Offroad-Reifen-Verbot in Italien Vorsicht Falle:

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12 Jahre 2 Monate her #153949 von winniwon
Seit Mitte Mai besteht in Italien ein Verbot für die Benutzung von Winterreifen. Vor Beginn der Urlaubssaison betrifft dieses Thema auch Geländewagenfahrer, die mit Offroad-Reifen wie beispielsweise einem AT-Profil unterwegs sind. Denn diese sind in aller Regel als M+S-Reifen typisiert (was auch mit einer entsprechenden Aufschrift auf dem Reifen gekennzeichnet wird).

weiterlesen in WHEELFUN:

Sind da auch unsere RANGER Reifen ich meine die werkseitigen betroffen?

Ford Ranger Extracab Limited 2014 Black

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12 Jahre 2 Monate her #153951 von Redneck
Servus!

Dieses Thema wird bereits in jedem Forum diskutiert, wundert mich, daß es hier so lange gedauert hat, bis jemand mal ein Thema dazu aufmacht... :lol:

Ist eine blöde Sache und betrifft wohl unbeabsichtigt doch einige aus unseren Reihen. In den einschlägigen Foren wurde darüber schon mehr als genug geschrieben, leider auch eine Menge Halbwissen und Quatsch... :bash:

Ein Vereinskamerad hat da gleich mal an die richtige Stelle geschrieben:

Die Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren der Italienischen Botschaft,

durch das Internet habe ich von einem Verbot von Winterreifen mit gewissen Geschwindigkeitsindex gelesen. (Transportministerium Rundschreiben Nr. 1049 vom 17. Januar)

Ich habe vor mit einem Jeep Wrangler mit der Bereifung „Cooper LT265/70R17 121/118/Q Discoverer S/T Maxx“ im Sommer in Italien mit meiner Familie den Sommerurlaub zu verbringen.

Da ich die Unterkünfte noch nicht gebucht habe stellt sich die Frage, ob ich mit diesen „Universalreifen Straße / Traktion (AT)“ nach Italien einreisen darf, oder ob ich besser in Kroatien die Unterkunft buche.

Mit freundlichen Grüßen

...


Die Antwort der Botschaft:

Sehr geehrter Herr ...,

das Rundschreiben, das Sie in Ihrer Mail zitieren, betrifft den Wechsel der Winterreifen, der bis 15. Mai vorgenommen werden muss. Das gilt aber nur für Winterreifen, deren Kenndaten sich von denen unterscheiden, die einschließlich des Speed-Index im Fahrzeugschein eingetragen sind.

Die Verwendung von zugelassenen Winterreifen, d.h. solchen, deren Kenndaten im Fahrzeugschein eingetragen sind, ist zeitlich nicht eingeschränkt. Sie können also in allen Monaten des Kalenderjahres verwendet werden.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Reifen mit M+S Kennzeichnung und Speed-Code-Downgrade, also niedriger als das, was im Fahrzeugschein angegeben ist, (einschließlich All Season) bei Kontrollen von den zuständigen Organen außerhalb des Zeitraums 15. Oktober – 15. Mai als nicht konform betrachtet werden.


Da es sich hier um sehr technische Fragen handelt, ist können wir leider nicht beurteilen, ob die von Ihnen verwendeten Universalreifen für Ihr Fahrzeug zu den oben beschriebenen Fällen zählen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich zur Klärung des Einzelfalls an den Automobile Club Bozen: www.aci.it/laci/altri-contatti/ricerca-u...-aci.html?no_cache=1

oder eine deutsche diplomatisch-konsularische Vertretung in Italien zu wenden.


Mit freundlichen Grüßen



Graziella Giraldi
Ambasciata d'Italia
Ufficio Emigrazione ed Affari Sociali
Hiroshimastr. 1
10785 Berlin
Tel. +49 30 25440147
Fax +49 30 25440140
E-mail: graziella.giraldi@esteri.it


Hier ist noch mal der Geschwindigkeitsindex der Reifen:



Da ich auch gern nach Italien fahre, habe ich bei mir mal nachgeschaut:

Höchstgeschwindigkeit eingetragen mit 170 km/h, Reifen Goodrich AT mit Index "S", also 180 km/h, somit alles im grünen Bereich. :daumenhoch:

Gruß, Jürgen
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12 Jahre 2 Monate her #153961 von Kawi

Redneck schrieb: Servus!



Da ich auch gern nach Italien fahre, habe ich bei mir mal nachgeschaut:

Höchstgeschwindigkeit eingetragen mit 170 km/h, Reifen Goodrich AT mit Index "S", also 180 km/h, somit alles im grünen Bereich. :daumenhoch:

Gruß, Jürgen


Hallo Jürgen,

Vorsicht hier gilt aber nicht was als Höchstgeschwindigkeit eingetragen ist, sondern was als Mindestindex bei der Reifenbezeichnung eingetragen ist.

Gruß Wilfried

Ranger WT 3.2 / 2012
Ranger WT X 2.0 / 2024

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12 Jahre 2 Monate her #154008 von WolfStryker
Hallo allerseits,

in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Ranger steht bei "Wahlweise Bereifung" unter anderem:

255/70R16 111 T M+S.
265/60R18 110 T M+S.

Bei den 17"-Felgen ist kein "M+S" dahinter.

Das heißt demnach, dass ein Reifen mindestens den Geschwindigkeitsindex T haben müsste. Ein Reifen, wie ich ihn habe BF Goodrich MT mit Speedindex Q (max. 160 km/h) wäre danach nicht zugelassen.

Man müsste also in den Papieren andere Reifen eintragen lassen und das Fahrzeug eventuell auf 160 km/h abdrosseln, ebenfalls eingetragen.

Frage an die "Wissenden": Sehe ich das richtig? Könnte das eine Lösung sein?

Gruß
Wolfgang

Ford Ranger 3.2 L, Automatik, Doka, Wildtrak mit Kabine von Geocar

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12 Jahre 2 Monate her #154011 von Kawi
Hallo Wolfgang,

aus meiner Sicht könnte das ein Lösungsansatz sein, wenn dann auch der Lastindex stimmt.
Ich kann mir aber schon vorstellen, dass man dich gerade mit MT - Reifen mal öfters rauszieht und dein Fahrzeug auf den Kopf stellt.

Gruß Wilfried

Ranger WT 3.2 / 2012
Ranger WT X 2.0 / 2024

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12 Jahre 2 Monate her #154032 von Kawi
Hallo Wolfgang,

Zur Eintragung eines Q - Reifens wird eine Drosselung auf ca. 150 Km/h erforderlich sein.

Wilfried

Ranger WT 3.2 / 2012
Ranger WT X 2.0 / 2024

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