Sonntagsfahrverbot: Lockerung in Sicht!!!
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erfreut habe ich heute eine tolle Nachricht gelesen. Der Bundesrat will das Sonntagsfahrverbot weiter aufweichen. Die Ländervertretung will den Ausnahmekatalog in der Straßenverkehrsordnung erweitern. Danach sollen an Sonn- und Feiertagen Zugmaschienen, Schaustellerfahrzeuge, TV-Sendewagen, Arbeitsmaschienen (z.B. Kranwagen) sowie LWK bis 3,5 Tonnen mit Wohnwagen oder Pferdeanhänger generell ohne Sondergenehmigung fahren dürfen.
Die Länder wollen dan Antrag nach der Sommerpause einbringen.
Na da freue ich mich aber für meinen CC, dass er dann auch am Sonntag mit Hänger fahren darf.
Daumen drücken, dass das so durchgeht.
Gruß Ralph
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- Volker1959
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Chevy + Camp 8L
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- stöpsel
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- Henry
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Nein, dann erteilen sie auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für Geld. Solange es leine Veränderung det Verwaltungsvorschrift gibt, ist alles kalter Kaffee. Das mußte ich in der Verhandlung vorm Verwaltungsgericht lernen.stöpsel schrieb: Nur wenn der Anhängerbetrieb eindeutig der Freizeitbeschäftigung und dem Hobby dient, sehen unsere Gesetzeshüter weg...
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
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- stoffel
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in Sachsen-Anhalt werden nach wie vor Anzeigen gefertigt egal ob Boot, Pferd, Motorrad oder Wohnwagen. Bis der § 30 StvO nicht geändert ist bleibt hier alles beim Alten

Tschüß Christoph !
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- stöpsel
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vorher noch eine Anmerkung Henry. Sieht immer so aus als erhebst Du den Zeigefinger, .... hat geschrieben. Steht ja ein Beitrag drüber, kann man ja lesen, zumal dann, wenn einem das Thema sowiso interessiert.
Tut mir leid mit unseren Gesetzeshütern, solange die Geld eintreiben können, tun die das anscheinend. Ich hab's am Sonntag noch nicht mit Anhänger riskiert. Anbei, daß was ich gelesen habe.
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- stöpsel
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- Henry
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Das war ein ganz normales "quote" ohne jeden zusätzlichen Gedanken.stöpsel schrieb: vorher noch eine Anmerkung Henry. Sieht immer so aus als erhebst Du den Zeigefinger, .... hat geschrieben.
Hat jemand so ein Schreiben für Sachsen?
Wie kann es gehen, das ein nachrichtliches Ministerschreiben ein Bundesgesetz aushebelt?
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
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- stöpsel
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dieses Schreiben kann natürlich kein Gesetz aushebeln. Tatsache ist, daß inzwischen mehr Leute erkennen, auch Beamte, was für ein Schwachsinn in Amtsstuben entsteht.
Ich habe an den Petitionsausschuß unter anderen auch das Sonntagsfahrverbot in Zusammenhang mit den Kraftfahrzeugsteuern angemahnt. Wenn ich Steuern eines PKW bezahle möchte ich auch die selben Rechte haben. Leider wird viel zu oft gemeckert und nicht gehandelt. Mein Schreiben allein wird nichts verändern.
Wenn der Bundestag mit ausreichend Beschwerden bombadiert wird, erkennt er ewtl. die Dringlichkeit der Beschwerden seiner Steuerzahler.
Ich würde jeden raten, sich nicht nur an Stellen wie Foren zu beklagen, sondern offizielle Stellen anzuschreiben. Das sollte auch mal hier diskutiert werden.
Gruß Stefan
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- Henry
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Ich fahre jetzt also lieber schwarz und riskiere in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren die Zulässigkeit meiner Sonntagsfahr nachzuweisen.
Damit wehre ich mich zwar nicht auf legalem Weg, gegen den Unsinn an einem PickUp oder Post-Golf sonntags keine Bienen transportieren zu dürfen, aber es kommt billiger. Denn ich wollte die Genehmigung vorsorglich. Kontrolliert oder gar an der Weiterfahrt gehindert wurde ich mit meinen Bienen hintendran noch nie.
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
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