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Sonntagsfahrverbot
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24 Aug 2008 06:09 #21
von maryhelp2
maryhelp2 antwortete auf Sonntagsfahrverbot
hallo,
ich hab mal ne frage,ist das nur ein gesetztesentwurf?oder ist das schon gesetz in ganz deutschland?weil gesetztesentwürfe bringen da wenig,ich würde es auf jedenfall für gut finden wenn es so währe wie ihr schreibt,doch bin ich da noch etwas vorsichtig.ich hab die datei mal ausgedruckt und ne kopie einem polizisten mitgegeben mit der bitte das mal zu hinterfragen ob es so ist,weil ich hab kein bock an nem sonntag mit meinem l angehalten zu werden und dann 200€ und 1punkt und zu kassieren noch dazu darf ich dann abhängen und einen tag später den ww abholen,weil unwissenheit schützt vor strafe nicht.sobald ich da rückmeldung bekomm(bin mal gespannt wie lang das dauert)geb ich hier natürlich die antwort.
lg chris
ich hab mal ne frage,ist das nur ein gesetztesentwurf?oder ist das schon gesetz in ganz deutschland?weil gesetztesentwürfe bringen da wenig,ich würde es auf jedenfall für gut finden wenn es so währe wie ihr schreibt,doch bin ich da noch etwas vorsichtig.ich hab die datei mal ausgedruckt und ne kopie einem polizisten mitgegeben mit der bitte das mal zu hinterfragen ob es so ist,weil ich hab kein bock an nem sonntag mit meinem l angehalten zu werden und dann 200€ und 1punkt und zu kassieren noch dazu darf ich dann abhängen und einen tag später den ww abholen,weil unwissenheit schützt vor strafe nicht.sobald ich da rückmeldung bekomm(bin mal gespannt wie lang das dauert)geb ich hier natürlich die antwort.
lg chris
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- flamingo
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24 Aug 2008 22:20 #22
von flamingo
Gruß Torsten
flamingo antwortete auf Sonntagsfahrverbot
Moin allerseits,
ist ja ganz interresstant,was alles so geschrieben wird.
Aber irgendwie ist der Punkt noch nicht gefunden.
Vielleicht noch ein bißchen mehr verwirrung.
Für LKW's gibt es aber noch das Ferienfahrverbot!!! :k_Bahnhof
Das gilt Samstag's von 7-20uhr auf bestimmten Strecken.
Fallen dort auch Gespanne mit rein
:
:
: Ich denke ja.
Das Ferienfahrverbot gilt in den Sommerferien,und hat nicht's mit dem Sonn- und Feiertagfahrverbot zu tun. :k_s_cool
Ich glaube,da wurde noch nicht drüber diskutiert? :k_s_troest
Gruß Torsten
ist ja ganz interresstant,was alles so geschrieben wird.
Aber irgendwie ist der Punkt noch nicht gefunden.
Vielleicht noch ein bißchen mehr verwirrung.
Für LKW's gibt es aber noch das Ferienfahrverbot!!! :k_Bahnhof
Das gilt Samstag's von 7-20uhr auf bestimmten Strecken.
Fallen dort auch Gespanne mit rein



Das Ferienfahrverbot gilt in den Sommerferien,und hat nicht's mit dem Sonn- und Feiertagfahrverbot zu tun. :k_s_cool
Ich glaube,da wurde noch nicht drüber diskutiert? :k_s_troest
Gruß Torsten
Gruß Torsten
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- Redneck
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25 Aug 2008 06:03 #23
von Redneck
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelze...s.com
Redneck antwortete auf Sonntagsfahrverbot
Servus Torsten!
Ist zwar interessant, daß Du das ansprichst, und das eine hat mit dem anderen wirklich nichts zu tun.
Aber wie Du sehen kannst, heißt das Thema hier "Sonntagsfahrverbot", wenn wir jetzt das Ferienfahrverbot hier auch noch diskutieren, dann blickt überhaupt keiner mehr durch!
Nur mal ganz kurz:
*********************************************
§30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.
Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten
***********************************************
Der letzte Satz ist ja diesbezüglich eine klare Aussage!
Darunter fällt aber auch die Kombination Pickup / Anhänger!
Aber zurück zum Sonntagsfahrverbot: für welche Bundesländer ist es jetzt aufgehoben? Wie schauts mit Bayern aus? Weiß da jemand was?
Gruß, Jürgen
Ist zwar interessant, daß Du das ansprichst, und das eine hat mit dem anderen wirklich nichts zu tun.
Aber wie Du sehen kannst, heißt das Thema hier "Sonntagsfahrverbot", wenn wir jetzt das Ferienfahrverbot hier auch noch diskutieren, dann blickt überhaupt keiner mehr durch!
Nur mal ganz kurz:
*********************************************
§30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.
Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten
***********************************************
Der letzte Satz ist ja diesbezüglich eine klare Aussage!
Darunter fällt aber auch die Kombination Pickup / Anhänger!
Aber zurück zum Sonntagsfahrverbot: für welche Bundesländer ist es jetzt aufgehoben? Wie schauts mit Bayern aus? Weiß da jemand was?
Gruß, Jürgen
Toyota Hilux 2.8
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26 Aug 2008 18:17 #24
von MUDRACER
Ich und mein Magnum
MUDRACER antwortete auf Sonntagsfahrverbot
Hallo Jürgen,
da hab ich was im Dodge-Forum gefunden.
nun endlich auch in bayern!!!!!!!!!!!!!!!
Sehr geehrter Herr H.,
heute habe ich eine gute Nachricht für Sie:
Wir haben vom Innenministerium eine Neufassung der Anwendungshinweise
bekommen.
Es hat sich für Sie folgendes geändert:
"Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt n i c h t für Wohnwagenanhänger und Anhänger,
die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen
Gesamtmasse bis zu 3,5 to geführt werden".
Sie brauchen also künftig für Ihren Pferdeanhänger keine Ausnahmegenehmigung mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Margot Adamczyk
Landratsamt Erding
Verkehrswesen
Tel: 08122/58-1621
Fax: 08122/58-1318
Gruß Micha
da hab ich was im Dodge-Forum gefunden.
nun endlich auch in bayern!!!!!!!!!!!!!!!
Sehr geehrter Herr H.,
heute habe ich eine gute Nachricht für Sie:
Wir haben vom Innenministerium eine Neufassung der Anwendungshinweise
bekommen.
Es hat sich für Sie folgendes geändert:
"Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt n i c h t für Wohnwagenanhänger und Anhänger,
die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen
Gesamtmasse bis zu 3,5 to geführt werden".
Sie brauchen also künftig für Ihren Pferdeanhänger keine Ausnahmegenehmigung mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Margot Adamczyk
Landratsamt Erding
Verkehrswesen
Tel: 08122/58-1621
Fax: 08122/58-1318
Gruß Micha
Ich und mein Magnum
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- Redneck
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27 Aug 2008 06:02 #25
von Redneck
Toyota Hilux 2.8
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Redneck antwortete auf Sonntagsfahrverbot
[url]
[/url]
Servus Micha!
Na, das ist doch schon mal was! Mal sehen, ob die das bei uns auch schon wissen... Ich ruf nächste Woche mal bei unserem zuständigen Mann an!
[url]
[/url]
Gruß aus Bayern, Jürgen

Servus Micha!
Na, das ist doch schon mal was! Mal sehen, ob die das bei uns auch schon wissen... Ich ruf nächste Woche mal bei unserem zuständigen Mann an!
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Gruß aus Bayern, Jürgen
Toyota Hilux 2.8
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- Dirk
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27 Aug 2008 15:38 #26
von Dirk
Dirk antwortete auf Sonntagsfahrverbot
Hi,
unsere Jungs auf dem Amt wußten noch von nichts.
(Wen wunderts in der tiefen Eifel.....)
PDF -Sonntagsfahrverbot zugemailt, er erkundigt sich.
Bekomme in den nächsten Tagen Bescheid.
Gleichzeitig habe ich mal angefragt wie es sich mit dem Ferienfahrverbot verhält, bzw, welches Verbot überwiegt
.
Wenn etwas Neues kommt melde ich mich nochmal.
Gruß
Dirk
edit:
gerade Rückruf erhalten:
Die Regelung zum Sonntagsfahrverbot gilt bundesweit.
Das Ferienfahrverbot wurde noch nicht angetastet, dafür gilt die alte Regelung !
LKW über 7,5 Tonnen und Gespanne dürfen demnach in der Ferienzeit nicht auf Straße.
Zum guten Schluß meinte er, dass das zwar etwas unsinnig und unstimmig ist, aber der Amtsschimmel ist halt alt und kann nicht an alles denken...
Mit etwas Glück fällt diese Unstimmigkeit ja mal jemandem auf und wird angepasst.
Gruß
Dirk
unsere Jungs auf dem Amt wußten noch von nichts.
(Wen wunderts in der tiefen Eifel.....)
PDF -Sonntagsfahrverbot zugemailt, er erkundigt sich.
Bekomme in den nächsten Tagen Bescheid.
Gleichzeitig habe ich mal angefragt wie es sich mit dem Ferienfahrverbot verhält, bzw, welches Verbot überwiegt

Wenn etwas Neues kommt melde ich mich nochmal.
Gruß
Dirk
edit:
gerade Rückruf erhalten:
Die Regelung zum Sonntagsfahrverbot gilt bundesweit.
Das Ferienfahrverbot wurde noch nicht angetastet, dafür gilt die alte Regelung !
LKW über 7,5 Tonnen und Gespanne dürfen demnach in der Ferienzeit nicht auf Straße.
Zum guten Schluß meinte er, dass das zwar etwas unsinnig und unstimmig ist, aber der Amtsschimmel ist halt alt und kann nicht an alles denken...
Mit etwas Glück fällt diese Unstimmigkeit ja mal jemandem auf und wird angepasst.
Gruß
Dirk
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- schwarzer Drachen
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27 Aug 2008 18:47 #27
von schwarzer Drachen
Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!
schwarzer Drachen antwortete auf Sonntagsfahrverbot
dirk,
ich sehe da keine unstimmigkeit!
das sonn- und feiertagsfahrverbot bezieht sich auf alle straßen!
das ferienfahrverbot nur auf bestimmte autobahnen!
somit stimmt deine aussage:
autobahnen
gruß tomax
ich sehe da keine unstimmigkeit!
das sonn- und feiertagsfahrverbot bezieht sich auf alle straßen!
das ferienfahrverbot nur auf bestimmte autobahnen!
somit stimmt deine aussage:
nicht! wie schon gesagt, es sind einige wenige samstage und nur bestimmteLKW über 7,5 Tonnen und Gespanne dürfen demnach in der Ferienzeit nicht auf Straße.
autobahnen
gruß tomax
Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!
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- Dirk
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27 Aug 2008 19:38 #28
von Dirk
Dirk antwortete auf Sonntagsfahrverbot
Hi,
ich kenne die genauen Bestimmungen nicht, deshalb das "auf die Straße". Da hätte ich mich wirklich etwas genauer ausdrücken können.
Es ist natürlich grober Unfug, dass wir als Gespann in dieser Zeit garnicht fahren dürfen.
Gemeint war eigentlich dass das Ferienfahrverbot in alter Form (vorerst???) bestehen bleibt.
Gruß
Dirk
edit:
Hier ein Merkblatt zum Ferienfahrverbot mit betroffenen Strecken:
Merkblatt.PDF
ich kenne die genauen Bestimmungen nicht, deshalb das "auf die Straße". Da hätte ich mich wirklich etwas genauer ausdrücken können.
Es ist natürlich grober Unfug, dass wir als Gespann in dieser Zeit garnicht fahren dürfen.
Gemeint war eigentlich dass das Ferienfahrverbot in alter Form (vorerst???) bestehen bleibt.
Gruß
Dirk
edit:
Hier ein Merkblatt zum Ferienfahrverbot mit betroffenen Strecken:
Merkblatt.PDF
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- flamingo
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28 Aug 2008 10:49 #29
von flamingo
Gruß Torsten
flamingo antwortete auf Sonntagsfahrverbot
Moin,
ist gut das ich das Ferienfahrverbot angetickt habe.
Wäre doch blöd,wenn die Gespannfahrer sich an den bestimmten Samstagen in die Ferien aufmachen,und in dieses Ferienfahrverbot(gilt auf einigen Bundesstraßen und Autobahnen) reinrasseln.Nur weil Sie evtl. noch nicht's davon mitbekommen haben.Wird ja immer nur über das Sonn- und Feiertagfahrverbot diskutiert.(Punkte und Gebühr ist ja bei beiden gleich).
Gruß Torsten
ist gut das ich das Ferienfahrverbot angetickt habe.
Wäre doch blöd,wenn die Gespannfahrer sich an den bestimmten Samstagen in die Ferien aufmachen,und in dieses Ferienfahrverbot(gilt auf einigen Bundesstraßen und Autobahnen) reinrasseln.Nur weil Sie evtl. noch nicht's davon mitbekommen haben.Wird ja immer nur über das Sonn- und Feiertagfahrverbot diskutiert.(Punkte und Gebühr ist ja bei beiden gleich).
Gruß Torsten
Gruß Torsten
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- Grasheimer
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28 Aug 2008 11:58 #30
von Grasheimer
Grasheimer antwortete auf Sonntagsfahrverbot
Hallo Kollegen
Da ich am Wochenende auf dem weg zu Eichertreffen bin, in den Schwarzwald muss ich ja auch auf die Autobahn.
Hab ich mal schlau gemacht bei uns im Landratsamt wegen Fahrverbot an Sonn- u. Feiertagen.
Das schreiben hat mir der nette Herr in die Hand gedrückt:
§ 30 StVO
Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot an Sonn – u. Feiertagen
Regelungen :
Das Sonn- u. Feiertagsverbot gilt neben den bundesrechtlichen normierten
Tatbeständen auch NICHT für:
- Anhänger, die für Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen
mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 to. geführt werden.
Hoff ich das hilft euch weiter
Gruß
Christian
Da ich am Wochenende auf dem weg zu Eichertreffen bin, in den Schwarzwald muss ich ja auch auf die Autobahn.
Hab ich mal schlau gemacht bei uns im Landratsamt wegen Fahrverbot an Sonn- u. Feiertagen.
Das schreiben hat mir der nette Herr in die Hand gedrückt:
§ 30 StVO
Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot an Sonn – u. Feiertagen
Regelungen :
Das Sonn- u. Feiertagsverbot gilt neben den bundesrechtlichen normierten
Tatbeständen auch NICHT für:
- Anhänger, die für Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen
mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 to. geführt werden.
Hoff ich das hilft euch weiter

Gruß
Christian
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