Sonntagsfahrverbot

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21 Dez 2008 22:03 #11 von Hai-rider-38
Hai-rider-38 antwortete auf Sonntagsfahrverbot
bei mir ist es so das ich 100 Euro jährlich als PKW weniger an Versicherung bezahle wie als LKW!

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21 Dez 2008 22:03 #12 von OffRoad-Ranger
OffRoad-Ranger antwortete auf Sonntagsfahrverbot
Servus,

bei der Versicherung kommen immer die persönlichen Faktoren als wichtigstes Tarifmerkmal zu tragen. Deine kenne ich nicht :!:
Ebenso ist entscheidend in welcher Regionalklasse man eingestuft wird, sprich wo man wohnt.

Als Tip, laß dir mal den Jahresbeitrag ausrechnen, ich meine der ist mehr als ein Monatsbeitrag weniger, da kann man sparen!!!

In meinem Fall wäre LKW etwa 120% teurer.

Werner

Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue

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21 Dez 2008 22:06 #13 von obelix
obelix antwortete auf Sonntagsfahrverbot
mal ne bescheidene frage muß man nich sein auto ablasten lassen wenn man als pkw versichert werden will ? da war doch irgend was mit denn 2,8 t

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21 Dez 2008 22:10 #14 von obelix217
obelix217 antwortete auf Sonntagsfahrverbot
ablasten währe sehr sehr schlecht für mich.

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21 Dez 2008 22:44 #15 von Hai-rider-38
Hai-rider-38 antwortete auf Sonntagsfahrverbot
ja er wird etwas abgelastet, aber nicht viel. Soviel ich jetzt noch weiß war das das Gewicht des Fahrers, bin mir aber nicht sicher

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21 Dez 2008 23:11 #16 von flamingo
flamingo antwortete auf Sonntagsfahrverbot
Moin,
zahle für meinen :L200 als PKW 225 euro Versicherung SF26- 150SB+Komfortschutzbrief.

Z. Zt. Steuern 431euro Schadstoff 3

Alles fürs Jahr.
Habe kein Sonntagsfahrverbot.
Auto wurde nicht abgelastet.
Nur etwas Motordämmung + Laderaumabdeckung,und die Eintragung.
Gruß Torsten

Gruß Torsten

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22 Dez 2008 10:05 #17 von OffRoad-Ranger
OffRoad-Ranger antwortete auf Sonntagsfahrverbot
Servus,

Ablasten ist nicht notwendig, als wichtigste Änderung ist bei den meisten TÜV´s ein "abschließbarer Kofferraum", sprich Hardtop oder Bjergcap o.Ä. notwendig.
Umrüstungsgutachten gibts bei den meisten Mitsuhändlern kostenlos.

Werner

Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue

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22 Dez 2008 15:23 #18 von Dirk
Dirk antwortete auf Sonntagsfahrverbot
Hi,

reicht umschreiben auf PKW sicher aus um das Sonntagsfahrverbot zu umgehen ?
Ich habe im Kopf dass das "tatsächliche Erscheinungsbild" des Fahrzeuges entscheident ist.
Das würde bei mieser Laune eines Dorfsheriffs nicht sehr behilflich sein.

Das Sonntagsfahrverbot wurde aber zumindest für Sport/Wohnanhänger aufgehoben.
Wenn also auf dem Trailer ein "Sportfahrzeug" steht .. ;-)

Zur Versicherung:
Wo bekommt ihr die günstigeren Versicherungen für PKW her ?
Ich habe letzten Monat bei etlichen Versicherungen nachgehört, auch bei den bekannten, die LKW als PKW versichern, und alle lagen über meinen alten LKW-Gebühren.

Na ja, jetzt läuft er ab Januar bei der Provinzial als LKW, die nahmen etwas über 40 Eu im Monat incl. Vollkasko. Der Wechsel spart mir knapp 500 Eu im Jahr.

Gruß
Dirk

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22 Dez 2008 15:39 #19 von outlaw
outlaw antwortete auf Sonntagsfahrverbot
Moin Obelix,

also mein L war mit der LKW Zulassung erheblich teurer in der Versicherung als jetzt mit der PKW Zulassung. Von "Ablasten" ist mir auch absolut nichts bekannt!

Allerdings...mit einfach mal schnell hinfahren und umschlüsseln ist es nicht getan, du befindest dich schließlich in old fellow Germany und da muß alles seine Ordnung haben. Soll heißen, einen abschliessbaren Kofferraum (Bjergcap,Ortec oder Hardtop, keine Persenning) sowie event. ein paar zusätzliche Dämmatten im Motorraum sind nötig. So waren zumindest bei mir die Auflagen.


Gruß Klaus

Man with the black

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22 Dez 2008 17:12 #20 von micha
micha antwortete auf Sonntagsfahrverbot

Dirk schrieb: Hi,

reicht umschreiben auf PKW sicher aus um das Sonntagsfahrverbot zu umgehen ?
Ich habe im Kopf dass das "tatsächliche Erscheinungsbild" des Fahrzeuges entscheident ist.
Das würde bei mieser Laune eines Dorfsheriffs nicht sehr behilflich sein.


Jetzt wird es kompliziert :wink:
Da es mich selber betroffen hat, habe ich mich vor einiger Zeit mit diesem Thema beschäftigt.
Trotzdem wage ich jetzt nicht zu behaupten, das meine Aussage richtig ist.
Die Antworten die ich, auch von höheren Stellen, bekam waren ziemlich widersprüchlich. Den genauen Sachverhalt kennt anscheinend niemand. Oder der, der bescheid wußte ist inzwischen verstorben :lol:

Im Prinzip ist es nicht möglich aus einem LKW einen PKW zu machen.
Sonderkfz wie Zugmaschine, Bürofahrzeug und was es sonst noch gibt ist etwas anderes. Wir reden LKW-PKW.
(Aus einem PKW einen LKW zu machen ist wieder was anderes).
Dazu ist eigentlich auch der TÜV nicht befugt.
Ich weiß, gibt es trotzdem. Nennen wir das jetzt mal Ermessensspielraum.

Ob das Fahrzeug ein LKW oder PKW ist, bestimmt das Kraftfahrtbundesamt als höchste deutsche Instanz in sachen Kraftfahrzeuge.
Über die Entscheidung des KBA kann sich auch ein TÜV-Prüfer nicht darüber hinwegsetzten.
(Was eigentlich der Steuerfuzzi auch nicht machen dürfte. Das ist aber wieder eine anderen Geschichte).
Das hat zur folge, das eventuell im Brief PKW stehen kann, das Fahrzeug aber Verkehrsrechtlich nach wie vor ein LKW ist.
Letzten Endes hat das KBA (sagt LKW) als höchste Instanz recht.

Im falle des L200 sieht das aber wieder etwas anders aus.
Für den L200 gibt es ein ofizielles Gutachten von Mitsubishi zur Umschlüsselung zum PKW.
Diese Gutachten haben den Segen des Kraftfahrtbundesamtes.
Somit ist ein, mit dem Gutachten von Mitsubishi umgeschlüsselter L, höchstoffiziell ein PKW.

Ob das jetzt so in den Einzelheiten stimmt, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, weil selbst TÜV und KBA hier unterschiedliche Aussagen von sich geben.

Viele Grüße
Micha

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