Fernlicht auf dem Dach

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09 Jul 2012 12:24 #1 von Sisko
Fernlicht auf dem Dach wurde erstellt von Sisko
Hallo Leute,

ich hätte da mal eine allgemeine Frage, welch völlig Marken unspezifisch ist, ich hoffe dieser Bereich ist der richtige Ort un sie zu stellen:


Ich habe bei meinem PU eine Stylingbar auf der Ladefläche, deren oberer Bügel etwas höher ist als das Dach der Doppelkabine. Nun habe ich mir Konsolen gebaut und ein Paar Fernscheinwerfer auf den Bügel gesetzt. Es sind Scheinwerfer von Hella mit E1 Prüfnummer für Deutschland zugelassen.

Ich schalte die Lampen mit einem eigenen Schalter, unabhängig vom Fahrzeug eigenen Fernlicht, ein und aus.

Soweit ich weiß dürfen Zusatzscheinwerfer in D-Land nur in einer Höhe von 50 oder 60 Zentimeter verbaut werden. Nun sind meine ja knapp 1,5 Meter zu hoch verbaut, man sieht aber so oft auf schönen Geländewagen solche Zusatzscheinwerfer auf dem Dach.

Ich habe die Lampen nicht mit dem Fernlicht des Fahrzeugs gekoppelt, um sagen zu können: "Es handelt sich nur um Arbeitsleuchten für die Fahrt im Gelände...."

Weiß jemand wie man das mit den Lampen machen muß, damit es nicht irgendwann Stress mit der Rennleitung oder mit dem TüV-Mann gibt?



Gruß Sisko

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09 Jul 2012 12:45 #2 von OffRoad-Ranger
OffRoad-Ranger antwortete auf Fernlicht auf dem Dach
Servus Sisko,

E1 heißt: in Deutschland geprüft , gilt für die ganze EU.

für Fernscheinwerfer gibt es keine Höhenbeschränkung beim Anbau.

Zur Schaltung:
Fernscheinwerfer dürfen vier Stück angebaut sein (zwei Haupt- und zwei Zusatzscheinw.)
Sie müssen alle erlöschen wenn auf Abblendlicht zurückgeschaltet wird.

Zu deiner Schaltung:

Arbeitsscheinwerfer müssen mit einem eigenen Schalter zu schalten sein und dürfen auf öffentlichen Straßen während der Fahrt nicht benutzt werden.

Gruß

OffRoad-Ranger

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09 Jul 2012 14:39 #3 von Sisko
Sisko antwortete auf Fernlicht auf dem Dach
Hallo OffRoad-Ranger,


danke Dir für Deine schnelle Antwort.

Habe ich das richtig verstanden, wenn ich die Schaltung so lasse ist das nicht Verboten solange ich die Zusatzscheinwerfer nur abseits von öffentlichen Strassen einschalte.

Jetzt habe ich gleich noch eine Frage:

Wenn ich die Zusatzscheinwerfer über den Schaltimpuls vom originalen Fernlicht mit ein und ausschalte ist das also in D-Land auch erlaubt, klasse, wie ist es aber mit der Einstellung der Scheinwerfer, die kann doch bei keinem Lichttest überprüft werden. Ich habe die Zusatzscheinwerfer mit der Hand im Dunkeln so eingestellt, dass sie genau vor das originale Fernlicht leuchten.

Das war ja schon mal gut zu hören, hast Du eventuell auch noch eine Quelle für mich, am liebsten aus der StVO oder eine Andren mit offiziellem Charakter, auf die ich mich bei Bedarf beziehen kann?


Danke schon mal Sisko

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09 Jul 2012 18:13 #4 von OffRoad-Ranger
OffRoad-Ranger antwortete auf Fernlicht auf dem Dach
Servus,

die Quelle war aus meinem Kopf.
Ich könnte jetzt nach StvZO googeln, aber das würde bei mir genau solange dauern wie bei dir :wink:

Gruß

OffRoad-Ranger

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11 Jul 2012 09:09 #5 von flamingo
flamingo antwortete auf Fernlicht auf dem Dach
Hey,
und es dürfen nicht mehr wie 4 Scheinwerfer zugleich leuchten(auf öffentlichen Wegen und Strassen).

Gruß Torsten

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11 Jul 2012 12:10 #6 von Sisko
Sisko antwortete auf Fernlicht auf dem Dach
Hallo Flamigo,


bei den vier Scheinwerfern gleichzeitig, sind da die Abblendlichter mit gezählt?

Ich glaube beim Amarok brennen die Abblendlichter mit dem Fernlicht zusammen, sind das dann schon vier Scheinwerfer? Oder gilt das als eine Lampe pro Fahrzeugseite?



Gruß Sisko

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11 Jul 2012 23:17 #7 von rewi
rewi antwortete auf Fernlicht auf dem Dach
Scheinwerfer hinter einem Glas zählen soweit ich weiß als eine Leuchte.
Gruss Reinhold

Im L200 Club

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12 Jul 2012 09:58 #8 von flamingo
flamingo antwortete auf Fernlicht auf dem Dach
Moin,
hatte damals die Jumbo(2 Birnen/Lampe) von Hella über dem Dach.
Und das gilt als 1 Lampe.
Also wie Rewi schreibt.

Gruß Torsten

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13 Jul 2012 01:42 #9 von Richard
Richard antwortete auf Fernlicht auf dem Dach
Hei Sisko,

hier ein Link, was in Deutschland erlaubt ist:
http://www.svenskafoereningen.de/odinix ... _StVZO.pdf

Gruß
Richard :wink:

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13 Jul 2012 11:59 #10 von Sisko
Sisko antwortete auf Fernlicht auf dem Dach
Hallo Richard,

danke Dir für den Link,


jetzt sehe ich schon "klarer" :D :D :D



Gruß Torsten

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