Sonntagsfahrverbot

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12 Aug 2008 10:57 #11 von WOFI
WOFI antwortete auf Sonntagsfahrverbot
Nein, nein,

diese Kategorie des Holztransports läuft unter dem Begriff "Extremsports" und zwar in der Rubrik >>> Holzscheitweitwurf !

RICHTIG quattro,

Ne andere Kategorie ist z.B. auch "ich sägee den Ast ab auf dem ich sitze" !

Gruß Wolfgang, der sich so verrückte Sportsachen im Fernsehen anschaut

> DAS LEBEN IST ZU KURZ FÜR KLEINIGKEITEN <

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12 Aug 2008 19:46 #12 von Hubert
Hubert antwortete auf Sonntagsfahrverbot
Ihr macht euch irgendwie auch alles passend Hm,,,,, :lol:

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13 Aug 2008 09:18 #13 von my-DOKA-KA0T
my-DOKA-KA0T antwortete auf Sonntagsfahrverbot
Also.... :k_green10

Wenn ich Sand fahre ist das mein Mobiler Beatch-Volleyball Platz.
Wenn ich einen Umzug mache bin ich ein mmmmmmmm IKEA Stemmer
und und und....

Gruß Michael

Schöne Grüße
Michael

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13 Aug 2008 20:01 #14 von WOFI
WOFI antwortete auf Sonntagsfahrverbot
Jo, jo,
so ist es und so soll es sein !

Alles nur Auslegungssache, weil mit eigenem Sand (eigener Grund u. Boden) läßte sich bekanntermaßen besser spielen !

Gruß Wofi

> DAS LEBEN IST ZU KURZ FÜR KLEINIGKEITEN <

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16 Aug 2008 01:28 #15 von eckhard
eckhard antwortete auf Sonntagsfahrverbot
Also, wenn ich richtig lese heißt dass:
Lkw und Anhänger (Ziffer 1.6) mit einer zulässigen Gesamtmasse. Da steht nicht tatsächliche Gesamtmasse.
Bedeutet: L200 , 2,8 t zul. Gesamtgewicht + mein Wohnwagen 1,4 t zGG gleich 4,2 t zulässige Gesamtmasse.
Bei 2,8 t zGG darf der Hänger für die beschriebenen Ausnahmen nicht mehr wiegen als 700 kg.
Tatsächlich wäre bei mir vermutlich möglich ca. 2 t für L200 + Wohnwg. 1,4 t = 3,4t . Aber das zählt wohl leider nicht.
Gruß Eckhard

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16 Aug 2008 03:48 #16 von Elki
Elki antwortete auf Sonntagsfahrverbot
Hi Eckhard,
ich les das so, dass der LKW bis 3,5t haben darf, und dahinter darf ein Freizeitanhänger sein...

Gruß
Elke

life is a rollercoaster - gotta ride it -- in a pickuptruck :D

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16 Aug 2008 15:04 #17 von kingcab
kingcab antwortete auf Sonntagsfahrverbot

ich les das so, dass der LKW bis 3,5t haben darf, und dahinter darf ein Freizeitanhänger sein...


Genau so und nicht anders ist es.
Wurde andernorts bereits vor Wochen ausreichend diskutiert.

Gruß Kingcab

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16 Aug 2008 16:31 #18 von rewi
rewi antwortete auf Sonntagsfahrverbot
Hallo,

1.6. Wohnwagenanhänger und..........hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 to geführt werden.

Die Gesamtmasse bezieht sich meiner Meinung nach auf das Zugfahrzeug.

Gruss Reinhold

Im L200 Club

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18 Aug 2008 11:53 #19 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Sonntagsfahrverbot
Die zulässige Gesamtmasse bezieht sich nur auf den LKW, sonst würde das ganze doch keinen Sinn machen!
Da steht " für LKW mit einer Gesamtmasse " und nicht " für Gespanne mit einer Gesamtmasse " :k_s_troest

Chevy + Camp 8L

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19 Aug 2008 06:47 #20 von Elki
Elki antwortete auf Sonntagsfahrverbot
Hi Leut,

"sonst würde das ganze doch keinen Sinn machen" --- das allein hat aber in unsrer Politik net zwingend was zu sagen... ;)

Gruß
Elke

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