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Thema Besteuerung nach Gewicht: Alles wird gut?
- Hallimasch
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Redneck schrieb: Es gab mal eine Zeit, da konnte man jeden Jeep CJ 7 oder Wrangler zum LKW umbauen lassen und er wurde nach Gewicht besteuert. Daß das nicht ewig gut gehen konnte, war ja klar... Wurde halt auch ein bißchen übertrieben.
Dadurch kam natürlich ein Stein ins Rollen und mit den Jahren wurde es immer schwieriger, leider...
... und dann kommen noch die ganzen Show-Pickups .... Chrom, Höher, breiter, fette Alu's, Bullenfänger .... das trägt auch dazu bei.
Gruß Andreas
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- Redneck
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Mit den Jahren wurden Pickups eben "lifestyliger", PKW-ähnlicher, schneller, stärker und wesentlich komfortabler (wenn ich da an meine ersten Pickups denke...

Wären Pickups heute noch so wie vor 25 oder 20 Jahren, dann wären die alle noch weiterhin LKWs, davon bin ich überzeugt! Schon allein deshalb, weil die Verkaufzahlen unter ferner Liefen laufen würden...

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- Rudi
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Redneck schrieb: Wären Pickups heute noch so wie vor 25 oder 20 Jahren, dann wären die alle noch weiterhin LKWs,
Hallo Jürgen
o.k. 20 Jahre sinds nicht , aber vor 16 Jahren ging die Sch... los.
Mußte 1998 4 Jahre nachzahlen und ab sofort Steuer nach Hubraum.

Gruß Rudi
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- Richard
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Dann wäre es schön, wenn sich der Zoll nicht an den Vorgaben der Finanzämter orientieren würde.schnuste schrieb: Und es heißt nicht, dass was die Landesfinanzbehörden gemacht haben geht mit der Rechtsauffassung des Zolls konform
Es gab mal eine Vorgabe der OFD Koblenz zur Berechnung der Nutzungsfläche bei Pickups. Kein FA hat sich an diese Vorgabe gehalten und die haben gemessen von Gaspedal zur Rückwand und die Länge der Ladefläche. Dabei war die Länge der Kabinen meistens etwas größer als die Ladefläche und schon war man PKW, bei DoKa's zumeist.
Dieses schlechte Messverhalten wurde von den FA's an den Zoll weitergegeben und keiner dort hat sich wahrscheinlich dazu schlau gemacht.
Würde eine korrekte Messung der Nutzungsfläche durchgeführt, wären die meisten DoKa's immer noch LKW und die 1 1/2 Kabiner sowieso.
Vielleicht hat ja hier noch jemand die Vorgabe zur Berechnung liegen, es gab mal vor Jahren eine detaillierte Zeichnung zur Messung der Nutzungsfläche, wobei der Fahrerbereich so gut wie kaum berücksichtigt wurde.
Eine intensivere Beschäftigung mit dem Thema durch den Zoll würde das Beamtentum in Deutschland eventuell wieder mehr ins rechte Licht rücken.
Zur Zeit hat man immer noch den faden Beigeschmack, das eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.
Nachdenkliche Grüße
Richard

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- Rudi
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Richard schrieb: Vorgabe zur Berechnung liegen, es gab mal vor Jahren eine detaillierte Zeichnung zur Messung der Nutzungsfläche, wobei der Fahrerbereich so gut wie kaum berücksichtigt wurde.
offiziell vom FA ???
da ist mir nichts bekannt
oder meinst du die Berechnung von proallrad damals ??
die hat aber das FA nicht interessiert
Tja der Fahrer gehört eigentlich nicht mit in die Berechnung,
ohne den läuft die Kiste nicht.
Ist als weder Ladung noch Passagier.
Eigentlich sollte man den Zoll mal fragen warum der Einfuhrzoll als LKW
und die Kfz. Steuer nach Hubraum berechnet wird.
Gruß Rudi
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- Redneck
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Ich kann mich Richard´s Worten da nur anschließen. Da ich ja zu denjenigen gehöre, die mehr oder weniger die KFZ-Steuer bearbeiten darf/muß/soll, kann man nur sagen, es läuft einfach noch nicht alles rund! Und auch wir würden uns freuen über mehr Personal, bessere Schulungen usw... Man wurde halt wieder mal ins kalte Wasser geworfen, ein Politikum, nicht bis ans Ende durchdacht, aber das machen wir nicht zum ersten mal mit!

Gerade im Bereich Wohnmobil, Pickup, Steuervergünstigungen und den damit verbundenen Umbauten wäre eine Sensibilisierung dringend nötig! Mit Absicht macht das keiner, das kann ich euch versichern. Hilft zwar keinem, der betroffen ist und ich spreche da bestimmt nicht proStaat - wohl aber proKollegen, deren Frust immer größer wird bei Tonnen von Papier, Faxen und Mails!

Wenn ich das hier alles so lese, kriegt man fast sowas wie einen "Fremdschämeffekt", wenn ihr dieses Wort kennt...
Einen schönen Abend zusammen, Jürgen
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- Erna
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Oder was hab ich jetzt falsch verstanden?
Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk
Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf'm Sonnendeck...
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- Richard
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Ich meine damals irgendwo gelesen zu haben, das in Verbindung ProAllrad und OFD Koblenz, diese Vermessung als Grundlage genommen werden sollte.Rudi schrieb: offiziell vom FA ???
da ist mir nichts bekannt
oder meinst du die Berechnung von proallrad damals ??
die hat aber das FA nicht interessiert

Das wäre ein weiteres Argument für einen denkenden Beamtenstaat. Normalerweise müsste gleichzeitig mit der Steuerfestlegung eine Gutschrift über den Differenzbetrag der 12% Einfuhrzoll erfolgen und die ganze Steuerdiskussion wäre hinfällig. Man würde je nachdem 4-5 Jahre "Steuerfrei" fahren.Rudi schrieb: Eigentlich sollte man den Zoll mal fragen warum der Einfuhrzoll als LKW
und die Kfz. Steuer nach Hubraum berechnet wird.
Darüber wird aber schön das Deckmäntelchen des Schweigens gelegt.
@Jürgen(Redneck)
Da du doch an der Quelle sitzt, besteht die Möglichkeit was in Erfahrung zu bringen ob man irgendwo eine Erstattung des Einfuhrzolls beantragen kann?
Ich denke, du hast was falsch verstanden, darum geht es schon seit Jahren.Erna schrieb: Es kommt doch schon gar nicht mehr nur auf das Verhältnis der Länge der Ladefläche an.
Gruß
Richard

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- Redneck
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@ Richard: So weit mir bekannt ist, ist die Rückerstattung des Einfuhrzolls ein Punkt, über den noch niemand nachgedacht hat bzw. diesen Angriffspunkt noch niemand in Angriff genommen hat! Wenn Du das beantragen würdest (am besten in schriftlicher Form), dann würde das wahrscheinlich schon Wellen schlagen! Das Problem ist nur, daß Du das ohne Hilfe eines findigen Anwalts nicht hinkriegen würdest! Da wird wohl ein Dreizeiler nicht reichen, zumindest würde so einer wohl gleich abgeschmettert werden! Dazu braucht man Paragraphen, genaue gesetzliche Gundlagen, Einblick in Zulassungs- und Besteuerungsrecht (die ja nichts miteinander zu tun haben bzw. nicht aufeinander aufbauen) usw... Das würde wohl einen jahrelangen Rechtsstreit bedeuten, hohe Kosten und starke Nerven! Entschieden würde so was sicherlich auch nicht auf Ebene der Bundeskassen, sondern auf Ministerialebene, die Entscheidung läge dann wohl beim Bundesgerichtshof (wenn sich nicht sogar die EU einschalten würde, denn die quatschen ja heutzutage überall mit)!
Willst Du Dir sowas echt antun? Beim ProAllrad-Verein ist damals zwar nicht alles rund gelaufen, aber der Ansatz war ja nicht schlecht und da sind auch viele Gesetze, Paragraphen und Verordnungen in die Waagschale geworfen worden - letztlich kam nichts dabei raus! Wenns um Geld geht, lassen die sich da nicht in die Suppe spucken!

Da es da um ein Grundsatzurteil gehen würde, wird das auf jeden Fall was längeres, denn da könnte es ja darum gehen, daß evt. tausende Fahrzeuge zu Unrecht abkassiert wurden! Also ich würde meinen Nerven so einen Rechtsstreit nicht antun wollte, da braucht man wirklich starke Nerven und einen sauguten Rechtsanwalt!

Wir würden so einen Fall auf jeden Fall weitergeben müssen, hätten also da keinen Einfluß drauf...
Ist echt schade, was da abgeht, aber so kennt man den Staat ja...

Gruß, Jürgen
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- Rudi
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Zeit und Nerven wär jetzt nicht das Problem.
Ein guter Rechtsanwalt und die damit anfallenden
RA Kosten und Gerichtskosten werden für jeden Einzelnen
das Problem sein.
Gruß Rudi
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