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- schrauber1
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- MitSchuhbischHi
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Wie siehts da mit Eintragung aus oder ist da ein Gutachten bei?
Gruß Immanuel
L200 BJ 2010, BFG AT KO2 265/70 R17, Trailmaster FW +50mm,H&R Spurv.+60mm, ARB Bullbar, ARB Roof Rack, Dachscheinwefer v/h, ARB Markise 1250, stabo xm5003 CB-Funke, Safari Snorkel, 12000er...
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- Redneck
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Da liegst Du leider völlig falsch. Eine Fahrwerksveränderung muß immer eingetragen werden, und diese Klötze, die Du unterlegen willst, sowieso! Wie viel Zentimeter sind es denn? 4 oder 5? Ein Papier wird ja nicht dabei sein, nehme mich mal an, Gutachten oder so... Wird also schwierig werden, da Du einen Ingenieur davon überzeugen mußt, daß die längeren Federbrieden auch die Blattfedern halten!ich denke eine Eintragung wird nicht notwendig sein
Du kannst natürlich ohne Eintragung rumfahren, fällt aber bei diesen Klötzen schon ganz schön auf... Würde ich nicht machen.
Gruß, Jürgen
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelze...s.com
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- Percy
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Du musst den Sturz einstellen lassen und eine Achsvermessung vornehmen, diese ist dem TÜV Prüfer vorzulegen da Eintragungspflichtig!schrauber1 schrieb: Meine Frage sollte mehr in die Richtung gehen muss ich den Sturz vorne neu einstellen ?
Mein Ranger sah nach der Höherlegung mit OME Fahrwerk sehr lustig aus _____\\**// _______!
Gruß, Percy
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- schrauber1
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- Percy
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Ich musste einen halben Ordner Papiere zum TÜV schleppen um mein OME eintragen zu lassen!
Gruß, Percy
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- schrauber1
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Siehe LKW Steuern
Ich werde morgen mal nachmessen und schauen was im Schein steht. Und dann messen wenn das Ding drine ist.
Effektive ist es mir auch ganz egal ob es eingetragen ist oder nicht, seit die Tante beim FA sagte das ihr egal ist was eingetragen ist, wenn sie sagt das ist ein Fahrrad dann ist das so......
Vielleicht solltest du nicht soviel Papier mitbringen dann müssen die sich selber anstrengen und suchen schon den einfachsten Weg.
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- Percy
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Gruß, Percy
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- schrauber1
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