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Steuer Aktuell
- Dinli DL 702
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- stöpsel
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Ich war bei der Klage auch nicht dabei, habe meinen Einspruch allerdings darauf gestützt.
Ich habe an den Petitionsausschuß unserer Bundesregierung geschrieben. War brotlose Kunst aber eben auch mehr wie nix.
Nun sollte man mal den Pick Up Menschen auftreiben, wie der seine Klage formuliert hat. Dann haben wir eine neue Masche für den Einspruch.
Letztlich haben wir laut Schlüsselnummer einen LKW. Laut Bauart auch.
Wir haben keinen Porsche der nur durch sein max Gewicht in die Gewichtsbesteuerung gerutscht ist. Der war und bleibt ein PKW.
Unser L war und bleibt ein LKW, es sei den man Schlüsselt ihn zu PKW um.
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- MB-Mobil
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Aber selbst wenn man ihn zum PKW umschlüsselt - Gemäß Umkehrschluss zu Deinem Porsche-Beispiel müsste unser dann immer noch LKW sein und bleiben!
Besten Gruß - Hans-Jörg
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- stöpsel
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Nachteile bleiben (Sontagsfahrverbot Anhänger, Hauptuntersuchung 2 Jahre nach Neukauf usw.)
Ich entwickle schon fast ne Trotzreaktion und komme zu dem Schluß, jetzt erst recht Pick Up. Für die Steuern kann mein Auto nicht mehr groß genug und dreckig genug sein. Es muß sich ja lohnen.
Und wenn die mich nicht mehr nach Berlin rein lassen, blase ich meinen Feinstaub im Umland dort in die Luft, wo der Wind ihn in die Stadt trägt.
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- Rudi
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Die einzige Chance besteht dabei über die Flächenvermessung von ProALLRAD deinen individuellen FA-Mann/FA-Frau zu überzeugen.
Hallo Hartmut
Und genau das kotzt mich an.
Dieses Meßverfahren steht nirgends in den FÄ als verbindlich anzuwenden.
Die werden einen Teufel tun den Fahrersitz , den Fahrzeugtunnel bzw die Ablage hinter der 2. Sitzreihe rauszurechnen.
In Hamburg werden bei der Ladefläche beim 1,5 Kabiner die Radkästen rausgerechnet , also PKW .
Der Bürger braucht Rechtssicherheit.
Es kann nicht angehen das jeder FA Fuzzy nach Lust u. Laune entscheidet.
Von Bundesland zu Bundesland wird auch noch verschieden verfahren.
Die sollen mal eine Richtlinie rausgeben was Sache ist ,nach der sich alle zu richten haben
Hat eigentlich schon mal jemand beim Zoll die zuviel kassierten Zollgebühren angefordert ???
Gruß Rudi
Gruß Rudi
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- Elki
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ich bin am überlegen, was ich mache, wenn die Ablehnung meines Einspruches kommt...... Mal sehn, wieviel Revoluzzerlaune ich dann grad hab.



Gruß
Elke
life is a rollercoaster - gotta ride it -- in a pickuptruck

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- manne
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Also ich habe mich trotzdem entschlossen meinen Einspruch aufrecht zu erhalten.
Ob es was bringt wird sich zeigen.
Kann mich der Meinung von "Stöpsel" nur anschließen. Wir fahren schließlich einen LKW so lange wie er auch als solcher zugelassen ist.
Es kann nicht angehen, das der feine Herr Finanzbeamte entscheiden kann wie ihm grade zu Mute ist.
Man kann nur hoffen das das den selber mal auf die Füße fällt.
Aber wie heißt es so schön "Die Hoffnung stirbt zum Schluß".
Gute Nacht
manne
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- Redneck
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- Wir können alles, außer Hochdeutsch!!!
@ Rudi:
Das wird leider nicht funktionieren. Die Pickups werden als LKW eingeführt und mit 22% Zoll + Einfuhrumsatzsteuer belegt, im Gegensatz zu PKW´s, die mit 10 % zu Buche schlagen. Leider hat in Deutschland das Steuerrecht nichts mit Zulassungsrecht zu tun, weshalb eine Klage wohl wenig Sinn hätte, weil man sich in zwei verschiedenen Rechtssystemen bewegt.Hat eigentlich schon mal jemand beim Zoll die zuviel kassierten Zollgebühren angefordert ???
Eine Riesensauerei ist es trotzdem, was da abgeht! Aber im Abzocken sind die ja geübt...
Gruß aus Bayern, Jürgen
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelze...s.com
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- Elki
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.....wieso??? Zulassungsrechtlich sind unsre Fahrzeuge ja nach wie vor LKW. Das Steuerrecht ist das, was hakt, und sich nicht an die Zulassung hält!!!! Und da gehört die Einfuhrumsatzsteuer doch auch dazu, oder???
Der einzige Mist bei der Sache ist, dass die, die prozessiert haben, über sowas sicher auch nachgedacht haben, und es hat trotzdem nichts gebracht. Ich bin zur Zeit irgendwie versucht, diese "Bananenrepublik-Mentalität" mal öffentlich aufzuhängen, über die 4 großen Buchstaben, oder ein Fernsehmagazin. Und andererseits bin ich am zweifeln, ob es nicht sinnvoller ist, seine Energien anderweitig sinnvoll zu nutzen..... weils ja doch nix bringt, selbst wenn es publik gemacht werden sollte.
Gruß
Elke
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- Redneck
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Vom Gedankengang hast schon recht. Könnte man versuchen... aber da bringt man wahrscheinlich wieder eine Lawine ins Rollen, die letztlich unendlich Nerven kostet, sich ewig hinzieht und wieder nichts dabei rauskommt! Das wird wahrscheinlich auch eine Nummer zu groß für einen einzelnen sein!
Die Einfuhrabgaben werden ja nach dem Eintrag in die Fahrzeugpapiere (also zulassungsrechtlich) berechnet, hab ich selber jahrelang an der Grenze gemacht. Und da steht halt LKW... auch wenn er steuerrechtlich als PKW läuft. Irgendwie Irrsinn, aber Tatsache. Wenn das publik werden würde, daß man da mit einer Einzelklage Erfolg haben würde, dann käme ein Stein ins Rollen, wo es ruckzuck um Klagen in Millionenhöhe ginge! Und da sind wir wieder bei der Aussage: Der Staat läßt sich eben nicht in die Suppe spucken! In Anbetracht unserer derzeitigen Finanzlage schon gleich gar nicht!
Aber die Idee von Rudi ist trotzdem gut!

Gruß, Jürgen
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