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Steuer Aktuell
- manne
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Habe heute Post vom Finanzamt bekommen mit der Aufforderung meinen Einspruch gegen den Steuerbescheid für unseren El zurückzunehmen, da die Klage wohl am 31.08.09 vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen wurde,(AZ 1 BvR 3227/08).
Wisst Ihr genaueres.
Mfg manne
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- huckepack
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http://www.proallrad.com/aktuelles.php?modus=TOP|30
Gruß Uwe
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ich hab schon einen halben Ordner voll mit Rücknahmeaufforderungen, die probierens immer wieder, wenn du einmal schwach wirst haben sie gewonnen.
Solange nicht von anderer Seite wie vom FA kommen, mußt keiner was zurücknehmen.
Erst wenn rechtskräftige Urteile vorhanden sind, kann, soll, muß oder darf man handeln.
Ales andere ist Einschüchterung.
Werner
Grüße von Werner, dem Fahrer der:
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- pajero2
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Gruß Jens
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- manne
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Ja, hart geblieben bin ich ja schon seit 2007, aber da bis jetzt das "verfahren" ruhte und ich bis gestern nichts vom Finanzamt diesbezüglich hörte nehme ich an das sich was getan hat.
Mich wundert auch das man an anderer Stelle nichts davon liest.
Schönen Tag.
manne
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- Vaddi
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Die Sache ist ja letztendlich, trotz der Weigerung des Bundesverfassungsgerichtes, die Sache anzunehmen, nicht vorbei.
Das Gericht berief sich auf den "historischen Willen des Gesetzgebers von 1978", was ja bedeuten dürfte, dass wieder alles in der Schwebe ist, denn damals haben die unsere und die AF Fahrzeuge ja ganz anders definiert. Also Kommando zurück und weitergemacht. Jetzt dürfen die sich nochmal mit der Materie beschäftigen, zumal die EU ja auch ganz andere Vorgaben macht, als die hier in der BRD bereit sind umzusetzen.
Hätten die Verantwortlichen von vorne herein eine faire Besteuerung in Gesetze gegossen, wären alle zufrieden gewesen und keiner hätte gemault. Da sie aber nur unlogisches Halbwerk verzapft haben, nach dem Motto, schnell vom Tisch und Kohle her, müssen sie eben noch mal ran.
Das ist meine Einschätzung zu der Sache.
Gruß aus Berlin - © Vaddi

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- manne
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Die Frage ist ja, wie gehts weiter?
Im Internet findet man nix.Auf einer Anwaltsseite fand ich den Anfang der Begründung zur Abweisung der Beschwerde.
Wird in diesem Fall vor dem BFH neu verhandelt, oder ist das Urteil vom BFH damit Rechtskräftig?



mfg manne
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- Vaddi
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Ich sehe das so:
Die Zuständigkeit für KfZ-Steuer ist von den Ländern an den Bund gegangen. Die dort wissen genau, dass die derzeitigen Prozeduren zur Steuerbemessung (PKW, Klasse M und N, AF) nicht rechtens laufen. Ausserdem haben die noch die EU mit ihren Richtlinien im Nacken. Also werden sie etwas unternehmen müssen, damit diese Mißstände ein Ende haben. Eine Zusammenarbeit mit Pro Allrad bei einer Neufassung von Gesetzen und Bestimmungen ist nach derzeitigem Stand anzunehmen. Die stecken schliesslich voll in der Materie drin und wollen unter dem Strich einfach nur eine faire Besteuerung für alle. Wir können nur abwarten und hoffen, dass die Sache gut für uns ausgeht.

Gruß aus Berlin - © Vaddi

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- Hartmut Bös
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zu erst heißt es wie Vaddi geschrieben hat warten und hart bleiben, denn komplett durchgezogen ist nur die Klage mit den AF Fahrzeugen = Kombinationskraftwagen.
Ungeklärt sind unsere Pick Ups, wobei nach dem historischen Willen von 1978 alle unsere PUs, weil über 2,8 t als LKW nach Gewicht besteuert wurden.
Aber es ist richtig, die Umsetzung ist das Problem, auch ein weiteres Problem ist, dass der BUND jetzt neu regelt aber unserer Einsprüchen noch an die LÄNDER gegangen sind.
Das ist noch sehr sehr viel in der Schwebe, wir müssen warten.
Gruß
Hartmut
Bad Brückenau-Quelle f. Lebenskraft
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- Vaddi
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...denn komplett durchgezogen ist nur die Klage mit den AF Fahrzeugen = Kombinationskraftwagen.
Moin Hartmut!
Ja aber entschieden haben die Gerichte da auch nix, also ist die Sache auch nicht beendet. Es geht doch um grundsätzliche Definitionen, da sind wir gemeinsam mit den AF's betroffen.

Gruß aus Berlin - © Vaddi

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