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Sonntagsfahrverbot
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die ersten drei Absätze kann man so nicht gelten lassen.
Denn, das KBA ist "nicht die höchste Instanz", sondern nur eine Behörde. Die höchste Instanz ist der BGH.
Das KBA entscheidet nicht ob ein Fahrzeug ein PKW oder LKW wird. Das macht der Fahrzeughersteller und beantragt eben eine entsprechende Zulassung, das KBA prüft dann nur noch ob alle Bestimmungen eingehalten wurden.
Besteuerung laß ich mal außen vor, denn das ist ein ganz anderes, wenn auch wichtiges, Thema.
Im vierten Absatz hast du es ja selber richtig geschrieben, es gibt ganz offiziell eine Umrüstung von LKW zu PKW.
@Dirk
sogar LKW-L200 mit Anhänger wurde von einem Verwaltungsrichter von der Schuldfrage des Sonntagsfahrverbot freigesprochen, da das "tatsächliche Erscheinungsbild" aus Sicht des Richters, einem PKW ähnelte.
Andersrum soll es aber auch Entscheidungen von Verwaltungsgerichten gegeben haben, die zu Ungunsten der PKW-L200-Fahrer führten.
Werner
...also, Mut zur Lücke und ausprobieren oder Golf fahren.

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OffRoad-Ranger schrieb: Servus Micha,
die ersten drei Absätze kann man so nicht gelten lassen.
Denn, das KBA ist "nicht die höchste Instanz", sondern nur eine Behörde. Die höchste Instanz ist der BGH.
Das KBA entscheidet nicht ob ein Fahrzeug ein PKW oder LKW wird. Das macht der Fahrzeughersteller und beantragt eben eine entsprechende Zulassung, das KBA prüft dann nur noch ob alle Bestimmungen eingehalten wurden.
Hallo Werner,
der BGH ist doch der Bundesgerichtshof?
Was hat der Bundesgerichtshof mit Zulassungsfragen zu tun?
Der Bundesgerichtshof ist das höchste Gericht in Deutschland.
Das Kraftfahrtbundesamt das höchste Amt für Zulassungsdinge.
Das eine hat doch mit dem anderen nicht im entferntesten was zu tun.
Letzten endes entscheidet das KBA schon über die art der Zulassung.
Mitsubishi aus Japan konstruierte den L200 als LKW, nach Japanischen Maßstäben.
Möchte Mitsubishi nun ein Fahrzeug nach Deutschland exportieren wird ein Antrag beim KBA gestellt.
Und dieses entscheidet dann ob das Fahrzeug auch nach deutschen Maßstäben ein LKW ist.
Ist das nicht der Fall, wäre das KBA sehr wohl in der Lage das betreffende Fahrzeug als PKW einzustufen.
Wird aber nie gemacht, weil japanische Konstrukteure auch nicht doof sind und ihre Hausaufgaben machen und genau wissen was ein LKW oder ein PKW ist.
Theoretisch wäre es aber möglich.
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Was ist "Freizeitnutzung"?
Wohnwagen, OK.
Bootsanhänger, OK.
Autotrailer mit Oldtimer drauf? Hmm.
Pferdeanhänger mit Halla der Wunderstute drin, OK.
Mein Problem: Viehanhänger (sprich auf "schwarz" zugelassener Pferdeanhänger) mit Ziegen drin. Reines Hobby. Absolutes Zuschussgeschäft. Ist das Freizeitnutzung?
grübelnd,
Michael
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Gerichte entscheiden aber über das, was in Ämtern verbockt wird.
Werner
...du sprachst von Instanz, nicht vom höchstem Amt.
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Werner
...der jetzt lieber an die bald kommenden freien Weihnachtstage denkt.
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- schwarzer Drachen
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ablasten brauchst du ihn nicht! das mit den (über)2,8 t war mal zur erreichung der gewichtsbesteuerung (fälschlicherweise auch lkwsteuer genannt) wichtig.
pkw gibt es ein gutachten von mitsubishi, was zu machen ist (meist eine abschließbare ladeflächenabdeckung/hardtop, und bei einigen typen eine geräuschdämmung) dann damit zum tüv/dekra und umschlüsseln lassen (achtung auf die schadstoffeinstufung (plakette!) achten!) dann mir dem wisch auf die zulassung und umschreiben lassen.
die unterschiedlichen lkw/pkw tarife kommen unter anderem (außer den von werner genannten gründen ) auch durch die verschiedenen schadenfreiheitsklassen bei lkw und pkw zu stande!
zu der pkw umschlüsselung ist hier schon extrem viel geschrieben > mal die suche bemühen.
gruß tomax
(der seine l damals hin und zurück geschlüsselt hatte)
(ups, ganze seite voller beiträge übersehen! sorry)
Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!
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- micha
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OffRoad-Ranger schrieb: Servus Micha,
Gerichte entscheiden aber über das, was in Ämtern verbockt wird.
Werner
...du sprachst von Instanz, nicht vom höchstem Amt.
Jau, wenns sie es nur tun würden. Siehe Steuerthema.
Da es in diesem Thread aber um die Zulassung geht, habe ich das KBA als "höchste Instanz" bezeichent.
Also haben wir beide recht

*eineflaschebierrüberreich*
Viele Grüße
Micha
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- Vaddi
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Gruß aus Berlin - © Vaddi

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- Elki
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- L200 Club rocks!
eben darum gings doch weiter vorne - dass LKW bis 3,5t zGG mit Freizeitanhänger ausgenommen sind... !!
Gruß
Elke
life is a rollercoaster - gotta ride it -- in a pickuptruck

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