Neue Regeln 2013: Das ändert sich für Autofahrer

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08 Dez 2012 09:12 #1 von Percy
Neues Jahr. Neues Glück? Was wird das Jahr 2013 bringen?
Auf jeden Fall neue Regeln für Kraftfahrer. Die Auto-, Bus- Lastwagen- sowie Motorrad- und Radfahrer müssen sich für 2013 auf ein neues Fahrerlaubnisrecht auf die Ausweitung der Umweltzonen sowie höhere Geldbussen fürs Falschparken einstellen.
Im kommenden Jahr 2013 werden freilich auch die Fahrradfahrer an die Kette gelegt; sie müssen sich einer Geschwindigkeitsbegrenzung beugen – dann gilt für Radler auf speziell ausgewiesenen Fahrradstraßen maximal Tempo 30. Wer dagegen mit einem Leichtmotorrad bis 125 ccm unterwegs ist, darf vom 19. Januar an das bis dahin geltende Tempolimit von 80 Kilometer pro Stunde (km/h) überschreiten. Sie merken schon, im neuen Jahr 2013 wird sich einiges ändern.

Die wichtigsten Neuerung im Straßenverkehr. die im neuen Jahr 2013 auf mobile Menschen zurollen, haben wir auf der folgenden Seite kompakt und übersichtlich...,...zusammengefasst.

1. StVO
Zum 1. April 2013 wird die überarbeitete StVO in Kraft treten. Die Gesetzestexte wurden nicht nur sprachlich auf eine bessere Verständlichkeit getrimmt, sondern beinhalten auch einige wesentliche Neuerungen:

Falschparken:
Das Überschreiten der Parkdauer wird ab dem 1. April um jeweils fünf Euro teurer.


Gefahrenzeichen
Auf Gefahrenzeichen muss nicht nur mit erhöhter Aufmerksamkeit reagiert werden, die Neufassung der StVO schreibt künftig auch die Herabsetzung der gefahrenen Geschwindigkeit vor.

Winterreifenpflicht
Endgültig festgeschrieben wird die Pflicht, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen zu verwenden, die das M+S-Symbol aufweisen.


Motorräder
Motorräder dürfen am Tag wahlweise mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten unterwegs sein. Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen muss das Abblendlicht eingeschaltet werden.

Radverkehr
- Radfahrer dürfen links befindliche Radwege nur dann benutzen, wenn diese durch eine entsprechende Beschilderung frei gegeben sind.
- Darauf eingerichtete Fahrradanhänger dürfen zur Beförderung von bis zu 2 Kindern bis zum vollendeten 7. Lebenjahr genutzt werden. Der Radfahrer muss in diesem Fall mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sind keine Lichtzeichenanlagen für Radfahrer vorhanden müssen Radfahrer die Ampeln des Fahrverkehrs beachten. Grenzt der Radweg an eine Fußgängerfurt gelten die Fußgängerampeln auch für Radfahrer.
- In Fahrradstraßen (Zeichen 244.1) gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
- Sackgassenschilder (Zeichen 357) können durch Piktogramme die Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer anzeigen.

Inline-Skater
Inline-Skaten und Rollschuhfahren ist auf Radwegen und Seitenstreifen künftig zugelassen, wenn dies durch ein entsprechendes Zusatzzeichen erlaubt ist.

2. Neuer Führerschein kommt
Alle ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine entsprechen dem neuen EU-Muster und damit den Regelungen der so genannten 3. Führerscheinrichtlinie der EU. Eine Pflicht zum Umtausch alter Fahrerlaubnisdokumente besteht vorerst nicht. Erst vom 19.01.2033 an müssen alle Fahrerlaubnisse den nun geltenden Richtlinien entsprechen. Kommt es aber nach dem Stichtag per Antrag zu einem Dokumententausch alt gegen neu, ist der neue Führerschein von da an nur noch für die Dauer von 15 Jahren gültig. Nach Ablauf dieser Zeit werden Führerscheine ohne erneute Eignungsprüfung umgetauscht. Eine regelmäßige Gesundheitsprüfung ist mit der Neuausstellung des Führerscheins in Deutschland nicht verbunden.

3. Umweltzonen werden ausgeweitet
Schon vorhandene Umweltzonen werden ausgeweitet, neue kommen hinzu: 30 Städte und Gemeinden verschärfen die Bedingungen in ihren Umweltzonen, allein 20 davon liegen in Baden-Württemberg. Vom 1. Januar 2013 an gilt in Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Herrenberg, Ilsfeld, Karlsruhe, Leonberg, Mannheim, Mühlacker, Pfinztal, Pforzheim, Reutlingen, Schramberg, Tübingen, Ulm und in Urbach, dass Fahrzeuge in ausgewiesene Umweltzonen nur noch mit grüner Plakette hineinfahren dürfen. Die Umweltzonen Ludwigsburg, Markgröningen und Pleidelsheim-Ingersheim-Freiberg werden um die Bereiche Asperg, Bietigheim-Bissingen, Möglingen, Kornwestheim und Tamm erweitert. Auch hier gilt ab Anfang des Jahres, das Fahrzeuge mit roter oder gelber Markierung an der Windschutzscheibe in gekennzeichneten Bereichen nicht fahren dürfen.

Wendlingen am Neckar richtet zum 1. April 2013 eine Umweltzone ein, auch hier berechtigt nur die grüne Plakette zur Einfahrt.
Freie Fahrt bei Grün gilt ab dem 1. Januar auch für die Umweltzonen in Wiesbaden und Mainz, ebenso wie für Magdeburg und Halle/ Saale.

In Nordrhein-Westfalen verschärfen die Städte Hagen und Köln die Bedingungen und schließen künftig Fahrzeuge mit roter Plakette aus – Mindestanforderung ist ab 1. Januar eine gelbe Plakette an der Windschutzscheibe. Auch die Region Ruhrgebiet geht auf Gelb, betroffen hiervon sind Autofahrer in den Städten Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herne, Herten, Mülheim, Oberhausen und Recklinghausen. Neue Umweltzonen werden in Langenfeld, Mönchengladbach und Remscheid eingerichtet. Die ursprünglich geplante Verschärfung der Bedingungen in Augsburg wurden wegen Baumaßnahmen zurückgestellt.

4. Kfz-Steuer
Noch bis zum 31. Dezember 2013 gilt eine einmalige und befristete Steuerbefreiung in Höhe von maximal 150 Euro für Dieselfahrzeuge, die der Abgasnorm 6 entsprechen.
Die bislang nur für Elektro-Pkw geltende Steuerbefreiung wird auf elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge der Klasse N1 sowie Leichtfahrzeuge der Klasse L ausgeweitet. Zudem gilt die Steuerbefreiung nicht mehr nur fünf, sondern künftig 10 Jahre lang. Fahrzeuge, die vor dem Stichtag 1. Juli 2009 zugelassen wurden werden künftig doch nicht nach ihrem CO2-Ausstoß besteuert. Die Bemessung der Kfz-Steuer erfolgt wie bisher nach Schadstoffemissionen (Euro-Normen) und nach Hubraum.

Förderung von Rußpartikelfiltern
Auch im kommenden Jahr wird die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Rußpartikelfilter staatlich gefördert. Für Nachrüstungen, die bis einschließlich 31. Dezember 2012 durchgeführt werden und zu denen Anträge bis zum Ablauf des 15. Februar 2013 beim BAFA eingehen, beträgt der Fördersatz unverändert 330 Euro. Für Nachrüstungen, die im Jahr 2013 durchgeführt werden, beträgt der Fördersatz nur noch 260 Euro.

5. Rundfunkgebühren für Autoradio
Die Rundfunkgebühren werden am 1. Januar nicht mehr geräteabhängig erhoben, sondern pauschal pro Haushalt. Enthalten sind alle privat genutzten Geräte, auch Autoradios sämtlicher Wohnungsbewohner. Der Betrag von 17,98 entspricht dem bisherigen Tarif für Fernsehnutzer.
Wer sein mit einem Autoradio ausgestattetes Auto geschäftlich nutzt, muss dies gesondert anmelden. Bei einer Betriebsgröße bis zu 8 Beschäftigten und einem Kfz werden pro Monat 5,99 Euro fällig. Selbstständige, die von einer Wohnung aus arbeiten, für die bereits der Rundfunkbeitrag erhoben wird, müssen ihr Autoradio zusätzlich zum Preis von 5,99 Euro anmelden.

6. Reise:
Kroatien tritt der EU bei
Der Balkanstaat Kroatien wird aller Wahrscheinlichkeit nach am 1. Juli 2013 Mitglied der Europäischen Union. Für Urlauber, die über Slowenien einreisen entfallen demnach die Grenzkontrollen. Für Reisemitbringsel gelten die Vorschriften für Reisen innerhalb der EU, was höhere Freimengen bedeutet. Die bisherige Währung Kroatiens, der Kuna, bleibt vorerst erhalten.

Frankreich: reflektierende Motorradfahrer
Fahrer und Beifahrer von Trikes und Motorrädern mit mehr als 125 cm³ werden in Frankreich verpflichtet, ab dem 1. Januar 2013 reflektierendes Material an der Bekleidung tragen. Zwischen Helm und Gürtellinie müssen mindestens 150 Quadratzentimeter Reflexmaterial vorhanden sein, was z.B. einem fünf Zentimeter breiten Streifen von 30 cm Länge entspricht. Viele aktuelle Motorradjacken erfüllen diese Vorgabe bereits durch eingearbeitete Reflexstreifen, da eine Aufteilung auf mehrere Stellen zulässig ist. Möglich ist auch, sich mit einer Warnweste oder einer reflektierenden Armbinde über der Jacke behelfen. Die neue Regelung gilt auch für Touristen, bei Nichtbeachtung der neuen Vorschrift drohen 68 Euro Bußgeld.

Österreich:
Die österreichische Regierung plant laut ÖAMTC ab Januar eine drastische Erhöhung der Strafrahmen für Bagatelldelikte
Radfahrer in Österreich aufgepasst: Eine Novelle der Straßenverkehrsgesetze wird ab dem kommenden Jahr das Telefonieren per Handy auf dem Fahrrad verbieten. Die Alkoholgrenze für Radfahrer bleibt dagegen unverändert bei 0,8 Promille. Neu eingeführt werden zudem innerstädtische Begegnungszonen, in denen der Schwächere Vorrang hat.

Maut wird teurer
Die zur Nutzung österreichischer Autobahnen erforderliche Mautplakette ist nun himbeerfarben, die Preise wurden um durchschnittlich 3,6 Prozent erhöht. Ein Verstoß gegen die Vignettenpflicht wird mit einer Geldbuße in Höhe von 120 Euro bestraft, wer nicht sofort bezahlen kann riskiert Geldbußen zwischen 300 und 3.000 Euro. Es wird empfohlen, den unteren Abschnitt der Trägerfolie (mit Seriennummer) aufzubewahren, da er als Kaufnachweis gilt. Auf der Windschutzscheine dürfen sich keine österreichischen Vignetten aus den Vorjahren befinden.

Quelle: http://de.autoblog.com/2012/12/06/neue- ... utofahrer/

Gruß, Percy

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08 Dez 2012 22:15 #2 von WOFI
Hammer...................... Percy, ich mag das eigentlich gar nicht alles lesen, geschweige denn wissen (was ich nicht weiß, macht micht nicht heiß... oder wütend)... :wink: ......... ok, geht natürlich nicht, ist schon klar.

Trotzdem wird wieder mal krass deutlich, was BRD heißt, bzw. bedeutet, dabei sprechen doch alle davon, das das Beamtentum runtergefahren werden
soll (muß).

Egal, ein Absatz läßt mich nachdenklich werden :

Winterreifenpflicht
Endgültig festgeschrieben wird die Pflicht, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen zu verwenden, die das M+S-Symbol aufweisen


Tatsache ist doch aber, das von der exakten Formulierung her, ein Winterreifen ein Reifen ist, auf dem die "Schneeflocke" zu sehen ist, oder irre ich :?: :?:

Dagegen aber ein Reifen mit einer M & S Kennung auch für den Winter eingesetzt werden kann und auch d a r f, oder irre ich auch hier :?: :?:

ATU
schreibt bei mir auf den Montagebereicht "angelieferte Reifen sind keine Winterreifen, da keine M & S Kennung vorhanden"

Verunsichert, habe ich sogleich nach der Kennung gesucht, schließlich war sie ja die letzten 10 Jahre auch da : :evil:
Und siehe da, ganz klare Kennzeichnung M & S..... :arrow: ......... was also will mir ATU nun sagen ??

Gruß Wolfgang

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08 Dez 2012 22:22 #3 von Elki
@Percy
danke fürs update :)

@ Wofi,
was die von ATU sagen - würd ich ignorieren. Bei uns hier glänzen die nicht durch Kompetenz. Ich selber war schon ewig nimmer dort, weil die für den eL nix hatten. Aber meiner Großen haben sie in die Winterreifen für ihren Cinquecento, die wir dort aufziehen ließen, 3 bar reingejagt, als jüngstes Vorkommnis....

Ansonsten war die Schneeflocke wohl mal als (besserer) Ersatz für das M&S gedacht, aber seit die Winterreifenverodnung (die aufgeweichte alte Form) existiert, ist nur M&S gefordert, und keine Schneeflocke. Hab seitdem 2 Sätze (Alljahres-)Reifen gekauft, und mich jedesmal vorher schlau gemacht.

Gruß
Elke

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09 Dez 2012 05:04 #4 von WOFI
Danke Elke,

hier mal ein Auszug aus Wikipedia

Die StVO (§ 2 Abs. 3a StVO) bezieht sich (Stand 20xx) noch auf die EU-Verordnung von 1992, nach der „M+S-Reifen“ Reifen sind, „bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.“[3] (siehe auch Profiltiefe, Reifenprofil)
Trotz dieser Definitionen ist „M+S“ (Stand 20xx) keine geschützte Kennzeichnung und kann daher auch auf nicht-wintertauglichen Reifen angebracht werden. Insbesondere chinesische und amerikanische Reifenhersteller verwenden dieses Symbol auch auf Sommerreifen.[4][5] Die Reifenindustrie hat darauf reagiert und das Piktogramm 'Berg mit Schneeflocke' (Alpine symbol) eingeführt. Dieses Symbol wird von der amerikanischen Straßenbehörde NHTSA an Reifen vergeben, die in einem Test eine gewisse Mindesttraktion auf Schnee und Eis erreichen.
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Ich denke, wenn M&S drauf steht, sollte es demnach keine versicherungstechnischen Probs im Schadenfall oder bei Kontrollen geben.

Gruß Wolfgang

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09 Dez 2012 09:25 #5 von Vaddi
Genau, wenn M&S auf den Gummis steht, dann biste versicherungstechnisch wohl aus dem Schneider. Wenn ich mir allerdings mal die Profile einiger M&S - Reifen so anehe, würde ich damit nicht bei Schnee und Eis fahren wollen.

Mit "Schneeflocke am Berg" muss man sich als Fahrer halt weniger Sorgen machen.

Gruß aus Berlin - © Vaddi :-)

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10 Dez 2012 00:02 #6 von Elki
yepp,
manchmal ist nicht alles, was Recht ist, auch richtig.... da kann ja jeder selber entscheiden, was für ihn richtig ist.
Was einen leider trotzdem nicht vor der Dummheit anderer Leute schützt :?

Gruß
Elke

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