Ferienfahrverbot 2013 für Lkw

  • flamingo
  • flamingos Avatar Autor
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Platinum Boarder
Mehr
16 Mai 2013 08:49 - 16 Mai 2013 09:27 #1 von flamingo
Ferienfahrverbot 2013 für Lkw wurde erstellt von flamingo
Moin,
das Ferienfahrverbot für die Sommerferien 2013 beginnt am 1Juli und endet am 31August.
Weitere Daten findet man bei z.b.
www.bgl-ev.de/w...e.htm

An den Spekulationen -ob oder nicht- halte ich mich hier raus, das ist nur ne Info.
:whistle:

Gruß Torsten
Letzte Änderung: 16 Mai 2013 09:27 von flamingo.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
16 Mai 2013 13:31 - 16 Mai 2013 13:31 #2 von Ingo
Ingo antwortete auf Ferienfahrverbot 2013 für Lkw
Ooops,

von Sonn- und Feiertag wusste ich ja, aber Ferienfahrverbot hat sch ja mal schwer nach Aprilscherz angehört.... :whistle:

Naja nicht ganz soooo schlimm dass man gar nicht mehr fahren kann, nur mal wieder typisch deutsch verwirrend geregelt...

Das Ferienfahrverbot gilt an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr für bestimmte belastete Streckenabschnitte. Dazu veröffentlicht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung jeweils im Sommer unter dem Stichwort "Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit" die vom Verbot betroffenen Straßen. Einzelheiten und Ausweichstrecken können der BGL-Ausweichstreckenkarte entnommen werden - jährlich aktualisiert zu beziehen bei der BDF-Infoservice GmbH.


Gruß Ingo

...gesendet von meinem Desktop PC mit Röhrenmonitor....
Letzte Änderung: 16 Mai 2013 13:31 von Ingo.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
16 Mai 2013 15:02 #3 von S t e f a n
S t e f a n antwortete auf Ferienfahrverbot 2013 für Lkw
...ist doch super. Hat man wenigstens Ruhe unn kann mit 100 über die Landstraße fahren - und nicht mit 68 weil 40 Tonnen vor einen her fahren.


Gruß Stefan

Ford Ranger 3.2 Transit L2H2

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • flamingo
  • flamingos Avatar Autor
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Platinum Boarder
Mehr
16 Mai 2013 17:03 #4 von flamingo
flamingo antwortete auf Ferienfahrverbot 2013 für Lkw
Hey Stefan,
da hast Du etwas falsch verstanden. :P
Es sind viele Reisestrecken auf Autobahnen,und wenige Bundesstraßen gesperrt.
Andere Straßen sind in der Regel offen. :whistle:

Gruß Torsten

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
16 Mai 2013 17:56 #5 von S t e f a n
S t e f a n antwortete auf Ferienfahrverbot 2013 für Lkw
Achso - na dann halt so wie immer - Gas geben und vorbei wenn es zu langweilig wird...

Außerdem gibt es doch eh wieder 1000 Ausnahmen, dass man doch fahren darf mit dem LKW.



Gruß Stefan

Ford Ranger 3.2 Transit L2H2

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
16 Mai 2013 18:32 #6 von Postman
Postman antwortete auf Ferienfahrverbot 2013 für Lkw
Zitat aus Flamingos Link:

"Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an."

Heißt das das ein PU mit PKW Zulassung und Anhänger von der Polizei,BAG etc.nach Lust und Laune abgehandelt werden darf???

Gruß aus Samui

Peter / Postman

L200 / Triton Magnum 03/2009

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
17 Mai 2013 08:49 #7 von Tommes
Tommes antwortete auf Ferienfahrverbot 2013 für Lkw
Ich fürchte ja !
Das kam damals quasi raus als die ganzen Paketdienstjungs sich Sprinter geholt hatten mit Scheiben.
Dadurch ja kein LKW und kein Fahrverbot ... also konnten die auch Sonntags sogar mit Anhänger und 100km/h über die Autobahnen donnern.
Mit 1000 Päckchen hinten drin.

Ich denke mal es wird für die Leute schwierig bei denen es eine Firmenfahrzeug ist
Sei es vom Schein oder von der "Werbung" aussen dran.
Beispiel.
Abbruchunternehmen und hinten dran einen Bagger ... auch wenn er ihn als Nachbarschaftshilfe oder so benutzt oder gekauft hat ...
Anhängerverleih ... und die holen ihre Hänger zurück oder fahren von einer Messe weg
Selbst Fachfremde Produkte werden dir zum Verhängnis.
Zb wenn man ein Auto fürs Kind gekauft hat und das Sonntags mit dem Firmen"LKW" abholen will heult die BAG rum

Ist leider wie so oft Auslegungssache
Was bei den Paketjungs Sinn macht kann aber je nach Übereifrigen Beamten auch für die Normalbürger nach hinten los gehen .

Mfg Tommes

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • PJ0709
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Platinum Boarder
  • 4x4 = 16
Mehr
17 Mai 2013 11:28 #8 von PJ0709
PJ0709 antwortete auf Ferienfahrverbot 2013 für Lkw
bei kontrollen zählt immer das, was in den papieren steht.

die einstufung LKW oder PKW übernimmt bei neuen fahrzeugen das kraftfahrtsbundesamt. später kann das umgeschrieben werden. daher muss ja ein PU fast immer einen ladedeckel bekommen und damit wird ihm die haupteigenschaft als LKW aberkannt.

anders ist es wieder beim finanzamt. die dürfen machen, was se wollen...

Gruß

Robert

Fahrzeug:
Ford Ranger XLT DoKa 2012

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
17 Mai 2013 18:05 - 17 Mai 2013 18:06 #9 von Vaddi
Vaddi antwortete auf Ferienfahrverbot 2013 für Lkw
"Vom Fahrverbot betroffen sind

-alle Lkw über 7,5 t
-Anhänger hinter Lkw, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht
-Sattelkraftfahrzeuge zur Güterbeförderung bestehend aus Sattelzugmaschine und Sattelanhänger, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 7,5 t überschreitet."

Jo mei, mein L hat keine 7,5 t und nen Hänger hab ich auch nicht, zumindest nicht hinter dem L. *haha* Also leck Fett. :lachkrampf:

Gruß aus Berlin - © Vaddi :-)
Letzte Änderung: 17 Mai 2013 18:06 von Vaddi.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
18 Mai 2013 18:02 #10 von Tommes
Tommes antwortete auf Ferienfahrverbot 2013 für Lkw

PJ0709 schrieb: bei kontrollen zählt immer das, was in den papieren steht.

Nein eben nicht !
Ein DPD/Hermes oder sonst was Subunternehmermäßiges darf eben nicht an Sonn und Feiertagen damit fahren .
Auch wenn in seinem Schein PKW/Bus oder sonst was ausser LKW steht.

Wegen denen darf die BAG/Polizei ja auch wie das Finanzamt machen was sie wollen.
Und deshalb könnte es auch einen PU Fahrer treffen.
Was natürlich schneller geht wenn der PU Optisch eher ein Firmen/Nutzfahrzeug ist.

Mfg Tommes

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: OffRoad-RangerBigPitDynomikeSiskomonty
Ladezeit der Seite: 0.023 Sekunden