nicht alle Fragen beantworten. Vielleicht könnt ihr ja Licht ins dunkle bringen.

Ich interessiere mich für einen Mitsubishi L200 Ka0t Bj. 2012. Habe mittlerweile herausgefunden, dass eine Umschreibung auf PKW bei dem Fz seit 2009 nicht mehr möglich ist, so hat es mir auch der TÜV leider bestätigt. Ich hatte einen 6seitigen Prüfbericht des TÜV Hessen vorgelegt. Begründung waren irgendwelche EU-Vorschriften.

Nun habe ich allerdings gesehen, dass es bspw. Für die Modelle Ford Ranger, oder Toyota Hilux Gutachten zu kaufen gibt (Preise um die 700€), welche die Umschreibung -auch bei aktuellem Baujahren- bei diesen Fahrzeugen unkompliziert ermöglichen sollen.

Kann mir einer erklären, warum es ein solches nicht auch für den L200 Ka0t gibt? Oder hat sich damit schlicht einfach noch niemand beschäftigt der in der Lage ist ein solches Gutachten zu erstellen?

Bin für jede Aufklärung dankbar!
Letzte Änderung: 11 Nov 2016 09:33 von OffRoad-Ranger.

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