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Sonntagsfahrverbot
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bei der Versicherung kommen immer die persönlichen Faktoren als wichtigstes Tarifmerkmal zu tragen. Deine kenne ich nicht

Ebenso ist entscheidend in welcher Regionalklasse man eingestuft wird, sprich wo man wohnt.
Als Tip, laß dir mal den Jahresbeitrag ausrechnen, ich meine der ist mehr als ein Monatsbeitrag weniger, da kann man sparen!!!
In meinem Fall wäre LKW etwa 120% teurer.
Werner
Grüße von Werner, dem Fahrer der:
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zahle für meinen :L200 als PKW 225 euro Versicherung SF26- 150SB+Komfortschutzbrief.
Z. Zt. Steuern 431euro Schadstoff 3
Alles fürs Jahr.
Habe kein Sonntagsfahrverbot.
Auto wurde nicht abgelastet.
Nur etwas Motordämmung + Laderaumabdeckung,und die Eintragung.
Gruß Torsten
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Ablasten ist nicht notwendig, als wichtigste Änderung ist bei den meisten TÜV´s ein "abschließbarer Kofferraum", sprich Hardtop oder Bjergcap o.Ä. notwendig.
Umrüstungsgutachten gibts bei den meisten Mitsuhändlern kostenlos.
Werner
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- Dirk
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reicht umschreiben auf PKW sicher aus um das Sonntagsfahrverbot zu umgehen ?
Ich habe im Kopf dass das "tatsächliche Erscheinungsbild" des Fahrzeuges entscheident ist.
Das würde bei mieser Laune eines Dorfsheriffs nicht sehr behilflich sein.
Das Sonntagsfahrverbot wurde aber zumindest für Sport/Wohnanhänger aufgehoben.
Wenn also auf dem Trailer ein "Sportfahrzeug" steht ..

Zur Versicherung:
Wo bekommt ihr die günstigeren Versicherungen für PKW her ?
Ich habe letzten Monat bei etlichen Versicherungen nachgehört, auch bei den bekannten, die LKW als PKW versichern, und alle lagen über meinen alten LKW-Gebühren.
Na ja, jetzt läuft er ab Januar bei der Provinzial als LKW, die nahmen etwas über 40 Eu im Monat incl. Vollkasko. Der Wechsel spart mir knapp 500 Eu im Jahr.
Gruß
Dirk
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also mein L war mit der LKW Zulassung erheblich teurer in der Versicherung als jetzt mit der PKW Zulassung. Von "Ablasten" ist mir auch absolut nichts bekannt!
Allerdings...mit einfach mal schnell hinfahren und umschlüsseln ist es nicht getan, du befindest dich schließlich in old fellow Germany und da muß alles seine Ordnung haben. Soll heißen, einen abschliessbaren Kofferraum (Bjergcap,Ortec oder Hardtop, keine Persenning) sowie event. ein paar zusätzliche Dämmatten im Motorraum sind nötig. So waren zumindest bei mir die Auflagen.
Gruß Klaus
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- micha
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Dirk schrieb: Hi,
reicht umschreiben auf PKW sicher aus um das Sonntagsfahrverbot zu umgehen ?
Ich habe im Kopf dass das "tatsächliche Erscheinungsbild" des Fahrzeuges entscheident ist.
Das würde bei mieser Laune eines Dorfsheriffs nicht sehr behilflich sein.
Jetzt wird es kompliziert

Da es mich selber betroffen hat, habe ich mich vor einiger Zeit mit diesem Thema beschäftigt.
Trotzdem wage ich jetzt nicht zu behaupten, das meine Aussage richtig ist.
Die Antworten die ich, auch von höheren Stellen, bekam waren ziemlich widersprüchlich. Den genauen Sachverhalt kennt anscheinend niemand. Oder der, der bescheid wußte ist inzwischen verstorben

Im Prinzip ist es nicht möglich aus einem LKW einen PKW zu machen.
Sonderkfz wie Zugmaschine, Bürofahrzeug und was es sonst noch gibt ist etwas anderes. Wir reden LKW-PKW.
(Aus einem PKW einen LKW zu machen ist wieder was anderes).
Dazu ist eigentlich auch der TÜV nicht befugt.
Ich weiß, gibt es trotzdem. Nennen wir das jetzt mal Ermessensspielraum.
Ob das Fahrzeug ein LKW oder PKW ist, bestimmt das Kraftfahrtbundesamt als höchste deutsche Instanz in sachen Kraftfahrzeuge.
Über die Entscheidung des KBA kann sich auch ein TÜV-Prüfer nicht darüber hinwegsetzten.
(Was eigentlich der Steuerfuzzi auch nicht machen dürfte. Das ist aber wieder eine anderen Geschichte).
Das hat zur folge, das eventuell im Brief PKW stehen kann, das Fahrzeug aber Verkehrsrechtlich nach wie vor ein LKW ist.
Letzten Endes hat das KBA (sagt LKW) als höchste Instanz recht.
Im falle des L200 sieht das aber wieder etwas anders aus.
Für den L200 gibt es ein ofizielles Gutachten von Mitsubishi zur Umschlüsselung zum PKW.
Diese Gutachten haben den Segen des Kraftfahrtbundesamtes.
Somit ist ein, mit dem Gutachten von Mitsubishi umgeschlüsselter L, höchstoffiziell ein PKW.
Ob das jetzt so in den Einzelheiten stimmt, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, weil selbst TÜV und KBA hier unterschiedliche Aussagen von sich geben.
Viele Grüße
Micha
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