steuer 2005
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21 Jahre 6 Monate her #9749
von OffRoad-Ranger
Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
OffRoad-Ranger antwortete auf steuer 2005
ServusTom,
das mag bei USt so sein, wei? ich nicht. Bei Einkommensteuer kann das FA bei ?berpr?fung alter Bescheide bis vier Jahre zur?ck (Verj?hrungsfrist) zu wenig bezahlte Steuern nachvordern.
Bei KFZ-Bescheiden vor ca2001 (als es diverse BFH-Urteile noch nicht gab) konnte das FA ebenfalls bis vier Jahre zur?ck die differenz zu PKW- LKW nachfordern.
Ich hoffe nat?rlich auch nicht da? es so kommt, da meine Steuer im M?rz f?llig wird.
das mag bei USt so sein, wei? ich nicht. Bei Einkommensteuer kann das FA bei ?berpr?fung alter Bescheide bis vier Jahre zur?ck (Verj?hrungsfrist) zu wenig bezahlte Steuern nachvordern.
Bei KFZ-Bescheiden vor ca2001 (als es diverse BFH-Urteile noch nicht gab) konnte das FA ebenfalls bis vier Jahre zur?ck die differenz zu PKW- LKW nachfordern.
Ich hoffe nat?rlich auch nicht da? es so kommt, da meine Steuer im M?rz f?llig wird.
Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
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21 Jahre 6 Monate her #9752
von TomM
So long -> Tom
Wissen ist Macht - macht nichts
TomM antwortete auf steuer 2005
Na ja Werner,
Nachforderung, bzw. Nachbesserung ist immer dann m?glich, wenn z.B. ein Rechstreit anh?ngig war und dieser z.B. als bindende Steuerrichtlinie entschieden wurde. Dann ist die Nachforderung seitens des Steuerzahlers, bzw seitens des FA nur dann m?glich, wenn gegen den Bescheid Einspruch eingelegt wurde d.h. wenn dieser dann bis zur endg?ltigen Entscheidung offen gelassen wurde.
Nachpr?fungen der Einkommensteuer ver?ndern den Steuerbescheid nur, wenn neue Steuertatbest?nde zutage treten = Du hast "vergessen" etwas anzugeben (Liechtensteiner Konten usw.). Leider dann immer zugunsten des FA. Bei der KfZ-Steuer hat das FA den Bescheid erlassen, nach Aktenlage und kann ihn m.E. nicht einfach so zur?cknehmen oder ?ndern.
Ganz allgemein denke ich mal, da wird gerade wieder mal im luftleeren Raum gestochert. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen d?rfte das sicher anders sein als bei privat genutzten. Auch die Frage nach einem Bestandsschutz ist wohl noch ungekl?rt. Au?erdem verst??t die bisher angedachte Praxis nat?rlich gegen geltendes recht in der STVZO, denn wenn ich mit H?nger als LKW dem Sonntagsfahrverbot unterliege, dann darf ich nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht als PKW versteuert werden. Entweder oder - da wird es sicher einige rechtsanh?ngige Verfahren geben.
Nach meinem Gutd?nken geht es hier darum die Steuerschlupfl?cher f?r die Kombinationsfahrzeuge abzuschaffen - Auflastung zum LKW Versteuerung als LKW, Nutzung als PKW.F?r mich bedeutet das, der Firmenwagen wird nicht mehr privat genutzt und im Betrieb nur f?r Transporte mit und ohne H?nger. F?r den Weg zur Arbeit bleibt dann noch das Mopped oder ein Kleinwagen. Ist halt so - dann ist die Verwendung als PKW ausgeschlossen.
Nachforderung, bzw. Nachbesserung ist immer dann m?glich, wenn z.B. ein Rechstreit anh?ngig war und dieser z.B. als bindende Steuerrichtlinie entschieden wurde. Dann ist die Nachforderung seitens des Steuerzahlers, bzw seitens des FA nur dann m?glich, wenn gegen den Bescheid Einspruch eingelegt wurde d.h. wenn dieser dann bis zur endg?ltigen Entscheidung offen gelassen wurde.
Nachpr?fungen der Einkommensteuer ver?ndern den Steuerbescheid nur, wenn neue Steuertatbest?nde zutage treten = Du hast "vergessen" etwas anzugeben (Liechtensteiner Konten usw.). Leider dann immer zugunsten des FA. Bei der KfZ-Steuer hat das FA den Bescheid erlassen, nach Aktenlage und kann ihn m.E. nicht einfach so zur?cknehmen oder ?ndern.
Ganz allgemein denke ich mal, da wird gerade wieder mal im luftleeren Raum gestochert. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen d?rfte das sicher anders sein als bei privat genutzten. Auch die Frage nach einem Bestandsschutz ist wohl noch ungekl?rt. Au?erdem verst??t die bisher angedachte Praxis nat?rlich gegen geltendes recht in der STVZO, denn wenn ich mit H?nger als LKW dem Sonntagsfahrverbot unterliege, dann darf ich nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht als PKW versteuert werden. Entweder oder - da wird es sicher einige rechtsanh?ngige Verfahren geben.
Nach meinem Gutd?nken geht es hier darum die Steuerschlupfl?cher f?r die Kombinationsfahrzeuge abzuschaffen - Auflastung zum LKW Versteuerung als LKW, Nutzung als PKW.F?r mich bedeutet das, der Firmenwagen wird nicht mehr privat genutzt und im Betrieb nur f?r Transporte mit und ohne H?nger. F?r den Weg zur Arbeit bleibt dann noch das Mopped oder ein Kleinwagen. Ist halt so - dann ist die Verwendung als PKW ausgeschlossen.
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- christopherus
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21 Jahre 6 Monate her #10122
von christopherus
christopherus antwortete auf steuer 2005
Hallo,
laut dem ganzen Geschreibe haben wir also nicht eine gro?e Chance, steuerlich die Vorz?ge in Zulkunft zu behalten, wie wir sie derzeit bekommen.
Hat einer von Euch eigentlich mal nachgerechnet, wie viel wir in Zukunft berappen m?ssen ?
Ich fahre einen K60T Baujahr 1999 Doka mit 2,5 Turbodiesel.
Mein Pickup ist als LKW offener Kasten eingetragen.
Ich habe Eure Artikel hier leider nur ?berflogen. es stellt sich aber wie oben erw?hnt wohl so raus, da? wir Null Chancen haben, oder ?
Also ist die Frage nach wie viel berechtigt.
Christoph
laut dem ganzen Geschreibe haben wir also nicht eine gro?e Chance, steuerlich die Vorz?ge in Zulkunft zu behalten, wie wir sie derzeit bekommen.
Hat einer von Euch eigentlich mal nachgerechnet, wie viel wir in Zukunft berappen m?ssen ?
Ich fahre einen K60T Baujahr 1999 Doka mit 2,5 Turbodiesel.
Mein Pickup ist als LKW offener Kasten eingetragen.
Ich habe Eure Artikel hier leider nur ?berflogen. es stellt sich aber wie oben erw?hnt wohl so raus, da? wir Null Chancen haben, oder ?
Also ist die Frage nach wie viel berechtigt.
Christoph
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21 Jahre 6 Monate her #10123
von TomM
So long -> Tom
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TomM antwortete auf steuer 2005
Soweit ich das bisher gelesen und verstanden habe sind "nur" die als Kombinationsfahrzeug eingetragenen L's betroffen. LKW bleibt LKW und bleibt auch so versteuert.
Das geht aus alle den Kommentaren hervor, es wird n?mlich immer nur vom Kombinationsfahrzeug oder vom Mehrzweckfahrzeug geredet.
Ansonsten m?sst die LKW Steuer komplett ab 3,5 Tonnen gelten denn alles andere verstie?e wohl gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Na dann m?chte ich mal die G?rtner alle h?ren.
Das geht aus alle den Kommentaren hervor, es wird n?mlich immer nur vom Kombinationsfahrzeug oder vom Mehrzweckfahrzeug geredet.
Ansonsten m?sst die LKW Steuer komplett ab 3,5 Tonnen gelten denn alles andere verstie?e wohl gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Na dann m?chte ich mal die G?rtner alle h?ren.
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- christopherus
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21 Jahre 6 Monate her #10125
von christopherus
christopherus antwortete auf steuer 2005
Ich glaub ich werde verr?ckt.
Ich habe gerade mal aus Jux bei Mobile.de reingeschaut.
Wollen jetzt alle L - Fahrer auf Grund der erwarteten Steuererh?hung Ihre Autos loswerden ?
Es h?rt sich vielleicht im ersten Moment sehr komisch an, der Geldbeutel wird und wird bei jedem von uns enger und enger, aber ich habe im Sommer 2003 meinen jetzigen L 200 ?ber eine ganze Zeit suchen m?ssen.
Damals waren gerade ein Paar verbeulte Arbeitstiere von Bauunternehmen zur Auswahl und ich bin satte 500 km gen S?den gefahren um ein ordentliches Fahrzeug zu bekommen.
Mein lokaler Mitsubishi H?ndler hat mir damals von handfesten Auseinandersetzungen zwischen kaufinterresierten Kunden berichtet, die sich um einen in Leasing auslaufenden L gepr?gelt haben.
Und jetzt : ?ber 300 Eintr?ge alleine in mobile ?!
Der Wahnsinn !
Also hier mein Bek?ntniss : Ich bleibe meinem L 200 treu, da er f?r mich eine Lebenseinstellung darstellt. ( realistische Einschr?nkung : Bezahlbarkeit )
Ich habe gerade mal aus Jux bei Mobile.de reingeschaut.
Wollen jetzt alle L - Fahrer auf Grund der erwarteten Steuererh?hung Ihre Autos loswerden ?
Es h?rt sich vielleicht im ersten Moment sehr komisch an, der Geldbeutel wird und wird bei jedem von uns enger und enger, aber ich habe im Sommer 2003 meinen jetzigen L 200 ?ber eine ganze Zeit suchen m?ssen.
Damals waren gerade ein Paar verbeulte Arbeitstiere von Bauunternehmen zur Auswahl und ich bin satte 500 km gen S?den gefahren um ein ordentliches Fahrzeug zu bekommen.
Mein lokaler Mitsubishi H?ndler hat mir damals von handfesten Auseinandersetzungen zwischen kaufinterresierten Kunden berichtet, die sich um einen in Leasing auslaufenden L gepr?gelt haben.
Und jetzt : ?ber 300 Eintr?ge alleine in mobile ?!
Der Wahnsinn !
Also hier mein Bek?ntniss : Ich bleibe meinem L 200 treu, da er f?r mich eine Lebenseinstellung darstellt. ( realistische Einschr?nkung : Bezahlbarkeit )
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21 Jahre 6 Monate her #10126
von vegas
L 200 - was denn sonst ???
vegas antwortete auf steuer 2005
Hi Christopherus,
ich bin da voll und ganz Deiner Meinung.
Der L200 bleibt da wo er ist. Bei mir.
Der vegas
ich bin da voll und ganz Deiner Meinung.
Der L200 bleibt da wo er ist. Bei mir.
Der vegas
L 200 - was denn sonst ???
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