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Thema Besteuerung nach Gewicht: Alles wird gut?
- syberbruno1
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2,2 Ltd. Extracab Schalter Bj.2015 Verbrauch 8,9 ltr./ 100 km
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- Rudi
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syberbruno1 schrieb: w.w.So-Kfz Wohnmobil mit Wechselaufbau Campingkabine XYZ. Damit fällst du unter Gewichtsbesteuerung.
Sorry , ich lach mich grad kaputt.

Das hat das Finanzamt und jetzt den Zoll nicht interessiert.
Mein Einspruch war ja in diese Richtung begründet.
Alles abgeschmettert mit den üblichen Begründungen.
Gruß Rudi
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Cip schrieb: Eintragung BE erledigt
Feld J N1G
Feld 5 Pick Up
Heute kam auch der Steuerbescheid: Gewichtsbesteuerung
Hallo Matthias,
mein Glückwunsch zur Gewichtsbesteuerung.

Ist ja echt der Hammer, ein Doka mit Gewichtsbesteuerung.

Gruß Mario
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- chribuch
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Ich habe vor kurzem Einspruch gegen die Besteuerung meines Rangers als PKW eingelegt.
Der nette Zollbeamte hat daraufhin das Auto vermessen und in einem komplizierten Verfahren herausbekommen, dass es als LKW versteuert wird.
Und das unabhängig von den spärlichen Notsitzen auf dem Rücksitz.
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- Schnaik
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www.pickuptruck...reite
Beste Grüße,
Maik
[3,2 Wildtrak (2016)]
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- Schrömi
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Laut Aussage der 2 Zollbeamten muss die Ladefläche 55% ausmachen sonst wird mein Auto als PKW eingestuft. Es spielt auch keine Rolle was im Kaufvertrag steht.
Nach dem vermessen wurde gerechnet mit dem Ergebnis das die Ladefläche keine 55% ausmacht und mein Auto somit als PKW versteuert werden müsste

Dann sagte einer der beiden das es auch die Möglichkeit gäbe über das Zuladungsgewicht das ganze zu berechnen und das geht wie folgt.
Ranger Extrakabiner = 4 Sitzplätze
Pro Sitzplatz wird eine Person mit 68kg gerechnet.
4 x 68kg = 272kg
Zuladung Ranger 990kg (so grob) - 272kg = 718kg
718kg ist mehr wie die 272kg = LKW
Ich habe 3 mal nachgefragt ob das denen ihr Ernst wäre und ja, das wäre genauso zu berechnen.
Auf meine Nachfrage das somit auch jeder Doppelkabiner als LKW besteuert werden könnte/müsste haben sie das bejaht.
Ich war ein wenig perplex weil ich von dieser Regelung noch nie gehört habe und weil danach auch viele andere Fahrzeuge als LKW versteuert werden können. Z.B. der Landrover von meinem Nachbar. Der wollte sich schon einen Sitzplatz austragen lassen was nach dieser Regelung hinfällig wäre da er auch 1 Tonne Zuladung hat.
In 2-3 Wochen bekomme ich den neuen Steuerbescheid und bin sehr gespannt was dort genau drin steht.
Gruß Helmut
PS: Ich wohne in Rheinland-Pfalz. Wollte es nur erwähnen das es betimmt Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gibt.
Gruß Helmut
Ranger Bj.18 Wildtrak 3.2 Automatik Extracab
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- Redneck
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hat mich auch betroffen. Habe daraufhin die hinteren Sitze ausgebaut mit vollem Programm, was der Zoll von mir wollte - letztlich ist er wieder LKW.
Schau Dir mal im Forum den "Aufbauart BE" - Thread an, dann kannst Du ja entscheiden, was Du tust...
Gruß, Jürgen
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- Hallimasch
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nach dem ich Deinen Text gelesen habe musste ich wirklich auf den Kalender schauen, ob heute der 1. April ist.

Wie haben die denn die Kabine vermessen ... ? haste da Daten verfügbar ?
Das ist echt eine Lachnummer ....
Aus welcher Stadt kommste denn ...
Gruß aus der Eifel
Andreas
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- Skyrat
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Aber BE geht, da wird ja nur gefragt ob Ladefläche getrennt von der Kabine und offen, Fertig.
Ranger Limited 2016, 2.2, Schalter...

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- Schrömi
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Ich muss ja nichts mehr entscheiden. Der Ranger wird jetzt als LKW versteuert so wie es eigentlich sein sollte.Redneck schrieb: Schau Dir mal im Forum den "Aufbauart BE" - Thread an, dann kannst Du ja entscheiden, was Du tust...
Die genauen Maße habe ich nicht. Ich habe auch nicht mitbekommen wie die Länge der Fahrerkabine gemessen wurde. Ich habe nur die Breite mitbekommen. Dafür musste ich beide Fenster öffnen und er hat mit seinem Bandmaß von Türgriff zu Türgriff gemessen.Hallimasch schrieb:
Wie haben die denn die Kabine vermessen ... ? haste da Daten verfügbar ?
Aus welcher Stadt kommste denn ...
Aus Ochtendung.
Gruß Helmut
Gruß Helmut
Ranger Bj.18 Wildtrak 3.2 Automatik Extracab
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