Urteil vom 24.2.2010 zur Besteuerung

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12 Feb 2011 08:54 #1 von Vaddi
Urteil vom 24.2.2010 zur Besteuerung wurde erstellt von Vaddi
Moin Leute!

In einem anderen Forum postete jemand einen Link zu einem Urteil, wo es um die Besteuerung geht.
Könnte man vielleicht was draus machen?
Unsere Pickups haben ja über 2800 kg zulässiges Gesamtgewicht und abgetrennte Ladeflächen!
Und ganz untem im Urteil (Punkt 19) schreiben die ja ganz deutlich,
dass das Verhältnis von Ladefläche und Fläche zur Personenbeförderung nicht maßgeblich ist!

Zitat:

"Auf die nach Auffassung des Klägers für das Vorliegen eines LKW sprechenden Kriterien wie beispielsweise das Verhältnis der Flächen von Laderaum und Fahrgastraum sowie die Transportkapazitäten und Ähnliches kommt es nach den Ausführungen unter II. 1. a nicht an."

Zitat Ende.

Ausdrucken und ab zum FA, vielleicht kann man die damit überzeugen, einem wieder die LKW Steuer zu geben, so wie es ja eigentlich für die Bauart unserer Pick's sein müsste!

http://lexetius.com/2010,767

Mal gucken, was ich damit tun kann. :!:

Gruß aus Berlin - © Vaddi :-)

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14 Feb 2011 14:01 #2 von Elki
Hallo Vaddi,
das zählte zu den Argumenten bei meinem Einspruch, hat aber keinen gekehrt.... und so sehr ich mich damals reingehängt und recherchiert hab --- irgendwie bin ichs leid, und müde, den Scheiß wieder anzufangen, weil die Chance wieder verarscht zu werden, doch immens groß ist....

Gruß
Elke

life is a rollercoaster - gotta ride it -- in a pickuptruck :D

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14 Feb 2011 15:16 #3 von 4Wühler
4Wühler antwortete auf Urteil vom 24.2.2010 zur Besteuerung
Hi Vaddi,

ich hab mir das jetzt 3 mal durchgelesen und denke das da nix anders wird für uns...

Autos mit zGG bis 2800kg und Nutzlast bis 800kg gelten da generell als Pkw,
Bei Autos über 2800kg zGG und 800kg NL kommt die Besteuerung als LkW in Betracht

aber...

Punkt 17

Bei Fahrzeugen mit Ladepritsche sowie bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2 800 kg und einer Nutzlast von mehr als 800 kg erfolgt die Abgrenzung zwischen PKW und LKW weiterhin entsprechend der bisherigen Rechtspraxis nach der objektiven Beschaffenheit des Fahrzeugs und den von der Rechtsprechung dazu entwickelten Kriterien (vgl. hierzu BFH-Beschluss in BFH/ NV 2007, 1351, und BFH-Urteil in BFHE 222, 100, BStBl II 2009, 20).


also wie gehabt? der Finanzbeamte entscheidet ob LkW oder nicht :?

Gruß Frank

Garderobe für das Grobe

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14 Feb 2011 16:15 #4 von brennholzfee
brennholzfee antwortete auf Urteil vom 24.2.2010 zur Besteuerung
Ich sag nur Bananenrepublik.........es ist doch bekannt dass sich für uns nichts ändern wird, und wenn die gecke Angie tatsächlich einmal ein Herz für Pick- Ups entdecken sollte macht man für die Frau Bundeskanzler (vielleicht a.D.) dann eine einmalige Sonderregelung.....aber wir bleiben gearscht.... :twisted:

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16 Feb 2011 14:55 #5 von Vaddi
Naja Leute, dass es wirklich was bringt, glaube ich auch nicht, aber probieren werde ich es bis August mal, weil ich da immer die Steuer zahlen muss...

Gruß aus Berlin - © Vaddi :-)

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19 Feb 2011 19:26 #6 von brennholzfee
brennholzfee antwortete auf Urteil vom 24.2.2010 zur Besteuerung
Halt uns auf dem Laufenden.... viel Erfolg beim Kampf gegen die Raubritterbande

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20 Feb 2011 18:48 #7 von Vaddi

brennholzfee schrieb: Halt uns auf dem Laufenden.... viel Erfolg beim Kampf gegen die Raubritterbande


Naja, einen Kampf wird es wohl nicht geben, denn wenn das FA nicht darauf eingeht, bemühe ich kein Gericht.
Ist mir zu blöde... Kennt man ja, wenn's politisch nicht gewollt ist hat man keine Chance sein Recht zu bekommen. :roll:

Gruß aus Berlin - © Vaddi :-)

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20 Feb 2011 19:01 #8 von Wolfenstein
Wolfenstein antwortete auf Urteil vom 24.2.2010 zur Besteuerung
Hier zeigt sich wieder mal:
RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEN SIND ZWEIERLEI PAAR SCUHE!!!!!!!!!!
Gruss aus Wiesbaden
Peter

Mein Laster ist mein Laster

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21 Feb 2011 10:11 #9 von brennholzfee
brennholzfee antwortete auf Urteil vom 24.2.2010 zur Besteuerung
Ja ich sach doch Zonen- Angies- Bananenrepublik....... (ich hab die nicht gewollt und mich gewehrt, aber keiner hats gehört......

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