Sonntagsfahrverbot: Lockerung in Sicht!!!

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10 Jul 2009 15:02 #1 von Ranger
Sonntagsfahrverbot: Lockerung in Sicht!!! wurde erstellt von Ranger
Moin Leute,

erfreut habe ich heute eine tolle Nachricht gelesen. Der Bundesrat will das Sonntagsfahrverbot weiter aufweichen. Die Ländervertretung will den Ausnahmekatalog in der Straßenverkehrsordnung erweitern. Danach sollen an Sonn- und Feiertagen Zugmaschienen, Schaustellerfahrzeuge, TV-Sendewagen, Arbeitsmaschienen (z.B. Kranwagen) sowie LWK bis 3,5 Tonnen mit Wohnwagen oder Pferdeanhänger generell ohne Sondergenehmigung fahren dürfen.

Die Länder wollen dan Antrag nach der Sommerpause einbringen.

Na da freue ich mich aber für meinen CC, dass er dann auch am Sonntag mit Hänger fahren darf.

Daumen drücken, dass das so durchgeht.

Gruß Ralph

Ich bin Ich !!!

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10 Jul 2009 16:01 #2 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Sonntagsfahrverbot: Lockerung in Sicht!!!
Ist das nicht alles schon Schnee von gestern? In der Praxis haben sich doch fast alle Bundesländer dahingehend geeinigt, oder habe ich das nicht richtig mitbekommen? :oops:

Chevy + Camp 8L

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10 Jul 2009 16:34 - 11 Jul 2009 17:18 #3 von stöpsel
Nur wenn der Anhängerbetrieb eindeutig der Freizeitbeschäftigung und dem Hobby dient, sehen unsere Gesetzeshüter weg, habe ich gelesen. Ein Bundesland war Vorreiter, welches ?, alle anderen werden angehalten, das auch so zu machen. Ist aber schon Ende letztes Jahr gewesen.
Letzte Änderung: 11 Jul 2009 17:18 von stöpsel.

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10 Jul 2009 22:47 #4 von Henry

stöpsel schrieb: Nur wenn der Anhängerbetrieb eindeutig der Freizeitbeschäftigung und dem Hobby dient, sehen unsere Gesetzeshüter weg...

Nein, dann erteilen sie auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für Geld. Solange es leine Veränderung det Verwaltungsvorschrift gibt, ist alles kalter Kaffee. Das mußte ich in der Verhandlung vorm Verwaltungsgericht lernen.

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala

Ranger 2.2 XLT 2015

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11 Jul 2009 12:50 #5 von stoffel
Henry hat Recht,

in Sachsen-Anhalt werden nach wie vor Anzeigen gefertigt egal ob Boot, Pferd, Motorrad oder Wohnwagen. Bis der § 30 StvO nicht geändert ist bleibt hier alles beim Alten :cry: . Egal was auf der Verkehrsministerkonferenz beschlossen wurde.

Tschüß Christoph !

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11 Jul 2009 17:08 - 11 Jul 2009 17:22 #6 von stöpsel
So so schlaue Gemeinde,

vorher noch eine Anmerkung Henry. Sieht immer so aus als erhebst Du den Zeigefinger, .... hat geschrieben. Steht ja ein Beitrag drüber, kann man ja lesen, zumal dann, wenn einem das Thema sowiso interessiert.
Tut mir leid mit unseren Gesetzeshütern, solange die Geld eintreiben können, tun die das anscheinend. Ich hab's am Sonntag noch nicht mit Anhänger riskiert. Anbei, daß was ich gelesen habe.
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Letzte Änderung: 11 Jul 2009 17:22 von stöpsel.

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11 Jul 2009 17:14 #7 von stöpsel
zwei Seiten fehlen noch, man kann nur drei Fotos einfügen.
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11 Jul 2009 22:47 #8 von Henry

stöpsel schrieb: vorher noch eine Anmerkung Henry. Sieht immer so aus als erhebst Du den Zeigefinger, .... hat geschrieben.

Das war ein ganz normales "quote" ohne jeden zusätzlichen Gedanken.

Hat jemand so ein Schreiben für Sachsen?
Wie kann es gehen, das ein nachrichtliches Ministerschreiben ein Bundesgesetz aushebelt?

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala

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12 Jul 2009 11:38 #9 von stöpsel
Hi Henry,

dieses Schreiben kann natürlich kein Gesetz aushebeln. Tatsache ist, daß inzwischen mehr Leute erkennen, auch Beamte, was für ein Schwachsinn in Amtsstuben entsteht.
Ich habe an den Petitionsausschuß unter anderen auch das Sonntagsfahrverbot in Zusammenhang mit den Kraftfahrzeugsteuern angemahnt. Wenn ich Steuern eines PKW bezahle möchte ich auch die selben Rechte haben. Leider wird viel zu oft gemeckert und nicht gehandelt. Mein Schreiben allein wird nichts verändern.
Wenn der Bundestag mit ausreichend Beschwerden bombadiert wird, erkennt er ewtl. die Dringlichkeit der Beschwerden seiner Steuerzahler.
Ich würde jeden raten, sich nicht nur an Stellen wie Foren zu beklagen, sondern offizielle Stellen anzuschreiben. Das sollte auch mal hier diskutiert werden.

Gruß Stefan

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13 Jul 2009 10:44 #10 von Henry
Ich habe gegen die Nichtausstellung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot geklagt und einen Vergleich erreicht. Der Vergleich hat mich, weil der Richter über die Ignoranz der Stadt und der Bürokratie des hiesigen Ordnungsamtes empört war die Mindestsumme von lediglich 30 Euro gekostet. Bis dahin hatte ich jedoch bereits den abschlägigen Bescheid, den abschlägigen Bescheid auf den Widerspruch und natürlich meinen Aufwand zu tragen. Da erreichter Vergleich und abschlägig beschiedener Antrag voneinander abweichen, muß ich um aus dem Vergleich einen Bescheid zu bekommen nun aber nochmal einen Bescheid bezahlen. Ich habe natürlich keine Lust anschließend auch noch den Gebührenbescheid anzufechten, weil ja ein Bescheid der auszustellen ist, weil es so in einem Vergleich steht, nicht den Aufwand und die Kosten rechtfertigen kann, die ein zu prüfender Antrag verursachen mag.

Ich fahre jetzt also lieber schwarz und riskiere in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren die Zulässigkeit meiner Sonntagsfahr nachzuweisen.

Damit wehre ich mich zwar nicht auf legalem Weg, gegen den Unsinn an einem PickUp oder Post-Golf sonntags keine Bienen transportieren zu dürfen, aber es kommt billiger. Denn ich wollte die Genehmigung vorsorglich. Kontrolliert oder gar an der Weiterfahrt gehindert wurde ich mit meinen Bienen hintendran noch nie.

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala

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