Rudi schrieb: Hallo
Jürgen hats ja schon geschrieben.
Selbst mit der langen LF wirds beim FA sehr sehr schwer,eigentlich unmöglich
Der neue lange L 200 auch nur ca. 155 cm Ladefläche - also zu wenig.
Und die FÄ (zumindest meine "Freunde" in München bzw. Außenstelle Deggendorf)
rechnen auch noch die Radkästen raus.
Gruß Rudi
Wenn man es genau nachmist und ausrechnet wäre der alte schon ein LKW, leider steht in den gesetzten der Besteuerung das die das so handhaben können wie die lust haben, im klartext heist das wenn du ein Fahrrad mit gepäckkorb hast und am strassenverkehr teilnimmst könnte man dich als steuertechnisch als lkw einstufen.
bei uns im ort fuhren bis vor kurzen viele städtische bullis und autos mit grüner nummer steuerfrei -- jetzt potografiere ich die und beschwere mich bei m fa somit sind schon 6 autos in unserer gemeinde die auch versteuert werden, da sie dann plötzlich ein schwarzes schild bekommen. wenn man auf der ladefläche z.b. ein holzspalter festmontiert kann man den status selbfahrende arbeitmaschine auch beim doka bekommen und fährt dann mit grünnen kennzeichen steuerfrei versicherung nur wenn man eine betreibshaftpflicht hat auch frei.