Versandkosten + Mwst
- 3Chauvis
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habe mir Spurverbreiterungen bestellt. Auf der Rechnung stand:
Preis Spurverbreiterungen + Frachtkosten ( 12,- ? ) = Nettobetrag
Nettobetrag + Mwst = Rechnungsbetrag
? ist das ?blich, f?r Frachtkosten nochmal Mwst zu bezahlen.
Telef. Nachfrage beim Lieferanten. Antwort: "?bliche Praxis beim
abrechnen"
Gr?sse aus dem M?nsterland
Schriefi
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- Richard
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ist mittlerweile leider Gang und Gebe.

Das Problem dabei ist meistens die eingesetzte Software. In den Datenbanken sind die Artikel und deren Gewichte erfasst und beim Zusammenrechnen wird der Versand netto angezeigt. Anschlie?end auf den Gesamtbetrag die komplette M?rchensteuer.
Ich arbeite auch mit einem solchen Programm.
Gru?
Richard

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- 3Chauvis
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soll heissen aufgrund der Softwaare ist die Mwst jetzt amtlich?
Ist ja eigentlich nicht mein Problem.
Gr?sse aus dem M?nsterland
Schriefi
Mazda B2500 1 1/2 Kab.
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- TomM
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der Unternehmer mu? daf?r Umsatzsteuer abf?hren, also berechnet er sie auch. Alles was Umsatz ist wird mit UST belegt, wenn Versand auf der Rechnung steht mu? ich auch UST f?r den Versand abf?hren - es ist ja Umsatz! Das gilt auch f?r Briefporto! Bl?de nur, dass ich f?r Briefporto keine VST ziehen kann.
Abgesehen davon, UPS, DHL, TNT, GP, Hermes und ALLE anderen berechnen in ihren Rechnungen auch MwSt.
Wobei 12 Eus recht heftige Versandkosten sind,l au?er es war ne Spedition am Werke.
So long -> Tom
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also mich gruselts ja bei BWL und so nem Kram, aber ich glaub da mu? man unterscheiden...
Man wei? doch schon vor der Rechnung die Versandkosten.
Kauft man nun als Privatmann, dann sind alle angegebenen Preise schon inkl. Mwst. Also m?ssen das auch die Versandkosten sein.
Kauft man als Firma ein, siehts da schon ein wenig anders aus.
Da sind die angegebenen Preise nicht zwingend mit der Mwst. versehen...
Also, hast Du als Privatmann gekauft und die Versandkosten schon vorher gewu?t?
Wenn ja, wo ist Dein Problem? Wenn 12 Euro angegeben waren, dann auch nur 12 Euro zahlen. (Allerdings den Vertrag den Du eingegangen bist, genau lesen...)
Gr??e,
Tom
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- Daimler Small
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aber vor Deiner "BWL", hier geht es eigentlich um Umsatzsteuerrecht, graust mir auch ein wenig

Die Erk?rung von Tom ist da schon weitestgehend richtig so!
Richtig ist, dass die deutsche POST keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt. Ein Unternehmer, der Ware zuz?glich Versandkosten in Rechnung stellt MUSS auch U.St. auf das Porto berechnen, auch wenn er mit der deutschen POST versendet! Das hat mit Computerprogrammen nicht wirklich was zu tun!
Ein Endverbraucher zahlt somit dann auch Umsatzsteuer f?r das Porto, obwohl die deutsche Post eigentlich gar keine in Rechnung stellt.
Anders ein Gewerbetreibender, der kann soche f?r Poto berechnete Umsatzsteuer mit dem Vorsteuerabzug erst einmal wieder geltend machen, sprich vom FA zur?ckholen.
Somit hat die deutsche POST einen riesen Wettbewerbsvorteil vor allen anderen gewerblichen Versendern, Geiz ist ja bekanntlich geil!
Knall un wech, der
DS
Bleibt gesund und munter!
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- Booner
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Daimler Small schrieb: aber vor Deiner "BWL", hier geht es eigentlich um Umsatzsteuerrecht, graust mir auch ein wenig
!
Muhahahahaha, egal was, solange man es nicht anfassen kann....

Daimler Small schrieb: Die Erk?rung von Tom ist da schon weitestgehend richtig so!
Puhhh, Gl?ck gehabt. Obwohl ich letztens bei BWL durchgerasselt bin...
Daimler Small schrieb: Richtig ist, dass die deutsche POST keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt.......Somit hat die deutsche POST einen riesen Wettbewerbsvorteil vor allen anderen gewerblichen Versendern, Geiz ist ja bekanntlich geil!
Das war mir neu.
Naja, hat ja auch nie jemand behauptet, das Leben w?re fair...
Gr??e,
Tom
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- TomM
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Daimler Small schrieb: Richtig ist, dass die deutsche POST keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt. Ein Unternehmer, der Ware zuz?glich Versandkosten in Rechnung stellt MUSS auch U.St. auf das Porto berechnen, auch wenn er mit der deutschen POST versendet! Das hat mit Computerprogrammen nicht wirklich was zu tun!
Genau so geht das - allerdings ist DHL=DeutschePostExpress wenn man Paketmarken bestellt USt pflichtig, d.h. Die Paketmarken werden zzgl. MwSt berechnet. Am Postschalter aber kostet das Paket keine MwSt.
Begr?ndet wird die von DHL damit, dass der Unternehmer, der Paketmarken bestellt ja die VSt (Vorsteuer=MwSt die vom Unternehmer gezahlt wurde und damit abzugsf?hig ist weil ja immer nur der Mehrwert= Mehrerl?s) versteuert wird. Der Depp ist der Verbraucher, der die gesamt aufsummierten Umsatz/Mehrwertsteuern am Ende als Mehrwertsteuer auf seiner Rechnung hat) ziehen kann.
Ist aber gar nicht so schwierig, jeder zahlt MwSt. der Wiederverk?ufer dar diese mit der von seinem Kunden gezahlten und ans Finanzamt zu entrichtenden MwSt verrechnen und ?berweist den Differenzbetrag ans FA
Beispiel, ich kaufe etwas f?r 1 EUR netto plus MwSt 0,16 EUR
Das verkaufe ich f?r zwei EUR plus 0,32 EUR MwSt. Die 0,32 EUR mu? ich ans FA ?berweisen, davor darf ich mir aber die bereits gezahlte MwSt. abziehen, also mu? ich nur 0,16 EUR ?berweisen.
Die Nomenklatur geht so. der Verk?ufer berechnet dem K?ufer Mehrwertsteuer. der Wiederverk?ufer ebenso. An das Fa wird vom Unternehmer Umsatstzsteuer ?berwiesen, die errechnet sich aus der differenz zwischen gezahlter Mehrwertsteuer (=Vorsteuer) und der berechneten Mehrwertsteuer (=Umsatzsteuer). Der letzte Erwerber kann die Vorsteuer nicht mehr abziehen, denn er erzeugt ja keinen Mehrwert durch Verkauf, damit bleibt es f?r Ihn die Mehrwertsteuer.
Ist doch ganz einfach


So long -> Tom
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