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Anhänger abstellen, Straßenbauamt meckert.
- Björn+Andrea
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11 Mär 2007 21:08 #11
von Björn+Andrea
Björn+Andrea antwortete auf Anhänger abstellen, Straßenbauamt meckert.
Oh mann,
deutsche B?rokratie, ich sehe ja ein, wenn jeder Unternehmer so ein H?nger an den Stra?enrand stellt, das w?rde ja wirklich net toll aussehen. Na ja, dann fahr ich das ding halt weg, und stell ihn ab und zu mal wieder da oder dort hin, dann gehts ja auch. Hab ihn heute an den Stra?enrand innerorts gestellt, bin gespannt wie lange es dauert bis da jemand kommt und meggerd.
Gru? Bj?rn
deutsche B?rokratie, ich sehe ja ein, wenn jeder Unternehmer so ein H?nger an den Stra?enrand stellt, das w?rde ja wirklich net toll aussehen. Na ja, dann fahr ich das ding halt weg, und stell ihn ab und zu mal wieder da oder dort hin, dann gehts ja auch. Hab ihn heute an den Stra?enrand innerorts gestellt, bin gespannt wie lange es dauert bis da jemand kommt und meggerd.
Gru? Bj?rn
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- nassin
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13 Sep 2007 22:47 #12
von nassin
nassin antwortete auf Anhänger abstellen, Straßenbauamt meckert.
@Björn und Andrea
ist zwar schon etwas her als ihr euer Problem mit dem Anhänger hattet aber hier mal eine Möglichkeit die Sache mittels deutscher Bürokratie ein wenig "Wasserfest" zu machen.
Problematisch an der Sache ist der von der Verwaltung unterstellte bzw. hier auch offensichtliche Zweck des Anhängers, der hier in der Werbung liegt.
Damit kriegen sie euch ab einer bestimmten Größe mit dem Baurecht und darunter, wenn er auf der Straße steht mit dem Straßengesetz z.b. dem Hessischen, oder über Umweltauflagen bzgl. der Wiese wo er drauf steht.
Also keine Schilder auf einem Hänger sonder immer den Hänger selbst bedrucken, dieser wird angemeldet und darf dann, solange er für die weitere Benutzung vorgehalten wird und das ist der Fall, "weil ihr ihn ja noch weiter benutzen wollt und ihn deshalb auch genau dahin gestellt habt, "
(da werden häufig 2 Wochen angenommen) überall in unserem schönen deutschen Verkehrsraum geparkt werden.
Und wenn er dann versehentlich mal falsch abgestellt ist, reden wir sofern nicht behindert oder gefährdet wird, nicht über Anzeigen, Abschleppen o.ä. sondern über ein Knöllchen von ca. 10-20 € und da geht nur einmal der höchste Tatbestand auch wenn das Teil da eine Woche gestanden hat.
Vielleicht hilfts ja doch noch.
MFG Nassin
ist zwar schon etwas her als ihr euer Problem mit dem Anhänger hattet aber hier mal eine Möglichkeit die Sache mittels deutscher Bürokratie ein wenig "Wasserfest" zu machen.
Problematisch an der Sache ist der von der Verwaltung unterstellte bzw. hier auch offensichtliche Zweck des Anhängers, der hier in der Werbung liegt.
Damit kriegen sie euch ab einer bestimmten Größe mit dem Baurecht und darunter, wenn er auf der Straße steht mit dem Straßengesetz z.b. dem Hessischen, oder über Umweltauflagen bzgl. der Wiese wo er drauf steht.
Also keine Schilder auf einem Hänger sonder immer den Hänger selbst bedrucken, dieser wird angemeldet und darf dann, solange er für die weitere Benutzung vorgehalten wird und das ist der Fall, "weil ihr ihn ja noch weiter benutzen wollt und ihn deshalb auch genau dahin gestellt habt, "
(da werden häufig 2 Wochen angenommen) überall in unserem schönen deutschen Verkehrsraum geparkt werden.
Und wenn er dann versehentlich mal falsch abgestellt ist, reden wir sofern nicht behindert oder gefährdet wird, nicht über Anzeigen, Abschleppen o.ä. sondern über ein Knöllchen von ca. 10-20 € und da geht nur einmal der höchste Tatbestand auch wenn das Teil da eine Woche gestanden hat.
Vielleicht hilfts ja doch noch.
MFG Nassin
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