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Mazda BT 50 Führerschein Klasse B
- Wasi
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26 Jan 2014 11:57 #1
von Wasi
Mazda BT 50 Führerschein Klasse B wurde erstellt von Wasi
Hallo liebe Pick Up Gemeinde bin neu hier und in der Pick up Welt
Wollte mir jetzt endlich den Traum erfüllen und mir ein Mazda BT 50 XL Cap kaufen! Meine Frage ist darf ich denn fahren mit der Klasse B? Der Wagen hat ja ein zul.Gesamtgewicht von 2990kg und bis 3500kg darf man ja. Also dürfte ich nur kein Anhänger mehr ziehen der mehr als 510 kg hat oder?
Gruß Wasi

Gruß Wasi
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- Ralph
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26 Jan 2014 13:05 #2
von Ralph
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.
Ralph antwortete auf Mazda BT 50 Führerschein Klasse B
Beides mal Ja.
Führerscheinklassen
B/ BF17
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Führerscheinklassen
B/ BF17
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).
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26 Jan 2014 15:32 #3
von bb
bb antwortete auf Mazda BT 50 Führerschein Klasse B
Du darfst alle Anhänger ziehen, solange das Gesamtzuggewicht nicht über 3500 kg kommt.
Allerdings nicht immer, wenn der BT50 als LKW zugelassen ist. Denn dann gilt das Sonntagsfahrverbot, in den meisten Bundesländern sind Sport- und Freizeitanhänger ausgenommen.
Gruß, Bernhard
Allerdings nicht immer, wenn der BT50 als LKW zugelassen ist. Denn dann gilt das Sonntagsfahrverbot, in den meisten Bundesländern sind Sport- und Freizeitanhänger ausgenommen.
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26 Jan 2014 17:59 - 26 Jan 2014 18:00 #4
von Wasi
Wasi antwortete auf Mazda BT 50 Führerschein Klasse B
Ja der Mazda hat ne LKW Zulassung hat aber kein Einfluss auf die Fahrerlaubnis mit der Klasse B oder? Da er ja zul Gesamtgewicht von 2990 kg hat oder? Versteuert wird er wie ein PKW oder ? Wegen der Doppelkabine. Was bring denn dann eine LKW Zulassung?
Letzte Änderung: 26 Jan 2014 18:00 von Wasi.
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26 Jan 2014 19:13 #5
von Redneck
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelze...s.com
Redneck antwortete auf Mazda BT 50 Führerschein Klasse B
Servus!
Wenn der Pickup unter 3.5 t liegt (und das ist beim Mazda der Fall), dann darfst Du den klar fahren!
Wenn Du den Viertürer hast, dann wird er nach Hubraum (so wie ein PKW) versteuert und nicht nach Gewicht. Das ist bei Doppelkabinern nun schon seit Jahren so üblich.
In dem Fall bringt Dir eine LKW-Zulassung eigentlich gar nichts, aber der Pickup kommt als LKW nach Deutschland (sprich 22% Einfuhrzoll statt 10% beim PKW) - da verdient Vater Staat schon mal dran. Jetzt, wo die Doppelkabiner nach Hubraum versteuert werden, verdient er noch mal dran (zu Unrecht, aber das gehört nicht hierher).
Du hast mit einem Doppelkabiner nur Nachteile: Du zahlst mehr Vericherung, mehr Steuer und unterliegst mit gewerblich genutzten oder sonstigen Anhängern (Wohnwagen und Anhänger für Sportzwecke sind fast überall befreit) dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Wenn Du Glück hast, findest Du eine Versicherung, die ihn Dir als PKW versichert, ansonsten wäre noch die Opion "Lieferwagen im Werkverkehr", ist eine Verhandlungssache, einfach mal fragen und Angebote einholen!
Wenn Du führerscheintechnisch unter die Neuregelung fällst, dann brauchst Du einen Extra Führerschein, die Frau eines Vereinskameraden hat den gerade für den Pickup (Isuzu D-Max) und Wohnwagen gemacht, Kostenpunkt ca. 800 Euro.
Gruß aus der Oberpfalz, Jürgen
Wenn der Pickup unter 3.5 t liegt (und das ist beim Mazda der Fall), dann darfst Du den klar fahren!
Wenn Du den Viertürer hast, dann wird er nach Hubraum (so wie ein PKW) versteuert und nicht nach Gewicht. Das ist bei Doppelkabinern nun schon seit Jahren so üblich.
In dem Fall bringt Dir eine LKW-Zulassung eigentlich gar nichts, aber der Pickup kommt als LKW nach Deutschland (sprich 22% Einfuhrzoll statt 10% beim PKW) - da verdient Vater Staat schon mal dran. Jetzt, wo die Doppelkabiner nach Hubraum versteuert werden, verdient er noch mal dran (zu Unrecht, aber das gehört nicht hierher).

Du hast mit einem Doppelkabiner nur Nachteile: Du zahlst mehr Vericherung, mehr Steuer und unterliegst mit gewerblich genutzten oder sonstigen Anhängern (Wohnwagen und Anhänger für Sportzwecke sind fast überall befreit) dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Wenn Du Glück hast, findest Du eine Versicherung, die ihn Dir als PKW versichert, ansonsten wäre noch die Opion "Lieferwagen im Werkverkehr", ist eine Verhandlungssache, einfach mal fragen und Angebote einholen!
Wenn Du führerscheintechnisch unter die Neuregelung fällst, dann brauchst Du einen Extra Führerschein, die Frau eines Vereinskameraden hat den gerade für den Pickup (Isuzu D-Max) und Wohnwagen gemacht, Kostenpunkt ca. 800 Euro.
Gruß aus der Oberpfalz, Jürgen
Toyota Hilux 2.8
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26 Jan 2014 19:34 #6
von Ralph
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.
Ralph antwortete auf Mazda BT 50 Führerschein Klasse B
Gerade die Versicherung wird richtig teuer.
175 % oder so als Fahranfänger das wird definiv 4 stellig und ich bezweifele das die erste Ziffer ein 1 ist.
Gruß,
Ralph
175 % oder so als Fahranfänger das wird definiv 4 stellig und ich bezweifele das die erste Ziffer ein 1 ist.
Gruß,
Ralph
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26 Jan 2014 19:45 - 26 Jan 2014 20:00 #7
von Wasi
Wasi antwortete auf Mazda BT 50 Führerschein Klasse B
Also Ich hab seit 2000 mein Führerschein und fahr seit dem Unfall frei also lieg so bei 60% meine ich. Da bin ich mal gespannt was das Kostet:) Und was meinst du unter führerscheintechnisch unter die Neuregelung? Wie gesagt Führerschein seit 2000 ist unter Neureglung? Will auch nur ohne Hänger fahren kommt mir darauf an das überhaupt mit fahren darf?
Letzte Änderung: 26 Jan 2014 20:00 von Wasi.
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27 Jan 2014 10:10 #8
von MitSchuhbischHi
L200 BJ 2010, BFG AT KO2 265/70 R17, Trailmaster FW +50mm,H&R Spurv.+60mm, ARB Bullbar, ARB Roof Rack, Dachscheinwefer v/h, ARB Markise 1250, stabo xm5003 CB-Funke, Safari Snorkel, 12000er...
MitSchuhbischHi antwortete auf Mazda BT 50 Führerschein Klasse B
Also ich hab erst seit 2006 meinen PKW Führerschein und ich darf den PU fahren.
Du bräuchtest nur für Anhänger die ein höheres Gesamtgewicht haben dürfen als dein Zugfahrzeug Leermasse hat (z.B. Zugf. Leer 1980kg, Anhänger Zul.GG 2500kg)
oder für Gesamtgewicht des gefahrenen Gespannes über 3,5to einen zusätzlichen Anglerführerschein.
Ich musste den machen, wenn du keine größeren Hänger fahren musst oder willst, dann ist alles im Grünen Bereich.
Gruß Immanuel
Du bräuchtest nur für Anhänger die ein höheres Gesamtgewicht haben dürfen als dein Zugfahrzeug Leermasse hat (z.B. Zugf. Leer 1980kg, Anhänger Zul.GG 2500kg)
oder für Gesamtgewicht des gefahrenen Gespannes über 3,5to einen zusätzlichen Anglerführerschein.

Ich musste den machen, wenn du keine größeren Hänger fahren musst oder willst, dann ist alles im Grünen Bereich.
Gruß Immanuel
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